Was bedeutet Nicht-Nutzung der Mietsache?

Hallo, eine Person möchte die Wohnung kündigen. Die Person hat die Wohnung schon komplett beräumt und besenrein gereinigt. Die Wohnung ist sozusagen bereit für die Übergabe. Im Mietvertrag steht: Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Weiterhin steht dort bei Nicht-Nutzung der Mietsache entfällt diese Kündigungsfrist (nicht in dem Wortlaut, aber sinngemäß). Was bedeutet Nicht-Nutzung? Heißt das, dass die Wohnung nicht mehr bewohnt wird und komplett leer ist, also wie im Fall diser Person? Muss die Person dann ab dem nächsten Monat keine Miete mehr bezahlen? Ein entsprechendes Kündigungsschreiben hat die Person selbstverständlich schon per Einschreiben verschickt (allerdings erst in diesem Monat). Die Person ist leider krank und kann auf Grund ihrer Krankheit schlecht planen. Von daher hat die Person die Wohnung erst so kurzfristig beräumt. Die Person bedankt sich schonmal im Voraus für Antworten.

Hallo,

P.S. Warum muss eine Person, „bei Nichtnutzung“ erst die Wohnung räumen?

VG, René

Naja, wenn die Wohnung leer ist, dann wird sie ja nicht mehr genutzt, oder? Die Person kennt nicht die rechtliche Definition von Nichtnutzung.

steht da evtl. Nichtnutzbarkeit?
Hallo, kommt wohl dann doch evtl. auf den Wortlaut an.
Gruß
Andreas (INAL)

Sorry, die Person hat sich verlesen. Sie hat doch noch einmal nachgeschaut, obwohl sie das nicht tun wollte, da ihr Mann schon schläft und sie ihn nicht stören wollte. Die Person hat aber trotzdem noch eine andere Möglichkeit, evtl. die fristlose Kündigung zu erreichen, da sich in der Wohnung Schimmel befindet und dies ja eine Gesundheitsgefährdung darstellt. Mal schauen, ob der Vermieter da kooperativ ist. Liebe Grüße.

Schimmel berechtigt nicht zur fristlosen Kündigung.

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Guten Morgen

Die Person hat
aber trotzdem noch eine andere Möglichkeit, evtl. die
fristlose Kündigung zu erreichen, da sich in der Wohnung
Schimmel befindet und dies ja eine Gesundheitsgefährdung
darstellt. Mal schauen, ob der Vermieter da kooperativ ist.

Vorsicht!
Bei Schimmelbefall kommt es immer darauf an, wer der
Verursacher ist.
Liegen zB. Baumängel vor oder ist das Lüftungs- Heizverhalten
des Mieters schuld.
Das müsste erst festgestellt werden.
Stellt sich dann heraus, dass der Mieter der Verursacher ist,
muss dieser den Schaden beseitigen bzw ist dem VM gegenüber schadenersatzpflichtig.
Ein Schimmelbefall berechtigt daher nicht per se zur
fristlosen Kündigung.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/schimm…
Problematisch wird es auch, wenn der Mieter einen Mangel zwar
feststellt, diesen dem VM aber nicht angezeigt hat. Er macht
sich auch da dann schadenersatzpflichtig.
http://dejure.org/gesetze/BGB/536c.html

Vielleicht könnte der kündigungswillige Mieter einen
Nachmieter stellen?
http://www.eastgate-anwaelte.de/service/S10-Wohnung-…
http://www.business-wissen.de/ratgeber/keine-sonderr…

Gruß
Maja

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