Was beinhaltet unrenoviert?

Hallo, ich habe meine letzte Wohnung unrenoviert übernommen und habe somit ja auch das Recht diese unrenoviert zurückzugeben.
Bei meinem Einzug waren die Wände einfach nur verputzt, also untapeziert.
Weil ich zu faul war, habe ich einfach mit Rauhfaserfarbe gestrichen, also ohne Tapete.
Nun erwartet mein Vermieter von mir, dass ich diese Farbe abschleife, weil es als Beschädigung gilt.
Ist das wirklich so oder kann ich die Wohnung so verlassen?
Würde mich sehr über Antworten freuen!
Grüße, Sabrina

Huhu Sabrina,

wenn Du mal ausprobierst, wie es sich so auf Putz tapeziert, der mit Wandfarbe gestrichen ist, kennst Du die Antwort.

„Unrenoviert“ bedeutet nicht „nach Belieben behandelt“.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Hallo, ich habe meine letzte Wohnung unrenoviert übernommen
und habe somit ja auch das Recht diese unrenoviert
zurückzugeben.

Wäre dem Wortlaut entsprechend unrenoviert oder untapeziert gemeint ?
Gag es beim Einzug ein Übergabeprotokoll, das den Wohnungszustand zu diesem Zeitpunkt dokumentierte ?

Bei meinem Einzug waren die Wände einfach nur verputzt, also
untapeziert.

Es darf davon ausgegengen werden, das die Wände aber gespachtelt waren. ( Also der Vormieter beseitigte selbst gebohrte Löcher. )

Weil ich zu faul war, habe ich einfach mit Rauhfaserfarbe
gestrichen, also ohne Tapete.

Das ist ungünstig, weil sich so ein Direktanstrich nicht so einfach wider beseitigen ließe.

Nun erwartet mein Vermieter von mir, dass ich diese Farbe
abschleife, weil es als Beschädigung gilt.

Dazu sagte mein Vorredner @Martin May bereits mit direkten Worten etwas.
Ein Nachmieter hätte es schwer, fachgerecht auf Rauhfaseranstrich eine Tapete seiner Wahl so anzubringen, wie er es gerne hätte.

Ist das wirklich so oder kann ich die Wohnung so verlassen?

Ich würde noch mal genau in den Mietvertrag und das Übergabeprotokoll schauen, wie die WHG zu übergeben wäre.
Mit der " Rauhfaserfarbe " wäre es gut, einige helfende Freunde zum entfernen einzuladen.:frowning:
Selbst eine Definiton " Tapeziert " wäre mit sehr großer Wahrscheinlichkeit unhaltbar.

Würde mich sehr über Antworten freuen!
Grüße, Sabrina

mfg

nutzlos

Bei meinem Einzug waren die Wände einfach nur verputzt, also
untapeziert.

Weil ich zu faul war, habe ich einfach mit Rauhfaserfarbe
gestrichen, also ohne Tapete.

Nun erwartet mein Vermieter von mir, dass ich diese Farbe
abschleife, weil es als Beschädigung gilt.

Nur zur Klärung:

„Rauhfaserfarbe“ meint die sog. Flüssige Rauhfaser, also eine Dispersionsfarbe mit Holzstückchen, die einen Rauhfasereffekt ergeben?
Dann hat der VM Recht, weil sich hierauf z. B. keine normale Tapete kleben lässt.
Die wäre mit 60er Gitterschleifpaier entfernbar.

Falls damit normale Wandfarbe gemeint ist, nicht. Darauf halten Tapeten nicht nur besser, manche Wandbeläge erfordern sogar einen Grundanstrich, weil Spachtellöcher sonst durchscheinen würden.

HTH
G imager

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