Hi,
Salewski schreibt in seiner „Geschichte Europas“ im Zusammenhang mit Simon von Monfort, dieser habe dafür gesorgt, daß mit den „Provisionen von Oxford“ … ein Ausschuß bestellt wurde, der….
Was bedeutet in diesem Zusammenhang der Begriff „Provision“?
Gruß Wilhelm
Hallo !
Hier ein wenig Text dazu :
Die Barone fühlten sich als Verteidiger der Staats-
interessen und versuchten zunächst, beim König fried-
lich zu vermitteln, scheiterten aber damit. Im Jahre
1258 stellten sie Heinrich III. ein Ultimatum und
schrieben ihm ein regelrechtes Reformprogramm vor,
das unter dem Namen die »Provisionen von Oxford«
bekannt ist - das Magnum Concilium (der »Große
Rat«) tagte gerade in Oxford. Das Programm bedeute-
te eine Rückkehr zu der Regierung durch »Räte«, in
denen die Barone entscheidenden Einfluß ausgeübt
hatten. Dreimal im Jahr sollte der Große Rat als »Par-
lament« tagen, und die Barone sollten darin wieder
ihre frühere überragende Rolle einnehmen.
Aber das »Räte«system arbeitete zu umständlich
und traf auf beträchtlichen Widerstand. Im Jahre 1261
ließ sich der König durch Papst Alexander IV. seiner
mit den Provisionen eingegangenen Verpflichtungen
entbinden und gewann seine alte Freiheit in Regie-
rungssachen und bei den Ernennungen zurück. Das
aber ging den oppositionellen Kreisen zu weit; sie
sammelten sich wieder, und bald kam es zum Kampf.
Die dem König feindlichen Barone mit Simon von
Montfort, Grafen von Leicester, dem Sohn des Füh-
rers gegen die Albigenser, an ihrer Spitze schlugen
den König 1264 bei Lewes und nahmen ihn gefangen.
Etwas mehr als ein Jahr lang herrschte Simon diktato-
risch und machte sich damit so unbeliebt, daß die Parteigänger Heinrichs III. wieder Ansehen und
Macht gewannen. Unter dessen Sohn Eduard schlug
das königliche Heer 1265 bei Evesham die Barone
aufs Haupt; Montfort kam in der Schlacht um, Hein-
rich III. übernahm wieder die Regierung.
Eduard I., der 1272 seinem Vater auf den Thron
folgte, war anders als jener, eine ausgeprägte Persön-
lichkeit mit juristischem Verstand, Verwaltungsbega-
bung und militärischem Talent. Er hatte bald Gele-
genheit genug, seine Fähigkeiten auf mehr als einem
Schauplatz unter Beweis zu stellen. Mit dem König
von Frankreich geriet er in Konflikt, doch davon spä-
ter. Aus Irland hielt sich Eduard persönlich heraus;
dort erweiterten die Barone ohnehin von sich aus den
englischen Machtbereich. Dagegen zog Eduard I. von
1277 an gegen die Waliser zu Felde; das Unterneh-
men endete nach einer entscheidenden Niederlage Lle-
welyns II. und seines Bruders David 1284 mit der
Unterwerfung des Landes. Der Bau einer Reihe von
Burgen trug noch zur Befestigung der englischen
Herrschaft bei. Die englischen Lehnsherren, die im
Süden, das Land in Besitz hatten, die lords marchers
(»Herren der Mark«), die dem König im Kampf wert-
vollen Beistand geleistet hatten, behielten weitgehend
ihre Selbständigkeit, mußten sich aber dazu beque-
men, die königliche Macht mehr als früher auch in
praktischen Fragen anzuerkennen. Erfahrungen auf den Feldzügen in Wales brachten Eduard I. dazu, die
Fußtruppen seines Heeres mit dem long bow (Lang-
bogen) auszurüsten, der furchtbaren Waffe der Wali-
ser.
Nun sollte auch in Schottland die königliche Auto-
rität wirkungsvoller etabliert werden, als es bis dahin
das lehnsrechtliche Verhältnis zwischen den König-
reichen zugelassen hatte. In einem schottischen
Thronfolgestreit ergriff Eduard die Partei John Balli-
ols und setzte unter dessen Regierung alle Mittel ein,
die das Lehnsrecht für die Einmischung in einem
fremden Lande bot. Revolten forderten Strafexpeditio-
nen heraus, deren berühmteste 1298 mit einem engli-
schen Sieg bei Falkirk endete. Nach einem neuen Auf-
stand wurde Schottland im Jahre 1303 unterworfen
und wie ein von England abhängiges Gebiet behan-
delt. Wieder bildete sich eine Opposition unter dem
Thronprätendenten Robert Bruce, der sich 1306 krö-
nen ließ. Eduard schickte sich eben an, ihn zu be-
kämpfen, als er am 7. Juli 1307 starb.
Die Regierung des schwachen und launenhaften
Heinrichs III. und die des dynamischen Eduard I. sind
für die Entwicklung der englischen Institutionen
gleichgewichtig; in dieser Hinsicht bilden sie gewis-
sermaßen eine Einheit. Unter Heinrich III. tauchte
neben dem Exchequer und dem Court of Common
Pleas ein dritter königlicher Gerichtshof auf, der nachdem Common Law urteilte, die King’ s Bench. Wäh-
rend der Court of Common Pleas für die Prozesse
unter Privatpersonen zuständig war, hatte die King’ s
Bench alle die Angelegenheiten zu behandeln, die die
Krone angingen, also vor allem einen Bruch des Kö-
nigsfriedens. Erst im 19. Jahrhundert wurde die
Kings’ s Bench ebenso wie der Exchequer und der
Court of Common Pleas nach Westminster verlegt.
Eduard I. hat die Gesetzgebung in England ent-
scheidend gefördert. Seine statuta (statutes), seine
Verordnungen, wurden normalerweise im Rat, mitun-
ter auch im »Parlament« beraten und bekanntgegeben;
unter den Mitgliedern bei den Gerichtshöfen und allen
dort Tätigen waren sie weit verbreitet. Sie veränderten
das geltende Recht, sogar das Privatrecht, was noch
im 14. Jahrhundert in Westeuropa höchst selten vor-
kam; die Schenkungen und die dinglichen Rechte
wurden tiefgehend umgestaltet.
Das beherrschende Ereignis in der Geschichte der
englischen Institutionen zwischen 1216 und 1307
ist - cum grano salis sei es gesagt - das Auftreten
des Parlaments. Mit parlamentum wurden schon früh
bestimmte Sitzungen des königlichen Rats und beson-
ders des Großen Rats bezeichnet. In den »Provisionen
von Oxford« von 1258 erhielt das Wort seine techni-
sche Bedeutung: das Parlament, die Sitzungsperiode
(drei im Jahr) des um eine bestimmte Zahl von Baronen verstärkten Großen Rats. Noch war das Par-
lament, ebenso wie der Rat, vor allem Gerichtshof, es
war aber auch schon Verwaltungsorgan. Schließlich
hatte es die »allgemeinen Interessen des Königs und
des Reiches« zu beraten und Unteistützungsgesuche
und neue Steuern zu bewilligen. Nach Evesham
wurde die Periodizität der Sitzungsperioden aufgege-
ben; gleichwohl wurden Parlamente von Heinrich III.
immer wieder einberufen; von 1258 bis zum Tode des
Königs 1272 einunddreißigmal. Ein Umstand, dessen
Bedeutung erst später sichtbar wurde, verdient beson-
dere Aufmerksamkeit; es war der Appell an neue Be-
völkerungsschichten: im Jahre 1264 forderte man
außer den üblichen Räten des Königs, den Richtern,
Prälaten und Baronen, auch angesehene Persönlich-
keiten der Grafschaften, also auf dem flachen Land
ansässige Ritter (knights oft the shire) auf, an den
Sitzungen teilzunehmen, 1265 auch Vertreter der ci-
ties und der boroughs, also der Städte. Das kam auch
in der Folgezeit hin und wieder vor, aber erst unter
Eduard I., besonders nach 1300, wurde es häufiger.
Ohne nun seinen Charakter zu ändern, gewann das
Parlament unter Eduard I. merklich an Bedeutung.
Regelmäßige Beratungen mit den Baronen und Ver-
tretern anderer Bevölkerungsschichten waren notwen-
dig geworden, weil die verschiedensten politischen
und militärischen Unternehmungen des Königs
[Propyläen-Weltgeschichte: François Louis Ganshof: Das Hochmittelalter. Propyläen-Weltgeschichte, S. 7807 (vgl. PWG Bd. 5, S. 468 ff.) © Ullstein Verlag]
mfgConrad
Provisionen
Hallo Wilhelm,
mein altes Englisch-Wörterbuch meint, provision bdeute in der Juristensprache soviel wie „Bestimmung“. Kann das hinhauen? (Du bist doch von der Branche)
Grüße, Bernhard
Hallo Berhard,
Bestimmung im Sinne von Vereinbarung kommt hin.
Danke an Conrad und Dich
Gruß Wilhelm
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