ich habe eine Frage zu meinem Arbeitszeugnis: Da steht als Tätigkeit „Teilnehmerführung“. Nun weiß ich nicht genau, ob ich das richtig versteh. Zur Erklärung: Ich habe in einer Organisation gearbeitet, die Seminare anbietet. Unter anderem habe ich diese gesamte Verwaltung der Seminare und Teilnehmer gemacht. Ich könnte mir also vorstellen, dass damit gemeint ist: Teilnehmeranmeldungen entgegennehmen und eintragen, Einladungen für das Seminar erstellen und versenden, Teilnehmer umtragen, falls Abmeldung usw., alles meist in Access. Ist nun bei „Teilnehmerführung“ dies gemeint? Oder eher die Führung im Sinne von Führung (Begleiten) der Teilnehmer zu den Seminarräumen? Das hab ich auch gemacht. So eine Nichtigkeit möchte ich aber nicht im Zeugnis genannt haben.
Wisst ihr, wie das gemeint sein könnte und ob man so was im Zeugnis schreiben würde (können potentielle Arbeitgeber mit dem Begriff was anfangen?). Könnt ihr etwas ausschließen, was es sein könnte? Und habt ihr evtl. Vorschläge wie ich besser formulieren könnte?
das so eine - wie Du es nennst - Nichtigkeit in einem AB Zeugniss genannt wird, glaube ich auch nicht.
Teilnehmerfuehrung wuerde ich hier mit Teilnehmermanagement gleichsetzen. Also Fuehrung nicht im Sinne von A nach B fuehren, sondern den ganzen Abwicklungsprozess den so ein Teilnehmer durchlaeuft zu organisieren und als Ansprechpartner fuer den Teilnehmer da sein.
Das ist allerdings meine persoenliche Vermutung. Leider konnte ich zum Thema Teilnehmerfuerhung auch nichts finden.
Ich fürchte die Frage ist fehlgeleitet. Ich kenne mich im Bereich Arbeitszeugnis nicht sehr gut aus und ich erkenne hier keinen Zusammenhang zum Arbeiten Datenbanken.
Ich bin mir recht sicher das sich „Teilnehmerführung“ nicht auf das Arbeiten mit Access bezieht. Ich vermmute hier eher eine Betreuung der Seminarteilnehmer wie von Ihnen angedeutet(z.B. Hilfestellung beim Ausfüllen von Formularen, Begleiten zu den Räumlichkeiten, organisatorische Hilfestellung geben).
Sicher bin ich mir dabei allerdings nicht und würde vorschlagen, den Zeugnisaussteller direkt darauf anzusprechen, da dieser sicherlich genau weiß, was mit diesem Begriff gemeint ist.
Genaugenommen habe ich keinen Schimmer davon, aber wenn ich’s kurz erwähnen wollte, würde ich es als „administrative und exekutive Organisation von Seminaren“ bezeichnen. Administrativ heißt, Du hast den Verwaltungskram bearbeitet, exekutiv heißt, daß Du auch bei der Abwicklung geholfen hast. Organisation sollte hinreichend klarmachen, daß Du selbst nicht Vorträge gehalten hast.
Hoffe, das hilft Dir …
ich habe eine Frage zu meinem Arbeitszeugnis: Da steht als
Tätigkeit „Teilnehmerführung“. Ich habe in einer
Organisation gearbeitet, die Seminare anbietet. Unter anderem
habe ich diese gesamte Verwaltung der Seminare und Teilnehmer
gemacht.
Oder eher die Führung im Sinne von Führung (Begleiten) der
Teilnehmer zu den Seminarräumen? Das hab ich auch gemacht. So
eine Nichtigkeit möchte ich aber nicht im Zeugnis genannt
haben.
Wisst ihr, wie das gemeint sein könnte und ob man so was im
Zeugnis schreiben würde (können potentielle Arbeitgeber mit
dem Begriff was anfangen?). Vorschläge wie ich besser
formulieren könnte?
das hat nun wenig mit meiner Qualifikation als Datenbankexperte zu tun.
Trotzdem würde ich das so sehen, dass Du die Teilnehmer „geführt“ hast. So etwa wie im Rahmen einer Buchhaltung.
Su hast Dich schließlich um alle Belange gekümmert und genau das heißt das.
manche Angaben in einem Arbeitszeugnis sind oft übertrieben oder untertrieben. Ein kleines Beispiel: Ich wurde mal beauftragt kaffeesahne und zucker in nächsten supermarkt zu kaufen. Und hatte dann im Zeugnis stehen „Planung und Organisation von Meetings“. Das war etwas übertrieben, macht sich evtl aber besser als… „Einkäufe im Örtlichen Supermarkt getätigt“.
Ich würde Ihnen empfehlen Ihren Arbeitgeber darauf anzusprechen um wenigstens eine erläuterung zum Begriff „Teilnehmerführung“ zu bekommen. Ich kann Ihnen leider nicht genau sagen was Teilnehmerführung sein soll. Evtl werden Sie „sofern Sie sich mit diesem Zeugnis bewerben“ bei einem Vorstellungsgespräch gefragt was das „Teilnehmerführung“ ist, und wenn Sie dann keine Antwort hast, ist das wohl recht unpassend.
Da Sie ein Arbeitszeugnis bekommen haben, gehe ich mal davon aus, das Sie den Betrieb verlassen. Deshalb empfehle ich Ihnen unklarheiten im Arbeitszeugnis umschreiben zu lassen bzw. erläutern zu lassen, bevor es vielleicht zu spät ist.