Hi,
bei einer negativen, soweit ich verstanden habe, muss man ja
1- RAP Rechnungsabgrenzungsposten auflösen
2 – Rückzahlungsverpflichtung (Zuschuss) einstellen und
passivieren
3 – Abfindungen aufstellen und Sozialpläne einstellen
4 – Pensionsrückstellungen in voller Höhe bilanzieren
->Liquidations- und Überschuldungsbilanz aufstellen
->generell von Bewertungsprinzipien entbunden
->mit Zerschlagungswerten bilanzieren, die deutlich unter
Wert liegen .
Was ist aber bei einer positiven? Muss man da gar nichts weiteres machen, als einfach weiter ganz normal bilanzieren?