Was bedeutet genau §7.1

der mitarbeiter hat nen teilzeitjob mit 86,67 stunden im monat, hat bisher aber schon 141 stunden gearbeitet. wie muß ich das jetzt mit dem untenstehenden abschnitt verstehen??

zuschlagspflichtig sind die vollen arbeitsstunden, durch die die vereinbarte individuelle regelmäßige monatliche arbeitszeit des mitarbeiters nach §2/§3 in einem monat um mehr als 15% überschritten wird.
der zuschlag beträgt 25% des jeweiligen tariflichen stundenentgeldes nach §§2 bis 4 des entgeldtarifvertrages.

Hallo,
idR steht die IRMATZ im Arbeitsvertrag. bei Teilzeit ist es entsprechend angepasst. Überstunden sind dann die Zeiten welche über IRMATZ+15% gearbeitet werden.

VG

Das kann ich auch nicht sagen, weil ich nicht weiß, was da drin steht.

Ansosnten muss der Zuschlag gezahlt werden

Beste Grüße

der mitarbeiter hat nen teilzeitjob mit 86,67 stunden im
monat, hat bisher aber schon 141 stunden gearbeitet. wie muß
ich das jetzt mit dem untenstehenden abschnitt verstehen??

Hallo,

ihr Arbeitgeber wird das wahrscheinlich anders sehen, aber wenn arbeitsvertraglich klar eine monatliche Arbeitszeit von 86,67 Stunden vereinbart ist, haben sie für alle Stunden über 99,67 Stunden hinaus einen Anspruch auf 25 % Überstundenvergütung, selbst wenn diese Stunden erst auf einem Überstundenkonto geparkt werden sollten. In diesem Fall müssten Ihnen auf jeden Fall mindestens die Zuschläge ausgezahlt werden.

dieri

zuschlagspflichtig sind die vollen arbeitsstunden, durch die
die vereinbarte individuelle regelmäßige monatliche
arbeitszeit des mitarbeiters nach §2/§3 in einem monat um mehr
als 15% überschritten wird.
der zuschlag beträgt 25% des jeweiligen tariflichen
stundenentgeldes nach §§2 bis 4 des entgeldtarifvertrages.

Hallo taylo,

von welchem Gesetz/ Verordnung/ Tarifvertrag etc. sprichst du?

Ohne das kann ich dir leider nicht helfen.

Viele Grüße,

Paula