Was beinhaltet die Fallpauschale (DRG)?

Hallo,

was ist bei den Krankenhausfallpauschalen eigentlich alles „drin“?
Nehmen wir den Fall einer Hernien-OP. Also Standard-OP. Sind in der DRG-Pauschale auch die Tage danach im KH enthalten? Oder werden diese gesondert berechnet?

Was ist mit den Voruntersuchungen (Blut, Urin, EKG) zur OP? Für diese hat mich das KH an den Hausarzt verwiesen. Der berechnet mir das natürlich. Hätte das KH das auch noch getrennt zur OP (also zusätzlich zur Fallpauschale) berechnet?
Ich will nicht, dass da nachher Kosten entstehen, welche die Kasse (privat) nicht übernimmt, weil sie sagt ds wäre in der Pauschale drin gewesen.

Hallo und guten Abend,

folgendes ist mal grundsätzlich zu einer Fallpauschale zu sagen:
Seit 2004 werden die Leistungen der Krankenhäuser nicht mehr tageweise abgerechnet, sondern pauschal je nach Krankheit (nur psychiatrische, psychosomatische und psychotherapeutische Kliniken und Krankenhäuser rechnen weiterhin Tagessätze ab). Die so genannten Fallpauschalen unterscheiden sich dabei nach Krankheitsarten und durchgeführter Behandlung. Unterschiedliche Schweregrade einer Erkrankung werden berücksichtigt. Für einen Patienten mit einer leichten Erkrankung zahlt die [Krankenkasse] also weniger als für einen Patienten mit einer schweren, aufwändig zu behandelnden Erkrankung.

Muss ein Patient länger behandelt werden als den Kalkulationen zu Grunde gelegt wurde (Überschreitung der oberen Grenzverweildauer), wird für jeden zusätzlichen Tag ein Zuschlag gezahlt. Auf der anderen Seite muss das Krankenhaus bei sehr kurzen Aufenthalten der Patienten mit Abschlägen rechnen. Diese Maßnahme trägt auch dazu bei, dass Patienten nicht zu früh entlassen und dadurch nur unzureichend versorgt werden.

Die präoperative Behandlung(die Behandlung vor der OP) und die postoperative Behandlung (die Behandlung nach der OP) sind in dieser Pauschale nicht enthalten und werden gesondert abgerechnet (in Deinem Fall von Deinem Hausarzt).

was ist bei den Krankenhausfallpauschalen eigentlich alles
„drin“?
Nehmen wir den Fall einer Hernien-OP. Also Standard-OP. Sind
in der DRG-Pauschale auch die Tage danach im KH enthalten?
Oder werden diese gesondert berechnet?

Was ist mit den Voruntersuchungen (Blut, Urin, EKG) zur OP?
Für diese hat mich das KH an den Hausarzt verwiesen. Der
berechnet mir das natürlich. Hätte das KH das auch noch
getrennt zur OP (also zusätzlich zur Fallpauschale) berechnet?
Ich will nicht, dass da nachher Kosten entstehen, welche die
Kasse (privat) nicht übernimmt, weil sie sagt ds wäre in der
Pauschale drin gewesen.

Die Fallpauschalen betreffen nur die Vergütung der allgemeinen voll - und teilstationären Krankenhausleistungen.

Das heisst, Arztkosten, Physiotherapeuten, Benutzung des OP-Saals und sowas sind da (aber nur für die Dauer des stationären Aufenthalts!) mitenthalten. Allerdings kannst Du als Privatpatient Wahlleistungen dazu abschließen.

In der Regel sind das die Kosten für den Wahlarzt und die bessere Unterbringung (Zwei- oder Einbettzimmer). Das muss man aber vor Beginn der Behandlung unterschreiben.

Wenn Du die Leistung „Wahlarzt“ nimmst, dürfen die liquidationsberechtigten Ärzte selbst abrechnen und Du bekommst eine Rechnung über die durchgeführten ärztlichen Leistungen. Dafür müssen die Ärzte 25% der GOÄ mindern (Belegärzte nur 15%).

Zusätzlich können bei (wenigen) bestimmten Fällen noch „Sonderentgelte“ und „Zusatzentgelte“ berechnet werden.
Ebenso gibt es noch kleinere Posten wie den Qualitätssicherungszuschlag und ein paar andere. Die zählen aber auch zu den allgemeinen Krankenhausleistungen.

Wichtig für Dich ist eigentlich nur: Umfasst Dein Versicherungsschutz Wahlarztleistungen? Falls ja, sollte es (ausser Du schließt Honorarvereinbarungen ab oder der Arzt rechnet nicht korrekt nach der GOÄ ab) keine Probleme bei der Erstattung geben.

Bei den Zuschlägen für die Unterbringung kannst Du noch fragen, ob sich das Krankenhaus der Gemeinsamen Empfehlung des PKV-Verbandes mit der DKG angeschlossen hat. Sonst kanns da
Ärger geben.

Am besten Du trittst Deine Ansprüche mit Deiner Card für Privatversicherten ab, dann hast Du schon mal Ruh damit. Eventuelle Streitigkeiten über die Fallpauschale (ja das gibts auch!) können Dir dann erst mal egal sein.

Und zu letzt: Ich geh mal davon aus, dass es sich um ein ganz normales Akutkrankenhaus handelt und nicht um eine „gemischte Anstalt“, die auch noch Sanatoriumsleistungen anbietet. Da sonst unbedingt vorher eine schriftliche Zusage Deiner Versicherung zur Kostenübernahme einholen.

Schöne Grüße, Bernhard.