Was bedeutet kompletter Erdarbeiten?

Was verstehe ich unter den Begriff "die kompletten Erdarbeiten inkl. Aushubentsorgung??? Fallen darunter auch Wurzeln, die sich im Baufeld befinden oder nicht???

Hallo !

Ob es da eine Abgrenzung des Begriffes gibt,der eindeutig und klar wäre?

Handelt es sich um einzelne Wurzeln,dann sollte es da wohl keine Probleme geben,ähnlich wird es sich mit verborgenen Steinen(Findlingen) verhalten.
Anders könnte der Fall liegen,wenn auf dem Grundstück im Aushaubbereich vorher ein komplettes Wäldchen befand,was auf Kosten des Bauherrn gerodet,bzw. gefällt wurde.
Sind hier die Stubben noch drin,kann der Aufwand des Ausbaues(auch für einen Bagger/Radlader) beträchtliche Zeit beanspruchen,auch kostet die Entsorgung Geld. Es muß separat aufgeladen und abgefahren werden.
Also wenig Stubben sollte kein Problem sein.

MfG
duck313

Hallo,
das Roden des Grundstücks einschliesslich der damit verbundenen Garten- oder forstwirtschaftlichen Arbeiten nennt sich Baufeldfreimachung und ist etwas anders als die in der Regel in Baubeschreibungen zu findenden „Erdarbeiten“ im Rahmen der Baumaßnahme.

Erdarbeiten sind die klassischen Arbeiten, die mit Baggern u.ä. auf einem geräumten Baufeld anfallen, z.B. Aushub und Wiederverfüllung der Baugrube oder Grobplanum des Geländes (z.B. des Gartens).

Baumwurzeln sind ein Grenzfall, der sich eigentlich spätestens im Rahmen der Baugrunduntersuchung aufklären sollte. Die würden sich dann in Form eines Mehraufwands äußern und zu einer Heraufstufung der sog. Bodenklasse führen.

Gruß vom
Schnabel

Was verstehe ich unter den Begriff "die kompletten Erdarbeiten
inkl. Aushubentsorgung??? Fallen darunter auch Wurzeln, die
sich im Baufeld befinden oder nicht???

Sofern das wörtlich so angeboten wird unter Bezugnahme auf die VOB/B, fällt meines Erachtens alles darunter, was in der VOB/C ATV DIN 18300 Abschnitt 4.1 als Nebenleistung genannt ist. Also auch das Entfernen von Bäumen bis zu 0,1 m Durchmesser, gemessen 1 m über GOK, nebst Stumpf und Wurzeln. Alles, was darüber hinausgeht, ist besondere Leistung und damit gesondert vergütungspflichtig.

Es kommt nun allerdings auf den Vertrag an bei der Frage, was unter „kompletten Eerdarbeiten“ zu verstehen ist. Wäre mir als Verbraucher das so von einem Bauträger angeboten, der das Grundstück ja sogar selbst verschafft oder von einem GU, der das Grundstück und seinen Aufwuchs vor Angebotsabgabe besichtigen konnte, würde ich die Frage bejahen - völlig unabhängig davon, ob sich dort nur Gras befindet oder ein Urwald. Komplett heißt nun mal komplett und dazu gehören dann auch Wurzeln jeden Formats. Anderenfalls muss man klar und deutlich sagen, was nicht Angebotsbestandteil ist.

Gruß
smalbop