Was bedeutet 'in der Regel' i. öffentl. Recht?

Hallo,

was bedeutet „in der Regel“ im öffentlichen Recht? Gibt es da Unterscheidungen zum Privatrecht. Was bedeutet das rechtlich?

Hallo,

was bedeutet „in der Regel“ im öffentlichen Recht?

so viel wie „meistens“. Wenn ich das lese, gehen bei mir schon sämtliche Alarmglocken an, weil erfahrungsgemäß die Liste der Ausnahmen lang ist. Gerne werden damit auch Sachverhalt eingeleitet, die dann eben nicht der Regel entsprechen. In etwa „In der Regel ist der Sachverhalt so und so zu bewerten, aber hier haben wir eine Ausnahme.“
Für mich ist es daher nur eine nette Floskel um einen Satz hochtrabend anzufangen.

Gibt es da
Unterscheidungen zum Privatrecht.

Meines Erachtens nicht.

Was bedeutet das rechtlich?

Uffbasse, es gibt Ausnahmen, man kann es nicht uneingeschränkt auf alle Lebenssachverhalte anwenden.

Greetz
S_E

Hallo,
„in der Regel“ heisst soviel wie „in einem dem gewöhnlichen Rechtsverkehr entsprechenden Fall“.

Ausserhalb dieses „Falles“ beginnt das, was man mit „Ermessen“ bezeichnet, was man also ggf. „soll oder kann“, aber nicht muss.

Im Schuldrecht ersetzt man den „Rechtsverkehr“ „in der Regel“ :smile: mit „Geschäftsverkehr“, da sich hier nichts auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts abspielt. Ein Unterscheid gibt es also nur hinsichtlich der angewendeten Normen, aber nicht in der eigentlichen Bedeutung. „In der Regel“ folgen auf diese Aussage hin Ausnahmen von oder Einschränkungen in der Anwendung der jeweiligen Rechtsnorm.

Juritsich spitz definiert ist mein o.g. Beitrag nicht, dazu ist das zu lange her :smile:

Gruß vom
Schnabel