Was bedeutet: Wurde wie folgt Umgebucht ?

Hallo,

das zuständige FA hat ein Guthaben für 2015 ausgerechnet. So wie auch die Jahre davor, immer ein Guthaben.
Damit das Guthaben überwiesen werden kann, bekommt man ein Schreiben vom Finanzamt wo man die Bankdaten mit Unterschrift angeben soll.
Diesen Brief sendet man natürlich ausgefüllt zurück. Als nächstes kommen zwei Briefe,
wo dann diese Sache drinnen steht : " Es wurde wie folgt umgebucht ( Kontostand vom 23.03.2016 ). " Mit Daten ( 2006 und 2007 ) von einem FA, dass seit 2006 nicht mehr zuständig ist, da der Wohnort in einem anderem Zuständigkeitsbezirk.

Was bedeutet dieser Satz " Es wurde wie folgt umgebucht ?? Warum ist ein anderes FA zuständig ??? Gibt es nun doch ein Guthaben ???

Anfragen beim zuständigen FA, und beim alten FA wurden nicht beantwortet.

Über Antworten und hilfen würde ich mich freuen

Es gab auf deinem Steuerkonto noch offene Positionen. Dann wurde die Erstattung nicht ausgezahlt, sondern mit den offenen Positionen verrechnet („umgebucht“).

Auf der Umbuchungsmitteilung steht auch, auf welche Steuer- bzw. Abgabenart (z.B. Einkommensteuer, Zinsen, Säumniszuschläge) und welchen Besteuerungszeitraum umgebucht wurde.

Meistens sind diese Umbuchungen nicht zu beanstanden, aber auch da kann es natürlich zu Fehlern kommen. Insbesondere, wenn es ein Finanzamtwechsel über Bundesländergrenzen hinweg gibt, wird überwiegend bei Umzug des Steuerpflichtigen noch eine Papierakte verschickt und alles wird manuell eingeklimpert. Da können sich natürlich Fehler einschleichen.

Servus,

ergänzend zu RotAlges Erläuterung: Bei Wechsel der Zuständigkeit geht die gesamte „Akte“ mitsamt allen Konten bei der Finanzkasse zum neuen Finanzamt. Auf dem Kontoauszug für die einzelnen Steuerarten bleibt aber vermerkt, welche Beträge von der früher zuständigen Finanzkasse sollgestellt und ausgeglichen wurden.

Halte Dich nicht damit auf, dass da irgendwas noch vom ‚alten‘ Finanzamt draufsteht. Versuche aber, auf der Umbuchungsmitteilung zu verstehen, welche Verbindlichkeiten zu welchen Steuerarten mit dem Guthaben ausgeglichen worden sind.

Vermutlich telefonische, ja?

Sowas macht man nicht telefonisch, sondern schriftlich. Und zwar indem man einen Kontoauszug für alle Steuerarten anfordert. Auf diesem kann man dann Steuerart für Steuerart sehen, was (links) von der Finanzkasse sollgestellt wurde (= welche Steuern bezahlt werden mussten) und wann und wie diese Sollstellungen (rechts) durch Zahlung oder Umbuchung ausgeglichen worden sind.

Das ist insbesondere im gegebenen Fall dringend wichtig, weil ja offenbar noch unbekannte ‚alte‘ Steuerschulden bestehen. Wenn man sich um diese nicht kümmert, kann es passieren, das zum falschen Moment plötzlich das Konto zu ist, wenn man es grade gar nicht brauchen kann.

Also lieber jetzt einen Kontoauszug für alle Steuerarten anfordern, lesen und verstehen. Ist fummelig genug zu lesen, wenn da Umbuchungen im Spiel sind, deren Beträge nicht 1:1 zu den Sollstellungen passen.

Schöne Grüße

MM

Zuerst Mal , Vielen Dank für Eure Antworten.

als Vermerk steht hier noch " von Einkommensteuer auf Umsatzsteuer " und so viel ich weiß, zahlen nur Firmen eine
Umsatzsteuer…ich hab keine Firma. :innocent:

Die Kommunikation mit Ämtern läuft bei mir nur per Einschreiben. :wink: und Altschulden können es keine sein, da ich meine Schulden immer gleich bezahle…die FA geben ja sonst eh keine Ruhe.

Servus,

zu der USt ist eine Steuernummer angegeben. Zu dieser Steuernummer kann man, wie gesagt, einen Kontoauszug für alle Steuerarten anfordern.

Man braucht keine ‚Firma‘, um USt zu schulden. Es genügt z.B. eine Solarstromanlage auf dem Dach, wenn man bei ihrer Einrichtung den Vorsteuerabzug in Anspruch genommen hat, nachher von USt-Erklärungen nichts mehr wissen wollte und die eingegangenen Schätzungen nachher immer ordentlich zu den anderen abgeheftet hat. Auch der Kauf von Neuwagen im europäischen Ausland kann USt auslösen, und auch der Import von Waren aus Drittlandsgebiet; es gibt auch Vermieter, die überhaupt nichts davon wissen, dass sie Unternehmer im Sinn des UStG sind und plötzlich einen 13b-Fall an der Backe haben, der nicht von alleine wieder weggeht, wenn man bloß die bösen Umschläge alle ungeöffnet lässt.

Wie gesagt: Totstellen ist hier so gar nicht das Mittel der Wahl. Die Finanzbehörden brauchen zum Vollstrecken kein gerichtliches Mahnverfahren - da ist ruck-zuck das Konto zu, wenn es drauf ankommt. Und ‚ich kann mir gar nicht vorstellen, was für Schulden das sein sollen‘ ist kein Argument, das in so einer Lage besonders überzeugend rüberkäme.

Schöne Grüße

MM

  • möglich ist natürlich auch, dass bei dem ‚alten‘ Finanzamt die ‚alte‘ Steuernummer irrtümlich sehr bald neu vergeben wurde und zu einem ganz anderen Steuerpflichtigen gehört. Das ließe sich erkennen, wenn man auf dem Kontoauszug anschaut, für welche Zeiträume an welchen Kalenderdaten die Sollstellungen erfolgt sind.

Schöne Grüße

MM