Also, die Sache ist die, der Laptop hat den Geist aufgegeben, ist erst im Januar dieses Jahres bei einem PC-Händler gekauft worden (inklusive war damals auch das Betriebssystem Windows 7 etc., also auch alle notwendige Software).
Er wurde dann zurück zum Händler gebracht - ist ja noch „Garantie“ drauf (mit diesem Begriff gemeint ist hier die gesetzliche Gewährleistungspflicht von 2 Jahren)
Jetzt hieß es, es sei ein Festplattendefekt gewesen, aber wenn man das Betriebssystem nochmal drauf haben wolle, müsse man das bezahlen (dafür wollen die etwa 70 EUR haben).
Außerdem steht noch etwas auf der Auftragsbestätigung von einer „Überprüfungspauschale“ in Höhe von 29 EUR, was das sein soll, wurde nicht erläutert.
Also
wurde ja damals schließlich für das komplette Notebook gezahlt, also inkl. dem Betriebssystem. Wenn jetzt irgendwas dran kaputt ist, was die Neuaufspielung davon nötig macht, fällt das aber doch ganz deutlich mit unter die Gewährleistungspflicht, oder? Der Händler erzählte, die Garantie besteht nur für die Hardware, aber wie gesagt, es wurde damals für ein funktionierendes Notebook gezahlt und dann muss man doch wohl auch die 2 Jahre lang (so lange ohne eigenes Verschulden versteht sich) ein funktionierendes Notebook (inkl. dem Betriebssystem) erwarten können, oder?
Hat jemand Ahnung, was die da für eine „Überprüfungspauschale“ in Rechnung stellen wollen? Die Überprüfung gehört schließlich mit zur Garantie, da können die doch kein Geld für verlangen.
Manchmal hat man bei sowas echt das Gefühl, die denken sich „die Frau hat eh keine Ahnung, die zocken wir jetzt mal ordentlich ab“ - und blöderweise weiß man dann auch nie zu sagen, was WIRKLICH Sache ist.
Vielen vielen Dank für rasche Hilfe!!!
Gewährleistung bezieht sich auf die Hardware, in der Regel handelt es sich um eine Gewährleistung des Herstellers und nicht des Händlers. Offenbar wurde die Festplatte ersetzt (weil sie defekt war), das ist Gewährleistung. Das Neuaufspielen der Software ist nicht Teil der Gewährleistung, das könntest du notfalls auch selbst. Würde ich aber nicht empfehlen, bringt oft Probleme.
Die Überprüfungspauschale ist fragwürdig. Sie wird auch bei Staubsaugern oder Kaffeemaschinen berechnet. Dabei geht es nur darum, das Gerät zu überprüfen und danach einen Voranschlag für die Reparatur zu erstellen. Das kostet Zeit und einen Fachmann, deshalb aus meiner Sicht angemessen.
Also kurz: Gewährleistung für Festplatte, nicht für Software. Überprüfungspauschale könnte man verhandeln.
Grüße Karin
also diese sogenannte „Überprüfungspauschale“ würde ich schon mal auf gar keinen Fall zahlen… Die überprüfen ja wohl in dem Fall ihre eigene Arbeit, also was soll das? Sollens gleich richtig arbeiten, dann brauchens nicht lang überprüfen…
Wie das mit dem Festplattendefekt funktioniert, weiß ich nicht… Allerdings würde ich schon sagen, dass das in der Garantie mit drin sein sollte, das Betriebssystem bei einem Defekt wieder aufzuspielen.
Also ich würde dir raten, dich etwas aufzuführen und sich evtl sogar den Geschäftsführer holen lassen… Das wirkt oft Wunder!
also rein rechlich hast du die Software als solches ja nicht gekauft, d. h. du scheinst keine entsprechende CD bekommen zu haben sonder das Paket war vorinstalliert. Damit hast du aber zumnindest eine Lizens erworben und die bleibt bestehen. Der Verkäufer muss dir somit den Lizensschlüssel/Code und ddaS Programm zum freischalten auf die neue Festplatte spielen oder er muss das Betriebssystem als Ganzes wieder hesrstellen. Auch er mußte für den Rechner die Lizens erwerben. Dieser sollte ihm also auch noch zur Verfügung stellen. Das mit der Überprüfungsgebühr ist wie dein Gefühl sagt Blödsinn. Ich würde ihm eine Frist setzten mit deinen Forderungen und rechtliche Schritte androhen, wenn er deinen Rechner nicht wieder mit Windows7 bespielt. Wenn er dann diee Frist nicht einhält, solltest du zum Anwalt gehen.