ich würde gerne in Erfahrung bringen, ob eine Dachdeckerfirma beim Einlatten eines Daches hinsichtlich der Stärke der Latten etwas beachten muß. Mich interessiert vor allem, wie die Latten dimensioniert sein müssen. Ein Bekannter meinte, unser kürzlich gedecktes Dach entspräche nicht den gültigen Vorschriften und es wäre sogar verboten, Dachlatten, wie wir sie alle aus dem Baumarkt kennen, als alleinige Lattung einzusetzen. Heutzutage würde man wohl stärkere Exemplare einsetzen, die eine höhere Belastbarkeit vorweisen. Ich habe schon mehrfach geraten bekommen, mich nach den VOBs (was auch immer das sein mag) zu erkundigen bzw. Vielleicht kann mir jemand eine Anlaufstelle nennen, wo ich mich explizit zu Dachdeckervorschriften erkundigen kann? Das wäre sehr hilfreich und ich bedanke mich bereits jetzt für evtl. Antworten.
@ Guido: Da bin ich gerade darübergestolpert - Fragen sind beantwortet
Es ging im Wesentlichen darum, dass bei mir eine 24/48 mm Lattung eingesetzt wird, die aber lt. den Fachregeln nur für 17 cm Lattenabstände zugelassen sind. Bei mir sind es ca. 30, auch sind die Sparrenabstände über 80 cm weit auseinander. Da muß sich dann jetzt jemand anders um mein Problem kümmern, das wächst mir dann doch über den Kopf. Recht herzlichen Dank allen, die mir geantwortet haben.
„…Häufig wird in der Praxis übersehen, dass die VOB kein Baurecht im Sinne eines Gesetzes ist.
VOB Teil A
Die Regelungen der VOB/A sind für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen bindend.
VOB Teil B
Dagegen findet die VOB/B nur Anwendung, wenn sie - sei es durch Allgemeine Geschäftsbedingungen oder durch ausdrückliche vertragliche Vereinbarung - in das Vertragsverhältnis der baubeteiligten Parteien wirksam einbezogen ist…“
Bisher alles spannend und interessant aber leider am Thema vorbei.
Es geht nicht um die VOB Teil A und B sondern um den Teil C. Hier regelt man die Art und Weise der Ausführung, Abrechnung nebst aller Grund- und Nebenleistungen gewerkeweise.
Ich habe die VOB/C nicht zur Hand, bin mir aber fast sicher, dass Dimensonierungen von Dachlatten nicht explizit - weder bei Zimmer- noch bei Dachdeckerarbeiten - benannt wurden.
Ich denke die DIN 4070 in Verbindung mit DIN 4074 ist hier aussagekräftiger.
Da wurden auf einmal alle Aufträge und Angebote anders geschrieben. Aus dem Begriff Dachlatten wurden Latten. Das hatte irgendwas damit zu tun, dass der Begriff DACHlatte in irgendeiner Weise geschützt war. Dimension, Qualität usw.
Sicher ist die VOB/C immer dann Bestandteil der Bauverträge, wenn die VOB/B in das Vertragsverhältnis der Parteien einbezogen wurde.
Doch die hier beinhalteten Normen müssen nicht zwingend eine klare Aussage enthalten.
Man geht davon aus, dass die Regelwerke/Normen zum Zeitpunkt ihres Erscheinens den aktuellen Stand der Technik widerspiegelten!
Aha, wird man sich nun -zu Recht- sagen.
Bedeutet: eine DIN kann bereits zum Zeitpunkt ihres Erscheinens (das ist der Weißdruck) technisch und damit inhaltlich überholt sein.
Deshalb sind DIN-Inhalte ausführungstechnisch auch nicht zwangsläufig und unter allen Umständen bindend - sie können und dürfen das auch nicht sein.
Es gibt ausreichend DINs, welche bei sklavenhafter Ausführung der dort beschriebenen Inhalte den Bauschaden bereits vorprogrammieren. –
Also kauft Euch nicht die VOB und auch nicht die Normen, sondern richtet Euch nach den anerkannten Regeln des Fachs oder zumindest dem Stand der Technik. Danach MUSS gebaut werden. Und diese Regeln finden sich meist nicht in DINs - sondern in Merkblättern der einschlägigen Fachverbände.Insofern kann nur vor derartigen „Gebetbüchern“ gewarnt werden.
Der aufmerksame Leser wird nun (berechtigt) laut aufstöhnen, denn diesen Wust an Fachliteratur kann er nicht durchschauen, zumal er nicht weiß, an welcher Stelle er konkret ansetzen soll.
Der einfachste Weg führt meist über ein Telefonat zum schnellen und sicheren Ergebnis.
Entweder zur entsprechenden Innung oder halt einen öbv Sachverständigen des Gewerkes ansprechen. Und beide MÜSSEN und werden auch den aktuellen technischen Sachstand kennen!!
(Bedeutet: selber in Normen herum zu stochern bringt außer müden Augen nichts)
-.-.-.-.-.-
Mfg
Klaus Rauer; Sachverständigenbüro für Fußbodenkonstruktionen
so oder so ähnlich habe ich mir das schon gedacht, bei mir wird in nächster Zeit ein Sachverständiger vorbeikommen. Das ist zwingend notwendig, weil mir Posten in Rechnung gestellt wurden, die nicht verbaut aber abgerechnet worden sind (z.B. ein Trennblech zum Nachbarn für ca. 800,- €), aber das ist eine andere Geschichte. Mir ging es prinzipiell darum, weil ich vermutlich einen Haufen Geld für einen Haufen Mist ausgegeben habe und dies gerne in Ordnung gebracht haben will. Mehr nicht, eine finanzielle Bereicherung im Nachhinein gar liegt mir fern, mir geht es nur um die Sache selbst.
Bisher weiß ich definitiv, dass die bei mir verbauten Dachlatten (nach welcher Norm auch immer) in zu großem Abstand verbaut wurden bzw. bei dieser Verwendungsmöglichkeit ganz einfach unterdimensioniert sind, da ja auch noch der Sparrenabstand eine Rolle dabei spielt. Wie gesagt, selbst herumstochern war nie meine Absicht, da sollen sich Leute mit befassen die damit ihr Brot verdienen. Eigene Nachforschungen hätten bei Gericht beispielsweise zu keiner Zeit bestand, das ist mir auch klar. Ich wollte nur etwas in diese Richtung „ermitteln“, was ich wissen wollte habe ich dank der zahlreichen Posting vermittelt bekommen, einen herzlichen Dank an dieser Stelle allen, die sich an diesem Beitrag beteiligt haben!
Bisher weiß ich definitiv, dass die bei mir verbauten
Dachlatten (nach welcher Norm auch immer) in zu großem Abstand
verbaut wurden bzw. bei dieser Verwendungsmöglichkeit ganz
einfach unterdimensioniert sind, da ja auch noch der
Sparrenabstand eine Rolle dabei spielt.
Was nun noch fehlt ist dein genauer Wohnort
Die zu erwartende Schneelast muss auch noch berücksichtigt werden.
Gerade bei Wohnort Bayern, kann da im Winter einiges zusammenkommen, je nach dem wo du wohnst …