Was beinhaltet der Begriff "Pflege"

Was „Pflege“ grundsätzlich ist, weiß ich, aber es gibt für mich einige Unklarheiten, die ich vielleicht hier beseitigen kann:
Wenn ich von zu Hause weggehe, um jemanden zu pflegen, kann die Art der Leistung, die praktische Tätigkeit, formuliert werden. Die Pausen dazwischen aber, wozu zählen die? Angenommen, ich bin 8h bei der zu pflegenden Person, mache aber nur Dinge, die 4x im Abstand von 2h erledigt werden müssen. Zwischendurch weggehen lohnt nicht. Gelten da auch die 8h, wenngleich die Tätigkeiten selber nur jeweils 5min gedauert haben?

Gruß
Pauli

Für dich mag das stimmen, aber würde denn ein Profi-Pflegedienst 2 Stunden dort warten bis er wieder einen 5-Minuten-Handgriff machen muss ?

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Moin,

das könnte wohl unter Bereitschaft fallen - wenn die bezahlt wird, bist Du fein raus, allerdings könnte der AG fragen, ob sich für die Lücken Sinnvolleres finden ließe. Für Beschäftigung muss übrigens der AG sorgen, also sprich mit ihm.

Gruß
Ralf

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tut mir Leid, da habe ich wohl nicht genug Info gegeben. AG gibt es für mich nicht. Mit meinen 80 Jahren pflege ich meine Frau, bin aber selbst 12 Tage im KH gewesen, wo in dieser Zeit eines meiner Kinder einsprang, also familiäre Pflege. Bei dieser sog. Verhinderungspflege muß unser Kind nun Art der Leistung, zeitl. Dauer jeweils für den Tag angeben, um einen finanziellen Ausgleich zu bekommen. Da kommen die o.g. 5min her, sodaß die einzelnen Tätigkeiten in Summe zeitlich deutlich geringer sind, als der zeitliche Aufwand insgesamt, zu uns zu kommen. Für mich ist der gesamte zeitliche Aufwand der „Pflegeaufwand“, für die Pflegekasse vielleicht aber nur die zeitliche Summe der einzelnen Tätigkeiten. Die Antworten, die ich auf meine Frage bei der Pflegekasse bekam, unterschieden sich bei unterschiedlichen Gesprächspartnern, trotzdem habe ich es einfach nicht verstanden.

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So ganz verstehe ich das jetzt nicht - wer die Verhinderungspflege macht, hat doch die gleiche Arbeit wie der Pfleger.

Spezialisten für solche Kiniffligkeiten hat man beim Vdk.

Gruß
Ralf.

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danke für den Link
Gruß
Pauli

Hallo,

prinzipiell können Fahrtzeiten auch abgerechnet werden, aber das wird doch den Kohl hier gar nicht fett machen, weil mehr als rd. 160 Euro/Monat zahlt die Pflegekasse doch eh nicht für Verhinderungspflege. Wie viel Du von dem Pflegegeld, das Du in der Zeit bekommen hast, Eurer Tochter überlässt, ist von der Verhinderungspflege ja völlig unabhängig.

Gruß
C.

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Die Pausen dazwischen sind dann unbezahlte Freizeit :woman_shrugging:t3: Dass es sich für dich „nicht lohnt“ zwischendrin wegzugehen, ist in diesem Fall deine Privatangelegenheit. Du machst in der Zeit ja wirklich nichts, was mit der Pflege zu tun hat.

Wenn an pflegerischen Tätigkeiten nur 20 Minuten anfallen werden auch nur die bezahlt - auch wenn du aus persönlichen Gründen dafür 8 Stunden herumsitzt.

Ein Pflegedienst würde in der Zeit von einem Kunden zum nächsten fahren, um die dort erforderlichen Handgriffe zu leisten und nicht vor Ort 2 Stunden auf der Couch sitzen und darauf warten, dass die Zeit herum geht - deswegen wird das auch nicht bezahlt.

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Es ist ja schon einiges richtig gesagt worden. Es zählt die eigentliche Pflegezeit. Wobei die Zeit eigentlich seit Einführung der Pflegegrade eh keine Rolle mehr spielt, jedenfalls nicht direkt. Aber deine Frau hat Pflegegrad 2. Das ist schon mehr als nur 3 x 5 Minuten.
Irgendwie wirkt deine Beschreibung „unwuchtig“, dass das nicht rund ist. Ich wiederhole den Rat, das in einem Pflegestützpunkt mal in Ruhe zu besprechen. Da kann man auch nachschauen, ob der Pflegegrad stimmt, welche Hilfsmöglichkeiten noch bestehen und was man sonst noch in So einem Fall machen kann. Lasst euch helfen. Dafür sind diese Angebote da.
Du musst auch nach dir selbst schauen. Du wärest nicht der erste pflegende Angehörige, der sich selbst völlig verausgabt und das eigene Wohl und die eigene Gesundheit komplett hinten an stellt, auch in Sorge, dass Dinge nicht zufriedenstellend geregelt sind.
Auch kannst du mal nach Unterstützungsangeboten für pflegende Angehörige vor Ort schauen. Solche Fragen kann man auch dort stellen, aber dort bekommt man auch ander Entlastung, kann sich austauschen. Man findet das oft angebunden beim DRK, Caritas, Diakonie etc.

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Hallo,

das hier

ist so pauschal falsch.
Allein aus dem Grundsatz des § 242 BGB („Treu und Glauben“) wäre eine derart einseitige Abwälzung des Unternehmerrisikos auf den/die AN-in rechtsunwirksam. Dazu gibt es eine jahrzehntealte gefestigte Rechtsprechung des BAG.
Ein Arbeitgeber muß schon Sorge dafür tragen, daß ein-e AN-in keine überlange „Betriebsbindung“ im Vergleich zur tatsächlichen Arbeitszeit hat.*
Und dann spielt auch noch der § 615 BGB („Annahmeverzug“) bei Beschäftigten eine Rolle - der AG muß im Grundsatz die vertragliche Arbeitszeit auch dann vergüten, wenn dem/der AN-in keine Arbeit zugewiesen wurde.*

Dieses Beispiel ist völlig absurd.

Immer wieder faszienierend, wie manche hier in Fachgebieten rumdillettieren, bei denen es an den grundlegendsten Kenntnissen fehlt.