Was bedeutet Stellenvorbehalt?

Ich beende bald mein Studium und habe mich bezüglich Berufsunfähigkeitsversicherungen und Altersvorsorge bei MLP beraten lassen. Der MLP Berater hat jetzt einen Antrag mit meinen Daten - und von mir unterschrieben - mit Stellenvorbehalt für 1 Jahr an die entsprechende Versicherung geschickt. Er hat mir erklärt, dass Stellenvorbehalt noch keine vertragliche Bindung beinhaltet. Es wird nur geprüft, ob ich versichert werde und ich jetzt 1 Jahr Zeit habe diesen Vertrag zu „aktivieren“. Wenn ich mich gegen diesen Vertrag entscheide und mich nicht mehr bei der Versicherung melde, beginnt auch kein Vertragsverhältnis.

Stimmt das so???

Ich habe angst, dass das jetzt schon ein Vertrag ist und der nach einem Jahr automatisch aktiviert wird.

Hallo,

„Stellenvorbehalt“ ist ein Begriff aus der Soldatenversorgung. Im Zusammenhang mit der Beantragung einer BU-Versicherung sagt mir dieser Begriff gar nichts.

Haben Sie eine Kopie erhalten?

Beste Grüße

Thomas Kliem
www.ihr-fachmakler.de

Hallo nero82,

danke für die Anfrage, habe ich so noch nie gehört.
Grundsätzlich würde ich, sofern Ihr Budget es zuläßt, gleich eine BU abschließen, da es bei den guten Anbietern keine Preisdifferenz zwischen Studierenden und Studium-Beendeten gibt. Somit hätten Sie einen Schutz sofort und den Vorteil ihres akt. Alters und Gesundheitszustandes.
Natürlich gibt es Summengrenzen (meist ca. 1.000 €) aber diese Summe kann nach Beendigung ohne erneute Gesundheitsprüfung angepaßt werden. Bei der Alte Leipziger kostet sowas, je nach Studiumsziel, ca. 30 € im Monat (Bei Endalter 60) als reine Risikoversicherung. Etwas anderes, also eine Kombination mit Fonds, würde ich im Normalfall nicht empfehlen, dies lohnt sich nur, wenn Sie 99,9% überzeugt sind, daß sie den Vertrag auch durch ziehen.
Ich finde es cleverer, wenn Sie trennen zwischen BU-Schutz und Vermögensaufbau. Dieser Vermögensaufbau kann dann über Riester oder über reine Fondssparpläne erfolgen, das ist wesentlich günstiger und effizienter.
Ihr MLP-Mensch sieht das wahrscheinlich anders, vielleicht spielt die Provision hier eine Rolle :smile:).
Viel Erfolg weiterhin, wenn Sie ein Vergleichsangebot benötigen, bitte an mich wenden ([email protected]).
Liebe Grüße
Martin Alber

Hallo,

auch nach 1 Jahr kann ich nur hoffen, dass Sie den Ratschlägen des „Fachmanns“ Martin Alber nicht gefolgt sind.

  1. Jeder Arzt ist Mitglied im ärztlichen Versorgungswerk (davon gibt es 13 in D). Der BU-Rentenanspruch beträgt durchschnittl. 2.300 Euro, aber nur bei 100 % BU und Aufgabe der ärztl. Tätigkeit (= Rückgabe der Approbation). Ohne 100 % BU gibt es keine Rente!!!
  2. Quasi zwingend erforderlich ist daher für jeden Arzt eine private BU, deren Höhe für einen Assi rund 2.000 Euro monatl. betragen sollte, bei einem Assi-Gehalt von durchschittl. 50.000 Euro p.a. (mal mehr, mal weniger).
  3. Da Ärzte nicht Mitglieder der Deutschen Rentenversicherung sind, können sie NICHT riestern!!!
  4. Der Stellenvorbehalt sichert in der Tat für 12 Monate (manchmal auch länger) eine kostenlose BU.
    5.Wir empfehlen den Abschluss eine SBU, einer selbstständigen BU OHNE Einschluss einer Alters-Rente. Die besten BU-Anbieter sind nämlich nie die besten Altersrenten-Anbieter.
  5. In Frage käme ggf. eine Rürup-Rente, hier muss aber der Steuervorteil während der Beitragszahlung mit der Versteuerung der Alters-Rente im Alter verglichen werden.
    Von Punkt 1-6 haben aber die meisten selbsternannten Fachleute keine Ahnung, wie der Beitrag von Herrn Alber leider beweist.

Hallo,

auch nach 1 Jahr kann ich nur hoffen, dass Sie den Ratschlägen des „Fachmanns“ Martin Alber nicht gefolgt sind.

  1. Jeder Arzt ist Mitglied im ärztlichen Versorgungswerk (davon gibt es 13 in D). Der BU-Rentenanspruch beträgt durchschnittl. 2.300 Euro, aber nur bei 100 % BU und Aufgabe der ärztl. Tätigkeit (Rückgabe der Approbation). Ohne 100 % BU gibt es keine Rente.
  2. Quasi zwingend erforderlich ist daher für jeden Arzt eine private BU, deren Höhe für einen Assi rund 2.000 Euro monatl. betragen sollte, bei einem Assi-Gehalt von durchschittl. 50.000 Euro p.a. (mal mehr, mal weniger).
  3. Da Ärzte nicht Mitglieder der Deutschen Rentenversicherung sind, können sie NICHT riestern!!!
  4. Der Stellenvorbehalt für Medizinstudenten und PJler sichert in der Tat für 12 Monate (manchmal auch länger!!!) eine kostenlose BU. Unserer kenntnis nach gibt es zurzeit lediglich einen Versicherer in D, der das für Ärzte macht. Die Tarife der Gesellschaft sind für Ärzte gut und zu empfehlen. Andernfalls wird nach 12 Monaten einfach ein „besserer“ Versicherer genommen und gut ist. In den 12 Monaten hat man aber für eine BU in Höhe von 2.000 Euro p.a. nicht gezahlt und damit rund - je nach Alter und Geschlecht - 700 - 1000 Euro gespart
    5.Wir empfehlen den Abschluss eine SBU, einer selbstständigen BU OHNE Einschluss einer Alters-Rente. Die besten BU-Anbieter sind nämlich nie die besten Altersrenten-Anbieter.
  5. In Frage käme ggf. eine Rürup-Rente, hier muss aber der Steuervorteil während der Beitragszahlung mit der Versteuerung der Alters-Rente im Alter verglichen werden.

Von Punkt 1-6 haben aber die meisten selbsternannten Fachleute keine Ahnung, wie der Beitrag von Herrn Alber leider eindrucksvoll beweist. Und zu MLP und der DÄV sage ich schon lange gar nicht mehr …

Hallo,

auch nach 1 Jahr kann ich nur hoffen, dass Sie den Ratschlägen des „Fachmanns“ Martin Alber nicht gefolgt sind.

  1. Jeder Arzt ist Mitglied im ärztlichen Versorgungswerk (davon gibt es 13 in D). Der BU-Rentenanspruch beträgt durchschnittl. 2.300 Euro, aber nur bei 100 % BU und Aufgabe der ärtl. Tätigkeit (Rückgabe der Approbation). Ohne 100 % BU gibt es keine Rente.
  2. Quasi zwingend erforderlich ist daher für jeden Arzt eine private BU, deren Höhe für einen Assi rund 2.000 Euro monatl. betragen sollte, bei einem Assi-Gehalt von durchschittl. 50.000 Euro p.a. (mal mehr, mal weniger).
  3. Da Ärzte nicht Mitglieder der Deutschen Rentenversicherung sind, können sie NICHT riestern!!!
  4. Der Stellenvorbehalt sichert in der Tat für 12 Monate (manchmal auch länger) eine kostenlose BU.
    5.Wir empfehlen den Abschluss eine SBU, einer selbstständigen BU OHNE Einschluss einer Alters-Rente. Die besten BU-Anbieter sind nämlich nie die besten Altersrenten-Anbieter.
  5. In Frage käme ggf. eine Rürup-Rente, hier muss aber der Steuervorteil während der Beitragszahlung mit der Versteuerung der Alters-Rente im Alter verglichen werden.
    Von Punkt 1-6 haben aber die meisten selbsternannten Fachleute keine Ahnung, wie der Beitrag von Herrn Alber leider beweist.