Was bedeutet "täglich"

Hallo zusammen,
ich komme hier mit einr etwas merkwürdig klingenden Frage, aber was bedeutet „Täglich“ im juristischen Sinne?
Also, ich bin der Meinung, dass „täglich“ ohne genauere Definition bedeutet, irgendwann zwischen 00:00 und 24:00, aber eben an jeden Tag, in dieser Zeitspanne bedeutet.
Also wenn z.B. ein Auftrag erteilt wird „täglich den Garten zu bewässern“ oder „täglich die Treppe zu wischen“ oder „täglich Sport zu treiben“ kann dies auch an einem Tag am Vormittag, an nächsten Tag am Nachmittag sein. Ich war bis jetzt immer dieser Meinung, nach meiner persönlichen Auffassung bedeutet „täglich“ innerhalb eines Tages von 24 Stunden.
Nun ist mir aber ein grösseres Problem daraus entstanden, in dem behauptet wird, dass dies so nicht richtig ist, wenn  deutlich länger als 24 Stunden zwischen den „täglichen“ Handlungen liegen würde, sei das „täglich“ nicht erfüllt… im konkreten Fall an einem Tag am Vormittag und am darauf folgenden Tag ausnahmsweise einmal nicht am Vormittag sondern am späteren Nachmittag.
Kann mir jemand korrekt definieren, was hier richtig ist? wäre sehr froh darum
LG

Hallo1

Da kann es keine Definition geben, die über das hinaus geht, was man schon selbst eingeführt hat.
Es hängt von der (Pflicht)aufgabe ab, was man eben „täglich“ erledigen soll.
Es kann ja je nach Aufgabe nicht völlig beliebig sein, manchmal ja, manchmal nein.

Einmal täglich soll jemand den Briefkasten einer abwesenden Person leeren. Na gut, Post kann täglich kommen, also irgendwann im Lauf des Tages(nachmittag) sollte man es eben machen.
Am nächsten Tag(vormittag) sollte er für neue Zustellung leer sein.

Sicher hat ein Tag 24 Stunden. Aber aus der etwas vagen Ansprache " 1 x täglich" kann man nicht annehmen, es darf höchstens 24 h zwischen 2 Ausführungen der Pflichtaufgabe liegen.

Wie gesagt, es käme auf die Art der Aufgabe/Tätigkeit an. Daran kann man sicherlich schon selbst sehen, ob es eher regelmäßig zur annähernd gleichen Stunden/Tageszeiten sein muss oder eben nicht.

Wer etwas anderes verlangt soll es besser beschreiben.

MfG
duck313

Hi,

es gilt das, was vertraglich vereinbart ist oder was im Sachzusammenhang sinnvoll ist.

Blumengießen, oder besser Tiere Füttern. Hier sollte eine maximal Zeit nicht überschritten werden, damit sie keinen Schaden nehmen.
Das Beispiel meines Vorredners mit dem Briefkasten: Ein beliebiger Zeitpunkt zwischen „Der Briefträger war da“ und „Der Briefträger war nochmal da“.
Um 23:59 zu leeren und dann um 00:01 noch mal leeren macht im Sachzusammenhang keinen Sinn.

MFG

Leeres Stroh dreschen
Servus,

vereinbart ist lt. Sachverhalt „täglich“.

Die Frage bezieht sich darauf, ob dieser Begriff etwas über den maximalen zeitlichen Abstand zwischen zwei „täglichen“ Handlungen aussagt.

Und, tut er es oder nicht?

Schöne Grüße

MM

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Hallo,

wenn es vertraglich nicht ausdrücklich näher bestimmt ist, muss man sich halt mit einer Auslegung behelfen. Diese kann sich aber immer nur auf den konkreten Sachverhalt beziehen. D.h. diese kann in zwei unterschiedlichen Fällen vollkommen anders aussehen. Insoweit muss man sich die vorzunehmende Handlung im konkreten Fall genau ansehen, und überlegen, welche Interessenslagen hier für oder gegen eine genauere Festlegung sprechen. Wenn man z.B. weiß, dass ein Schaden entstehen kann, wenn etwas nicht spätestens alle 24h gemacht wird, dann ist klar, dass man trotz der ungenauen Angabe „täglich“ hier „maximal 24h“ gemeint hat, und dann ist diese Pflicht auch so zu erfüllen. Oder wenn etwas nur bei Tageslicht möglich/sinnvoll ist, ist ebenfalls klar, dass man mit einer Tätigkeit zur Nachtzeit gerade nicht die getroffene Vereinbarung einhält, auch wenn darin wortwörtlich nur von „täglich“ die Rede ist, …

Umgekehrt reicht es aber gerade nicht aus, wenn eine Partei - ohne sachlichen Grund - einfach nur „etwas will“.

Entscheidend ist letztendlich die Einschätzung eines objektiven Dritten bei Kenntnis aller wesentlichen Umstände.

Gruß vom Wiz