Was bedeutet grober Undank?

§ 530 Widerruf der Schenkung

(1) Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht.

(2) Dem Erben des Schenkers steht das Recht des Widerrufs nur zu, wenn der Beschenkte vorsätzlich und widerrechtlich den Schenker getötet oder am Widerruf gehindert hat.

sorry, keine Ahnung (die Interpretation von Gesetzesformulierungen sind nicht meine Stärke)!

Grüße
Obertauern

(1) Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht.

(2) Dem Erben des Schenkers steht das Recht des Widerrufs nur zu, wenn der Beschenkte vorsätzlich und widerrechtlich den Schenker getötet oder am Widerruf gehindert hat.

Die Bezeichnung des groben Undanks ist eigentlich nachvollziehbar.

Man stelle sich mal vor, ein Enkel hat ohne Wissen der wohlhabenden Großmutter ihre Sparbücher über Jahre geplündert und sie muß dann mal ins Heim und hat kein Geld mehr.
Hat sie nun zuvor zbs. im Gedanken an an ihren „lieben Enkel“ und dass sie noch Geld hat, ihm zbs. ein Auto gekauft, könnte sie dann wenn sie von der kriminellen Art des Enkels erfährt, aufgrund des groben Undanks die Schenkung zurückfordern.

Das wäre jetzt mal eine Kurzerläuterung über groben Undank. Es gehört also schon -objektiv- sehr dreistes Verhalten dazu.

Gruß AK

Hi Tanja,

ich weis nicht wirklich die korrekte Definition.

Tut mit Leid.

Ciao Ricco

Hallo Tanja , aus meinem Rechtempfinden heraus , würde ich mal sagen , wenn Du dem Schenker an die Gurgel willst , sprich , ihm nach dem Leben trachtest oder ihn mißhandelst , ist das grober Undank !
LG Elke

Das kann man nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilen. Generell ist grober Undank dann gegeben, wenn jemand gegenüber dem Schenkenden kriminell wird, ihn betrügt, ihn körperlich oder seelisch misshandelt oder sich so verhält, dass nach allgemeiner Ansicht seine Undankbarkeit zu erkennen ist. Das können auch schwere Beleidigungen sein. Meinungsverschiedenheiten über die Lebensführung des Beschenkten sind jedoch kein grober Undank.

Hallo,Tanja
mit Erbrecht kann ich Dir leider nicht weiterhelfen,aber bei Wikipedia/Schenkung steht etwas darüber.LG Witharos

http://www.juraforum.de/lexikon/grober-undank