Was bei der Steuererklärung angeben?

Was muss bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden bzw. ausgefüllt werden?
Folgender Sachverhalt:
Vollbeschäftigung bis Febr. 2012, noch unverheiratet, dann folgte die Kündigung, im März wurde geheiratet und seitdem ist die Ehefrau Hausfrau und ohne Einkommen. Der Ehemann hat ein gutes Einkommen.
Muss die Beschäftigung (Lohnsteuerbescheinigung bis Febr. 2012 läuft unter Steuerklasse 1 und alten Namen!) bis Febr. 2012 in das Steuerprogramm eingegeben werden? Und was muss bei den Gründen der Nichbeschäftigung angegeben werden?
Vielen Dank vorab für die hilfreichen Antworten.

In der Steuererklärung muss die Beschäftigung der Ehefrau natürlich angegeben werden, egal welcher Name darauf steht. Wichtig ist die Identifikationsnummer. So kann das Finanzamt alles zuordnen.
Die Steuerklasse spielt ebenfalls keine Rolle, denn bei der Steuererklärung wird die tatsächliche Steuerschuld ohnehin errechnet und ggf. erfolgt eine Rückerstattung

Servus,

bei getrennter Veranlagung müssen die Einkünfte des Ehegatten nicht in der ESt-Erklärung angegeben werden.

In der beschriebenen Situation ist eine getrennte Veranlagung ideal für Freunde von Dr. Schäuble, der seinen Kollegen auf diese Weise noch ein paar Drohnen und Raketenabwehrsysteme mehr käufen kann. „Glücklicher Krepieren“ heißt die Devise.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder