Was bekommen Erben bei Schenkung vor dem Tod?

Ich habe versucht aus dem Internet schlau zu werden, aber so richtig hat das nicht geklappt… Also stelle ich nun meine Frage hier.

Mein Opa ist seit 10 Jahren tot. Seine Frau (meine Stiefoma) lebt derzeit im Pflegeheim.
Mein Opa hat 3 Kinder, meine Oma 2 Kinder (keine gemeinsamen Kinder). Zusammen hatten beide ein Haus mit Grundstück. Dieses hat meine Oma nun schon ihrer Tochter geschenkt (und deren Sohn hat dort Wohnrecht), da sie nicht möchte, dass ihr Sohn viel erbt.
Das Haus wird inzwischen auch schon mit dem Geld meiner Oma (und meines Opas) komplett umgebaut (da es schon älter ist).
Ich habe gelesen, dass Schenkungen bis 10 Jahre vor dem Tod (meiner Oma) auf den Pflichtteil angerecht werden.

Nun ist meine Frage, was passiert mit den anderen Erben? Muss die Tochter meiner Oma die anderen 4 Erben ausbezahlen, da sie das Haus + Grundstück bekommen hat (vorausgesetzt sie stirbt innerhalb der 10 Jahre)?

Es mag vielleicht makaber klingen… Aber die Familienverhältnisse sind leider sehr schwierig und es geht hier vor allem um die Kinder meines Opas.

Vielen Dank für die Hilfe im Voraus!

Hallo JuleM,

in disem speziellen Fall rate ich sich direkt mit einem auf Erbrecht spezialisiertem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen. Nichts währe schlimmer, als dass durch ein vermeidbares Halbwissen z. B. Fristen nicht eingehalten werden konnten.

Gruß Pasha

Hallo,

bevor ich die Frage beantworten kann, muss ich vorher wissen, ob es ein Testament gab, in dem die Oma als Alleinerbin eingesetzt war.

Ingeborg

Das weiß ich leider nicht.
Was wäre, wenn nicht?
Und was wäre, wenn ja?

ob es ein Testament gab, in dem die Oma als Alleinerbin
eingesetzt war.

Wenn die Großmutter über das gesamte Hausgrundstück verfügen konnte, muss Ihr Großvater ein Testament zugunsten seiner Ehefrau (=Großmutter) hinterlassen haben. Dann hätten die Kinder des Großvaters Pflichtteilsansprüche. Sind diese rechtzeitig vor der dreijährigen Verjährungsfrist geltend gemacht worden?

Sollte aber Ihr Großvater kein Testament hinterlassen haben, dann dürfen einzelne gesetzliche Miterben wie Ihre Großmutter, geschweige denn deren Kinder nicht allein über den Nachlass des Gr0vaters verfügen.

Hallo,

jetzt geht es, zu antworten.
Also, hinsichtlich der Schenkungen der Oma haben die gesetzlichen Erben 10 Jahre lang einen Pflichtteilsergänzungsanspruch, der sich aber jedes Jahr um 10 % mindert (neues Gesetz seit wenigen Jahren).
Wenn nun beide Großelternteile ein Haus hatten, was ist nach dem Tode des Opas vor 10 Jahren mit seinem Anteil passiert? Hatte die Oma diesen geerbt? Als Haupterbin, als befreite oder nicht befreite Vorerbin? Diese Frage könnte Bedeutung haben.
Weitere Frage, woher nimmt die Oma -die ja für teuer Geld im Altenheim wohnt - das Geld für die Renovierung. Ist da noch viel Vermögen vorhanden?
Gibt es da ein Testament? Wurde ein Erbschein nach Opa vom Gericht erteilt, wer und was steht darin. Wie kann die Oma noch Geld von Opa nehmen, der ja schon 10 Jahre Tod ist.

Hier bitte ich noch um Klarheit.
So, die Tochter der Oma muss also den gesetzlichen Erben der Oma nur Pflichtteilsergänzungsanspruch in zu errechnender Höhe nach Schenkungszeit (10% jedes Jahr sind abzuziehen) ausbezahlen. Offenkundig dürften zu den Erben der Oma nur ihre eigenen Kinder (also der Sohn) gehören, die anderen sind ja wohl nicht adoptiert, oder?

mfg
PB

Weiter die Frage, hat der Opa die Kinder der Oma adoptiert? Wohl nicht.

werden

Die Pflichtteilsansprüche nach dem Opa sind offenbar verjährt. Die Stiefoma ist offenbar Alleinerbin geworden, und hat das Haupterbe verschenkt. Hieraus und aus dem Nachlaß der Stiefoma können sich keine Pflichtteilsansprüche für ihre Stiefkinder bzw. Stiefenkel ergeben, da keine Verwandtschaft besteht.
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann
( … hat bereits 256 Sterne für hilfreiche Beiträge erhalten)

Hallo,

ich gehe davon aus, dass ein testament da war, denn sonst hätte Deine Oma das Haus nicht auf die Tochter übertragen werden können (es wäre sonst eine Erbengemeinschaft aus den 4 leibl. Kindern und der Oma da gewesen=. Nach dem Tod des Opas hätten die vier leibl. Kinder einen Pflichtteilansprch gehabt, der aber nur drei Jahre nach dem Tod geltend gemacht werdenb kann.

Du dürftest also keinerlei Ansprüche haben, da jetzt nur noch die leibl. Kinder der Oma erbberechtigr sind.
Ingeborg

Ingeborg

Hallo,

das ist auch nicht so leicht zu beantworten, da es ganz entscheidend darauf ankommt, ob Ihr Opa ein Testament hinterlassen hat und wenn ja, welchen Inhalt dieses Testament hat.

Ich kann Ihnen daher eigentlich nur raten, sich einmal anwaltlich beraten zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo,

sorry, kann leider nicht weiterhelfen.

Gruß Sylvia

(PS. auch bei mir, sind die Familienverhältnisse etwas komüliziert. Kommt heute bei vielen vor.

Hallo,
die "enterbten Kinder"haben Anspruch auf den Pflichtteil.Dieser muss von Ihrer Mutter dann ausbezahlt werden,auch wenn das Haus bereits vor Eintreten des Erbfalles an sie überschrieben wurde.Es wird dann zu folgenden Teilen in die Erbmasse mit einbezogen im 1.Jahr zu 90%,im 2.zu 80%,etc.wenn der Erbfall erst nach 10 Jahren nach der Schenkung eintritt,so fällt das Haus nicht mehr mit hinein und die Mutter muss niemandem mehr einen Teil davon auszahlen.
Hoffe ich konnte helfen.
Liebe Grüsse

Hallo JuleM,

meines Erachtens nach ja, stirbt sie in sieben Jahren, werden 30% abgezogen. Ihr Sohn sollte sich aber dann nicht mit dem Wohnrecht begnügen müssen, er ist ja dann Pflichteisberechtigter und hat dann auch Anspruch
auf seinen übrigen Pflichtteil.
Ich bin da aber nicht ganz sattelfest, das muss ich dazu sagen.
mfg ninja

Hallo Jule,
gab es ein Testament, dass Oma zuerst alles erbt? Wurde in dem Testament festgelegt, wer die Nacherben sind?

Wenn es kein Testament gab/gibt, haben Opas Kinder nach dem Tode des Opas gemeinsam mit der Oma geerbt. Wenn sie per Testament enterbt waren, hätten Sie bis 3 Jahre nach Opas Tod ein Pflichtteil bekommen können.
Die Oma wird nur von ihren beiden leibl. Kindern beerbt. Die anderen 3 gehen leer aus.Sie haben auch keinen Pflichteilsanspruch an Oma.

Die 3 Kinder von Opa sind nicht blutsverwandt mit Oma und bekommen daher nichts mehr, wenn es kein anderslautendes Testament gibt.

Die Nachlassakte nach Opas Tod kann man beim Amtsgericht, Abteilung Nachlassgericht einsehen. Dann kann man feststellen, wer Opa beerbte.

Gruß Hilde

Ich habe mich erkundigt: Mein Opa hat mit meiner Stiefoma zusammen ein Testament geschrieben in welchem alle 5 Kinder als Erben eingesetzt sind.

ob es ein Testament gab, in dem die Oma als Alleinerbin
eingesetzt war.

Mein Opa hat mit meiner Stiefoma zusammen ein Testament geschrieben in welchem alle 5 Kinder als Erben eingesetzt sind.

muss Ihr Großvater ein Testament zugunsten seiner
Ehefrau (=Großmutter) hinterlassen haben.

Mein Opa hat mit meiner Stiefoma zusammen ein Testament geschrieben in welchem alle 5 Kinder als Erben eingesetzt sind.

Hatte die Oma diesen geerbt?

Mein Opa hat mit meiner Stiefoma zusammen ein Testament geschrieben in welchem alle 5 Kinder als Erben eingesetzt sind

Die Stiefoma ist offenbar Alleinerbin geworden, und hat das
Haupterbe verschenkt.

Hallo Jule
das mit den 10 Jahren stimmt.
normalerweise verhält es sich so, das vor ablauf der frist für die schenkung, das vermögen zwischen den erben aufgeteilt wird, vorrausgesetzt, der verstorbene hat kein testament aufgesetzt, in dem er etwas anderes verfügt.
der vererbende hat die möglichkeit im testament festzuhalten, dass nur der Pflichtanteil ausbezahlt wird, also nur eine person der haupterbe ist. dies sollte allerdings notariell beglaubigt sein denn sonst erben alle kinder gleich viel.
ich hofffe ich konnte etwas helfen, ansonsten können sie zurückmailen.
lg sicha

Es geht auch nicht um meine Ansprüche, sondern wirklich nur um die der 3 Kinder meines Opas.

Du dürftest also keinerlei Ansprüche haben, da jetzt nur noch
die leibl. Kinder der Oma erbberechtigr sind.

Mein Opa hat mit meiner Stiefoma zusammen ein Testament geschrieben in welchem alle 5 Kinder als Erben eingesetzt sind

ob Ihr Opa ein Testament
hinterlassen hat und wenn ja, welchen Inhalt dieses Testament
hat.