der mitarbeiter hat nen teilzeitjob mit 86,67 stunden im monat, hat bisher aber schon 141 stunden gearbeitet. wie muß ich das jetzt mit dem untenstehenden abschnitt verstehen??
zuschlagspflichtig sind die vollen arbeitsstunden, durch die die vereinbarte individuelle regelmäßige monatliche arbeitszeit des mitarbeiters nach §2/§3 in einem monat um mehr als 15% überschritten wird.
der zuschlag beträgt 25% des jeweiligen tariflichen stundenentgeldes nach §§2 bis 4 des entgeldtarifvertrages.