Hallo liebe Experten,
mal angenommen jemand wird von einer Peron auf Schadensersatz verklagt.
In der Klageschrift beantragt dessen Anwalt unter anderem…
…
…
Das Urteil ist vorläufig – notfalls gegen Sicherheitsleistung – vollstreckbar.
Also das mit den Sicherheitsleistungen ist mir ja einigermaßen verständlich. Aber was bedeutet vorläufig?
Das bedeutet, dass man vor Rechtskraft des Urteiles schon vollstrecken kann. Vorläufig deshalb, weil das Urteil ja, mangels Rechtskraft, noch aufgehoben oder abgeändert werden könnte und somit die Zwangsvollstreckung möglicherweise rückgängig gemacht werden müsste.
Kann ich das so verstehen das der Kläger es also ganz eilig hat, eventuell in der Befürchtung das es auffallen könnte das seine Forderungen ziemlich aus der Luft gegriffen sind? (Ist in diesen Fall so)
Sind solche Formulierungen/Anträge üblich? Aus welchen Grund macht man soetwas?
nein, es handelt sich hier um eine Standardformulierung, die eigentlich unsinnig ist, weil das Gericht automatisch über die Vollstreckbarkeit zu entscheiden hat.
Gruss
BM
Kann ich das so verstehen das der Kläger es also ganz eilig
hat, eventuell in der Befürchtung das es auffallen könnte das
seine Forderungen ziemlich aus der Luft gegriffen sind? (Ist
in diesen Fall so)
Sind solche Formulierungen/Anträge üblich? Aus welchen Grund
macht man soetwas?