Was bedeutet Spedition beauftragen?

Hallo liebe Umsatzsteuerfreunde :smile:

Ich beschäftige mich derzeit in meinem Betrieb mit dem Thema Umsatzsteuer insbesondere mit den Reihen- bzw. Dreiecksgeschäften.
Hierbei geht es insbesondere um die Frage, wann eine Lieferung steuerfrei oder steuerpflichtig ist.
Mit dem Thema kenne ich mich schon relativ gut aus.

Jetzt bin ich an einen Punkt gestoßen, bei dem sich mir eine wichtige Frage eröffnet hat, wozu ich keine richtige Antwort bisher gefunden hab.

Im UStG §3 Abs. 6 Satz 6 steht „Im Fall der Versendung ist dabei auf die Auftragserteilung an den selbstständigen Beauftragten abzustellen. Sollte sich aus den Geschäftsunterlagen nichts anderes ergeben, ist auf die Frachtzahlerkonditionen abzustellen.“
Das heißt ja, dass im Zweifel derjenige der Leistungsempfänger ist, der die Frachtkosten übernimmt?
Was gilt denn im allgemeinen Fall?
Und vorallem, was bedeutet genau "Auftragserteilung in diesem Zusammenhang?

Für erue Hilfe wär ich sehr dankbar.
Vielleicht könnt ihr mir auch einen Umsatzkommentar empfehlen oder andere Literatur, die hilfreich sein könnte.

Grüße