Was bedeutet Streitwert?

Ich muss mal hier eine ganz dumme Frage stellen.

Wenn man eine Abmahnung erhält sind oft horrende überzogene Streitwerte angegeben.

Mal angenommen man sieht die Abmahnung nicht ein und unterschreibt nicht die Unterlassungsschrift und der Abmahner zieht vor Gericht.

Muss ich dann - wenn ich vor Gericht unterliege - diesen Streitwert aus eigener Tasche bezahlen???

Oder was soll dieser Streitwert darstellen?

Hallo erstmal,

der Streitwert ist der Wert „der Angelegenheit“ als solcher. Einfacher als im Wettbewerbsrecht ist dieser z.B. bei einer Klage wegen ausstehender Zahlung nach Kauf festzumachen. Dann ist der Streitwert identisch mit der Klageforderung (ich habe dir für EUR 500,-- einen PC verkauft, du zahlst nicht und ich klage jetzt auf Kaufpreiszahlung von EUR 500,-- > Streitwert EUR 500,–). Leider ist aber das Interesse an einem Streitgegenstand und der Wert der Entscheidung nicht immer so einfach festzumachen. Daher hat der Gesetzgeber für bestimmte Bereiche besondere Vorschriften zur Berechnung des Streitwertes erlassen. So gilt im Mietrecht eine Jahresmiete, … und im Wettbewerbsrecht gibt es eine Höchstsumme von EUR 25.000,-- für anderweitig nicht konkret bezifferbare Streitwerte.

Und wozu nun das Ganze? Nach dem Streitwert berechnen sich die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren und diese steigen eben mit dem Streitwert (für den Anwalt schlecht, da leider deutlich unterproportional, gut für den Mandanten). Und da die unterlegene Partei im Verhältnis ihres Unterliegens hierfür gerade stehen muss, streiten sich die Parteien oft über den Streitwert.

Gerade im Wettbewerbsrecht geht daher die abmahnende Seite eigentlich grundsätzlich zunächst mal von den EUR 25.000,-- aus und berechnet hiernach eine 7,5/10 Gebühr nach BRAGO für die Abmahnung. Wird die Unterlassungerklärung abgegeben muss die unterlegene Partei diese Anwaltsgebühren (EUR 514,50 zzgl. EUR 20,-- Auslagenpauschale zzgl. MwSt) zahlen oder kann versuchen über den Streitwert zu verhandeln und z.B. erreichen, dass man sich auf einen Streitwert von EUR 10.000,-- einigt und dann nur hiernach Gebühren zahlt. Wird die Erklärung nicht abgegeben und kommt es tatsächlich zum Verfahren, kann es sein, dass der Streitwert gleich niedriger angesetzt wird, da das Gericht diesen ohnehin selbst „richtig“ einschätzen wird und man sich sonst ggf. ein teilweises Unterliegen einfängt, wenn man zu hoch rangeht.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]