Hallo,
wir überlegen ein Ferienhaus zu kaufen.
Was bedeutet in diesem zusammenhang
… wenn sie die mehrwertsteueroption wählen …
Hab hier und im Steuer-forum gesucht, natürlich auch gegoogelt, finde aber nix.
Vielen Dank
Robi
Hallo,
Kleinunternehmer (bis zu einer bestimmten Umsatzhöhe) können wählen (optieren), ob sie Mehrwertsteuerpflichtig sein wollen oder nicht.
Keine MWSt. bedeutet natürlich, dass ich meine Dienstleistungen 16 % billiger verkaufen kann. Bedeutet aber auch, dass ich die Vorsteuer auf Vorprodukte nicht zurückbekomme.
Insbesondere bei gewerblicher Vermeitung von Ferienwohnungen kann die Option für die MWSt sinnvoll sein, da ich zunächst die MWST auf die Baurechnungen zurückbekommen.
Was bei steuerlichen Fragen auch immer hilfreich ist, ist ein Steuerberater…
Hallo,
Kleinunternehmer (bis zu einer bestimmten Umsatzhöhe) können
wählen (optieren), ob sie Mehrwertsteuerpflichtig sein wollen
oder nicht.
Die Umsatzhöhe ist 17.500 € im Jahr
Keine MWSt. bedeutet natürlich, dass ich meine
Dienstleistungen 16 % billiger verkaufen kann. Bedeutet aber
auch, dass ich die Vorsteuer auf Vorprodukte nicht
zurückbekomme.Insbesondere bei gewerblicher Vermeitung von Ferienwohnungen
kann die Option für die MWSt sinnvoll sein, da ich zunächst
die MWST auf die Baurechnungen zurückbekommen.
Aber nur dann, wenn man selber der Bauherr ist.
Kauft man eine fertige, dann bekommt man nur die Vorsteuer von den Maklergebühren zurück und das lohnt meist nicht.
Was bei steuerlichen Fragen auch immer hilfreich ist, ist ein
Steuerberater…
Der ist bei erstmaliger Vermietung immer zu empfehlen, egal ob Ferienwohnung oder „normale“ Wohnung.
Es gibt zmindest anfangs viele Fragen bezüglich der Abschreibungshöhen, gerade bei Ferienwohnungen, die ja möbliert vermietet werden.
Gruß
Petz
Ergänzung
Das wichtigste habe ich vergessen:
die gesetzliche Grundlagen:
http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__19.html
und
http://bundesrecht.juris.de/estg/__9b.html
und bezüglich der Abschreibungen:
http://bundesrecht.juris.de/estg/__7.html
Wer sich da als Laie rantraut…
danke
Na ja, nen Steuerberater werde ich natürlich auch aufsuchen, wollte nur nicht so blöde da stehen. Ich bin kein Unternehmer und der ‚Verkäufer‘ will sich um die Vermietung kümmern.
Behauptet wird :
Kauf das Haus (komplett Möbliert), finanziere mit der Miete die wir für dich erwirtschaften, setz alles von der Steuer ab und mach ab und zu selber Urlaub in dem Haus. Und die Kurve zum ‚ich bin nun plötzlich ein Unternehmer‘ die krig ich nicht.
also danke an euch, und ich such mir nen Steuerberater.
Robi
Na ja, nen Steuerberater werde ich natürlich auch aufsuchen,
wollte nur nicht so blöde da stehen. Ich bin kein Unternehmer
und der ‚Verkäufer‘ will sich um die Vermietung kümmern.
Auch wenn sich das für dich etwas hochtrabend anhört, aber durch die Vermietung wirst du zum Unternehmer, egal ob mit oder ohne Umsatzsteuer 
Behauptet wird :
Kauf das Haus (komplett Möbliert), finanziere mit der Miete
die wir für dich erwirtschaften, setz alles von der Steuer ab
und mach ab und zu selber Urlaub in dem Haus. Und die Kurve
zum ‚ich bin nun plötzlich ein Unternehmer‘ die krig ich
nicht.
Auf jeden Fall vorher (!) zum Steuerberater, die Rentabilität der Ferienwohnung musss unbedingt durchgerechnet werden.
Und wenn du die auch noch selber nutzt, werden die Werbungskosten entsprechend gekürzt !!!
gruß
Petz
ein wenig Widerspruch
aus steuerrechtlicher Sicht sind die Antworten nicht zu kritisieren, aus immobilienrechtlicher Sicht schon!
Umsatzsteueroption im immobilienrechtlichen Sinne bedeutet, dass ALLE Immobilienumsätze umsatzsteuerfrei sind - und damit auch NICHT vorsteuerabzugsberechtigt. (§ 4 UST)
ABER!
ein Immobilieneigentümer kann sich von der Steuerbefreiung befreien lassen! (§ 19 UST) Vorraussetzung ist aber die Vermietung an gewerbliche Nutzer, z.B einen anderen Unternehmer - dies hat den Vorteil, dass im Falle dere vermietung der Mieter die gezahlte Vorsteuer geltend machen kann, der Vermieter kann gegen die vereinnahmte Umsatzsteuer seinerseits die gezahlten Vorsteuern geltend machen; ausserdem natürlich alle im Kaufpreis (bei Neubau) angefallenen Umsatzsteuern als Vorsteuer.
bei Ferienwohnungen macht die Option nur Sinn, wenn die Mieter des FH ebenfalls Untermnehmer im Sinne des UST sind (also KEINE Ärzte, die sind befreit!) - aber ich nehm mal an, dass du an Feriengäste vermieten willst - dann macht ne Option kaum Sinn
Gruß
Ralf