Was bedeutet voll Erschlossen, Abwasserbeitrag

Hallo,
kann mir jemand sagen was beim Grundstückskauf voll erschlossen bedeutet ? Ich meine im rechtlichen Sinne. Müssen die Anschlussleitungen bis zum Grundstück liegen ? Oder wäre es auch ok wenn z.B. das Abwasser 50m weiter in der Strasse liegt ?

Die Gemeinden erheben einen Abwasserbeitrag mit dem anteilig die Kosten für den Bau bezahlt werden. Wo erfährt man mehr zu dem Abwasserbeitrag bzw. der gesetzlichen Grundlage dazu.
Kann die Gemeinde Geld für den Kanalbau verlangen wenn er 50m vom Grundstück entfernt endet und das dann als zumutbarer Aufwand für den Anschluss deklarieren ?
Ist es auch noch zumutbar wenn man dann selber eine Leitung durch das halbe Dorf legen muss.
Gibt es eine genaue Defintion was zumutbar ist und was nicht bzw. wann ein Abwasserbeitrag erhoben werden darf ?

Viele Grüsse

Uwe

Hallo,
kann mir jemand sagen was beim Grundstückskauf voll
erschlossen bedeutet ? Ich meine im rechtlichen Sinne. Müssen
die Anschlussleitungen bis zum Grundstück liegen ?

Die Leitungen müssen im Grundstück liegen.

Oder wäre
es auch ok wenn z.B. das Abwasser 50m weiter in der Strasse liegt ?

Das würde ich nicht als „voll erschlossen“ akzeptieren, den 50 m Straße aufzubuddeln und hinterher wieder zuzumachen kostet eine Kleinigkeit.

die Kosten für den Bau bezahlt werden. Wo erfährt man mehr zu
dem Abwasserbeitrag bzw. der gesetzlichen Grundlage dazu.

Beim Bauamt der Gemeinde.

Hallo,

Moin,

kann mir jemand sagen was beim Grundstückskauf voll
erschlossen bedeutet ? Ich meine im rechtlichen Sinne. Müssen
die Anschlussleitungen bis zum Grundstück liegen ? Oder wäre
es auch ok wenn z.B. das Abwasser 50m weiter in der Strasse
liegt ?

Dem Inhalt dieses Link’s könnte ich mich anschließen:
http://www.baurecht.de/forum/messages/278.html

Die Gemeinden erheben einen Abwasserbeitrag mit dem anteilig
die Kosten für den Bau bezahlt werden. Wo erfährt man mehr zu
dem Abwasserbeitrag bzw. der gesetzlichen Grundlage dazu.

Bei der zuständigen Abwasser-, Entsorgungs- oder Sonstwiegesellschaft

Kann die Gemeinde Geld für den Kanalbau verlangen wenn er 50m
vom Grundstück entfernt endet und das dann als zumutbarer
Aufwand für den Anschluss deklarieren ?

das sind dann die sg. Hausanschlusskosten. Wenn es in der örtlichen Satzung verankert ist: Ja

Ist es auch noch zumutbar wenn man dann selber eine Leitung
durch das halbe Dorf legen muss.

Möglicherweise ja

Gibt es eine genaue Defintion was zumutbar ist und was nicht
bzw. wann ein Abwasserbeitrag erhoben werden darf ?

Das was in der Satzung steht. Abwasserbeitrag muss man zahlen wenn man Abwasser einleitet, oder was meintest du?

Viele Grüsse

auch von mir

Uwe

vnA

Hallo,

voll erschlossen bedeutet, dass alle benötigten Leitungen bis auf das Grundstück reichen.

Hausanschlusskosten müssen dann natürlich trotzdem noch bezahlt werden.

Gruß

Samira

Hallo Uwe,

die Gemeinden und sonstige Leitungsbetreiber sind verpflichtet alle zur Bebauung zugelassenen Gundstücke innerorts an sämtliche notwenigen Ver- und Entsorgungsleitungen anzuschließen, jeweils bis an/über die private Grenze.
Notwenig sind: Kanal, Wasser, Strom
nicht notwendig ist z.B. Gas, Fernwärme …

Die Kostenbeteiligung für den Bürger richtet sich nach der Gemeindesatzung oder den Satzungen und Gebührenordnungen der zuständigen Leitungsträger.

Gruß Steffi

Hallo Steffi,
danke für Deine Antwort. Das ist ja sehr interessant.
Wo ist den diese Verpflichtung verankert ? Auch in der Gebührenordnung ?

Viele Grüsse

Uwe

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Uwe,

Wo ist den diese Verpflichtung verankert ? Auch in der
Gebührenordnung ?

Es hat was damit zu tun, daß es ja auch einen Anschlußzwang für die Bürger gibt, dadurch z.B. eigene Trinkwasserbrunnen und Hauskläranlagen nicht mehr statthaft sind.

Wo das verankert ist, weiß ich leider nicht genau.
Suchen würde ich zum einen in der Gemeindesatzung, bzw. der Satzung des Leitungsbetreibers.
Zum anderen wäre das Umweltamt des Landkreises ein Ansprechpartner, zumindest wenn es um den Kanal geht.

Gruß Steffi

Moin,
auch wenn dir die anderen Antworten sicherlich besser gefallen als meine, was in der Natur der Sache liegt :wink:, solltest du dringendst juristische Beratung suchen und dich bei deinen zukünftigen Schritten nicht nur auf die Post’s hier im Forum verlassen.

vnA