Die Kinder sind nicht enterbt.
Ihre Nachricht klingt sehr positiv, aber leider sehr gegensätzlich zu den anderen Antworten hier…
Mein Opa hat mit meiner Stiefoma zusammen ein Testament geschrieben in welchem alle 5 Kinder als Erben eingesetzt sind.
Hallo,
die "enterbten Kinder"haben Anspruch auf den
Pflichtteil.Dieser muss von Ihrer Mutter dann ausbezahlt
werden,auch wenn das Haus bereits vor Eintreten des Erbfalles
an sie überschrieben wurde.
Mein Opa hat mit meiner Stiefoma zusammen ein Testament geschrieben in welchem alle 5 Kinder als Erben eingesetzt sind
normalerweise verhält es sich so, das vor ablauf der frist für
die schenkung, das vermögen zwischen den erben aufgeteilt
wird, vorrausgesetzt, der verstorbene hat kein testament
aufgesetzt, in dem er etwas anderes verfügt.
der vererbende hat die möglichkeit im testament festzuhalten,
dass nur der Pflichtanteil ausbezahlt wird, also nur eine
person der haupterbe ist. dies sollte allerdings notariell
beglaubigt sein denn sonst erben alle kinder gleich viel.
Hallo,
wen oder was soll die Oma geerbt haben „diesen“?
Also, wenn die beiden ein gemeinsames Testament gemacht haben und darin nur die Kinder als Erben eingesetzt wurden, bekommt die Oma nur den gesamten Hausrat und hat an dem Nachlasswert einen Pflichtteilsanspruch (Hälfte vom Erbwert).
mfg
PB
wenn meine Unterstellungt stimmt, d.h. die Oma Alleinerbin war, dann sind die leibl. Kinder des Opas raus. Die hätten aber einen Anspruch, beim Nachlassgericht Auskunft zu verlangen, ob ein Testament existiert oder nicht.
ich habe Deine Antworten in der verkehrten Reihenfolge gelesen - vergiss also die Antwort, die ich gerade geschrieben habe.
Die drei leibl. Kinder des Opas haben Glück. Die Verfügungen Deiner Stiefoma zugunsten Ihrer Tochter sind unzulässig und müsstzen im Arbfall rückabgewickelt werden. Es gilt beim Testament auf Gegenseitigkeit die sog. „Bindungswirkung des Ehegatten-Testaments“, d.h. der Überlebende darf keine Verfügungen treffen, die dem gemeinsamen Testament zuwieder laufen (wie hier die leibl. Tochter bevorzugen).
Ob die drei Kinder jetzt schon gegen die Übertragung vorgehen oder erst nach dem Tod der Oma - das sollten Sie sich beraten lassen (Fachanwalt für Erbrecht).
Ingeborg
Für die 3 Kinder des Opas könnten sich noch Chancen ergeben, wenn sich aus dem Gemeinschaftlichen Testament direkt oder indirekt ergeben sollte, dass die Oma nur als Vorerbin und nich als uneingeschränkte Vollerbin eingesetzt worden ist. Dieses muss sich nicht unbedingt aus den Worten ergeben, aber aus dem Zusammenhang. Oder auch ggf. aus der familiären Situation oder den Willensäusserungen des Opas. Dieses zu prüfen ist Expertensache (Notar, Fachanwalt, Gericht).
Hallo nochmal,
ein testament hatten sie vorher aber nicht erwähnt…ihre geschichte ist etwas wirr,daher nochmal:der opa ist vor 10 jahren gestorben,hat zusammen mit seiner 2.frau ein testament in dem die kinder als erben eingesetzt wurden,soweit klar.was genau steht da?alleinerben?wie kann dann die oma,1.ehefrau?das haus der tochter geschenkt haben?wann war das,wer steht im grundbuch?
Was steht denn genau im Testament? Sind die Kinder alleinige Erben nach dem dem Großvater? Oder erst nach dem Tod der Gr0ßmutter, dann vielleicht Schlusserben oder etwas ungewöhnlich Nacherben?
Lassen Sie sich zweckmäßigerweise von einem Rechtsanwalt unter Vorlage des (hoffentlich vom Amtsgericht eröffneten) Testaments beraten.
Dann wird die Oma von allen 5 Kindern gleichhoch beerbt, aber wenn kein Zusatz in dem Testament steht, kann sie vorher mit dem Erbe machen was sie will. Wenn dann nichts mehr zu verteilen ist, gibt es nichts mehr.
Mal genau im Testament lesen, ob das Haus angesprochen wird, ob Oma nach dem Tode von Opa das Testament noch ändern darf??? Hier muss ggfls. ein Fachanwalt für Erbrecht befragt werden, weil Testamentsauslegung sehr speziell Ist.
Gruß Hilde
Solange Ihre Stiefoma noch nicht verstorben ist, werden wohl keine Ansprüche bestehen.
Daher sollte dies zunächst abgewartet werden.
Da es sich um die Stiefoma handelt - und Sie kein Abkömmling sind, stellt sich sowieso die Frage, ob Sie überhaupt pflichtteilsberechtigt sind.
Das sind nämlich grundsätzlich nur Abkömmlinge.