Was bekomme ich nach der Scheidung ?

Hallo liebes Forum,
ich hab mal ne Frage.
Mein Mann und ich haben bei der Eheschließung keine Gütertrennung vereinbart. Mein Mann hat eine uneheliche Tochter die nicht in unserem Haushalt lebt. Unser Haus und der Kredit läuft auf beide Namen (also ½ ½). Zum Einzug habe ich bereits 50.000 EUR „mitgebracht“ die in die Renovierung geflossen sind. Jetzt habe ich ein bißchen Geld geerbt (es gibt einen notariellen Erbauseinandersetzungs-vertrag). Falls ich das Geld zur Schuldentilgung nehmen sollte, wie verhält es sich bei einer evtl. Scheidung. Bekomme ich das Geld wieder raus ???

Danke für Antworten

Hallo Indianerin,

Mein Mann und ich haben bei der Eheschließung keine
Gütertrennung vereinbart.

Ich gehe davon aus, dass ihr nix vereinbart habt, also im
gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebt.

Unser Haus und der
Kredit läuft auf beide Namen (also ½ ½). Zum Einzug habe ich
bereits 50.000 EUR „mitgebracht“ die in die Renovierung
geflossen sind.

Die 50.000 € können wahrscheinlich nicht herausverlangt werden, dass
hängt aber von Deinem speziellen Fall ab. In der Regel wird man
sagen, dass das Geld im Vertrauen auf das Gelingen der Ehe gegeben
wurde. Anders wäre es, wenn ein gemeinsamer, über die Ehe
hinausgehender Zweck vorgelegen hätte (z.B. teilweise Vermietung
o.ä.). Sollte Dein Interesse auch in diese Richtung gehen, musst Du
wohl zum Anwalt.

Jetzt habe ich ein bißchen Geld geerbt (es
gibt einen notariellen Erbauseinandersetzungs-vertrag). Falls
ich das Geld zur Schuldentilgung nehmen sollte, wie verhält es
sich bei einer evtl. Scheidung. Bekomme ich das Geld wieder
raus ???

Das Geld, dass Du aus dem Erbe bekommen hast, ist alleine Deins, §
1363 II Satz 1 2. Halbsatz. Alles was Du davon kaufst, ist Dein
Eigentum. Ich würde also sagen, Du solltest nur Deinen Teil der
gemeinsamen Schuld bezüglich des Hauses abzahlen und den Rest
behalten. Gibst Du es einfach so mit in die Ehe, dann gilt wohl
dasselbe wie oben.

Solltet ihr aber noch glücklich verheiratet sein, würde ich
vorschlagen wollen, dass ihr euch klar macht, dass jeder von euch
eigenes Eigentum hat. Anschliessend könnt ihr für so Sachen wie die
Erbschaft ja unproblematisch eine Vereinbarung finden, die beiden
gefällt (z.B Rückzahlungspflicht im Falle einer Scheidung oder so)
und diese dann vertraglich fixieren.

Gruß - Jaschiii