Hallo alle miteinander!
Ich habe so einige Fragen und hoffe das mir jemand darauf antworten kann.
Also ich fang am 01.09.04 eine Ausbildung zur Kauffrau im Einzelhandel an. Der Vertrag wurde vor 4 1/2 Wochen unterschrieben und ich wurde von der Firma ordnungsgemäß bei der IHK angemeldet. Nun meine Fragen, ich habe gehört das man von der Firma sich zusätzlich noch irgendwelche Beträge bezahlen lassen kann (Bausparen oder???) muss ich das vorher sagen während der Ausbildung oder kommen die auf mich zu? Wie sieht das mit dem Kindergeld aus, ich erhalte 604€ Brutto (nach den Lohnrechnern im Internet 475€ netto) wird da noch weiter Kindergeld gezahlt, muss ich jemanden vom Amt (Familienkasse) bescheid sagen das ich nun arbeite oder bekommen die Auskunft darüber? Was sollte man sonst noch vor Ausbildungsbeginn wissen? Wie läuft das mit der Berufsschule?
Freue mich über eure Antworten.
Gruß Val
Hi,
für solche fragen gibt es in jeder firma jemanden aus der personalbuchhaltung. die können dir dann auch sagen ob du vermögeswirsame leistungen bekommst, fahrgeld, essengeld odder der gleiche.
ich würde eine solche frage aber nicht am ersten oder zweiten tag stellen, ggf. mit anderen azubi´s aus dem betrieb mal sprechen.
zum kindergled kann ich nicht viel sagen ausser, dass ich glaube das es während der lehrzeit noch bezahlt wird, aber sicher bin ich mir da (heute) nicht mehr.
viele grüss
me
Hallo,
ich bin auch grad in der Ausbildung im 2. Lehrjahr. Deine Eltern bekommen solange Kindergeld, solang du unter 21 Jahre bist und einen bestimmten Verdienst nicht überschreitest. Leider weiß ich jetzt nicht mehr welchen, aber ruf einfach bei der Familienkasse an und frag nach wieviel du verdienen darfst.
Das mit der Berufsschule macht der Betrieb, da musst du dich in der Regel gar nicht drum kümmern.
Wenn du noch Fragen hast kannst mir gerne eine E-Mail schreiben: [email protected]
Gruß Silvia
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Hallo,
das, was Du meinst (mit dem Bausparen ???) sind vermögenswirksame Leistungen. Erkundige Dich am besten bei Deiner Hausbank, es gibt sehr viele Möglichkeiten Fondssparen, Bausparen usw. Deine Elter, soweit sie berufstätig sind, bekomme das sicherlich auch. Frag am besten mal nach, sie können Dir auch Tipps geben.
Erkundige Dich möglichst schnell, bzw. schließe umgehend den Vertrag ab, dann kannst Du den Arbeitgeberteil schon vom ersten Monat Deiner Ausbildung an in Anspruch nehmen.
Grüßle, Buttercreme
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Hallo,
wenn du unter 18 Jahre alt bist, erhalten deine Eltern auf jeden Fall das Kindergeld. Aubbildungswillige Kinder erhalten bis zum 21. geburtstag Kindergeld, wenn sie beim AA entsprechend als solches registriert sind.
Bist über 18 Jahre alt, wird Kindergeld nur gezahlt, solange du in einer Schul-/Berufsausbildung bist, du vom Verdienst unter einem bestimmten Grenzbetrag (7680 EUR - eigene Kinder des Kindes erhöhen den Grenzbetrag) liegst und UNTER 2 7 JAHRE alt bist. Zeiten des Wehrdienstes verhöhen die Altersgrenze entsprechend der Dauer.
Das Einkommen wird um die Werbungskosten bereinigt. (Mind. Pauschbetrag von 920 EUR - ggf. anteilig)
Beispiel
Ein Kind beendet die betriebliche Ausbildung zum 30.6. des Jahres und erhält Ausbildungsvergütung von insgesamt 3.900 €. Danach wird es vom Betrieb ins Arbeitsverhältnis übernommen.
Die Bruttoausbildungsvergütung (= Einnahmen) ist um 6/12 (920 € : 12 x 6 = 460 €) des Arbeitnehmer-Pauschbetrages zu mindern, also: 3.900 € – 460 € = 3.440 € Einkünfte.
Nur der Betrag von 3.440 € ist der Kindergeldberechnung zugrunde zu legen.
http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSCo…
Schöne Grüße
Molika
Nun nocheinmal zum Thema KINDERGELD:
Dein Arbeitgeber muss für die Kindergeldkasse einen Vordruck über die Höhe deiner voraussichtlichen Ausbildungsvergütung ausfüllen. Die Kindergeldkasse prüft dann, ob / wie lange du voraussichtlich einen Anspruch auf KG hast.
Melde dich von dir aus bei der Kindergeldkasse, dann geht das ganze schneller. KG kann zwar auch rückwirkend zugebilligt werden, aber was man jetzt hat, das hat man jetzt.
Übrings - solltest du Kindergeld erhalten, und es steht dir z.B. aufgrund einer Überschreitung des Grenzbetrages doch nicht mehr zu - höher ausgefallene tarifl. Lohnerhöhung, so ist das Kindergeld zurück zu zahlen.
Hallo Val,
Glückwunsch zum Ausbildungsplatz!
Was ist eventuell noch zu beachten?
- Anmeldung bei einer Krankenkasse
- Beantragung einer Sozialversicherungsnummer beim Rentenversicherungsträger
(wird manchmal von der Krankenkasse als Service angeboten)
- Lohnsteuerkarte beantragen
- event. Gesundheitszeugnis / polizeiliches Führungszeugnis beantragen
(wenn der Arbeitgeber darauf besteht)
Die Anmeldung bei der Berufsschule läuft in der Regel über den Arbeitgeber.
Zum Thema Kindergeld habe ich extra gepostet.
Mehr fällt mmir nicht ein.
Viel Spaß bei deiner Ausbildung!
Grüße
Molika