In welchen Fällen gilt eine Person als „vorbestraft“ und welche Auswirkungen kann das haben? Wie lange bleibt die Vorstrafe bestehen, sie wird doch sicher auch irgendwann „verfallen“, oder?
Schönen Dank für Infos und frohe Weihnachten an alle!
Beispiel:
Herr Daschner ist nicht vorbestraft, er hätte es aber
werden können. Dazu wäre eine MINDSTSTRAFE notwneig
geworden. BeiHaft über 1 Jahr hätte er aus dem Polizei-
dienst entfernt werden müßen.
Folgeprobleme :
Bei Antrag auf Gaststättenkonzession, Heiratsvermittlung,
Imbiss oder einfacher Strassenfeger im öffentlichen Dienst,
auch Bundeswehr, hätte er keine Chance mehr gehabt…
In welchen Fällen gilt eine Person als „vorbestraft“ und
welche Auswirkungen kann das haben? Wie lange bleibt die
Vorstrafe bestehen, sie wird doch sicher auch irgendwann
„verfallen“, oder?
Schönen Dank für Infos und frohe Weihnachten an alle!
Hi,
zur Präzisierung der Antwort von Dr. jur. :
Im Bundeszentralregister werden (grob gesagt) alle Verurteilungen von Erwachsenen eingetragen. Diese Einträge werden irgendwann gelöscht, wobei die Löschungsdauer von der Höhe der Strafe und von der Tat an sich abhängt, Sexualstraftaten bleiben länger stehen.
Jeder, der entweder noch nie verurteilt wurde oder wo die Löschung bereits erfolgt ist, darf sich als UNbestraft bezeichnen. Der Daschner nicht, denn er ist verurteilt worden.
Das „normale“ Führungszeugnis, was man sich beantragen kann, ist ein Auszug aus diesem Register, allerdings werden bestimmte Sachen dort nicht aufgenommen. Nicht aufgenommen werden z.B. Verwarnungen mit Strafvorbehalt (Daschner) und „kleine“ Strafen bis 90 Tagessätze, z.B. ein Ladendiebstahl. In solchen Fällen ist das Führungszeugnis sauber und man darf sich als „nicht vorbestraft“ bezeichnen, jedoch nicht als „unbestraft“. Übrigens, wenn zu einer „kleinen“ Geldstrafe noch eine zweite kommt, landen beide im Führungszeugnis.
Gruss Hans-Jürgen
***
In welchen Fällen gilt eine Person als „vorbestraft“ und
Haftstrafe > 1 Jahr oder > 90 Tagessätze (oder ist es >= ?).