Hey,
verzweifle gerade an einer Definition im JArbSchG. Kann mir einer sagen was genau mit ‚ununterbrochene Freizeit‘ gemeint ist? Dieser Wortlaut findet sich in §6 Abs. 2.5.
Bezieht sich das auf Freizeit im Allgemeinen also auch keine Schule oder nur Freizeit von der ‚Arbeit‘??
Mitte der Bitte um schnelle Rückmeldungen,
LG
Alex