Hallo zusammen,
person A ist 28 jahre alt und hat folgendes problem.er war letzte woche seit langer zeit mit freunden in einer kneipe.stark betrunken haben sie sich auf den heimweg gemacht. dort ist person A mit einem fremden, ca.20 Jahre, aneinader geraten, voller frust, der sich privat bei ihm angestaut hatte und unter dem alkoholeinfluß, wurde person A beleidigend und hat dem fremden ins gesicht geschlagen.dabei ist seine brille kaputt gegangen und er hat einen kratzer an der augenbraue. Person A ist dann weggegangen und hat weniger meter später es so sehr bereut dass ihm die tränen kamen. seine freunde halfen dem fremden auf die beine, gaben ihm eine telefonnummer um sich zu melden, damit person A ihm seine brille ersetzen kann. person A kam an diesem abend nicht mehr dazu sich bei dem fremden zu entschuldigen. noch nie in seinem leben hat er so blöd reagiert oder hat überhaupt jemals konflikte in dieser art gehabt. der fremde hat sich zumindest nicht telefonisch gemeldet sondern einer vbon Person A`s freunde hat bereits vor drei tagen von der polizei die einladung zur zeugenvernehmung bekommen. Person A hat noch keine post bekommen. Die frage ist nun, wie Person A und seine freunde sich bzw. nur Person A sich verhalten sollen und mit welcher strafe person A ggf. rechnen muss.
Hallo,
-Beleidigung
-Sachbeschädigung
-Körperverletzung
kommen ggf. als Anklagepunkte in Betracht. Dies obliegt allerdings den ermittelnden Beamten und der Staatsanwaltschaft.
Das Strafmass legt dann halt der Richter fest.
Ich würde mich beim Opfer entschuldigen, wäre ich es gewesen und würde im Vorfeld, den entstandenen Schaden begleichen! Gibt Pluspunkte! 
Und mal tief in mich gehen, was mich zu dieser Tat „eigentlich“ bewegte?
VG, René
Hallo,
wenn ein Strafverfahren eingeleitet wird, könnte das als Vollrauschtat gewertet werden (§323a StGB). Allerdings muss der Vollrausch bestätigt sein, die bloße Behauptung „ich war besoffen“ reicht nicht aus. Ansonsten käme Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung zum Tragen.
Nebenher auch noch zivilrechtliche Ansprüche wegen der kaputten Brille, Schmerzensgeld, Arztkosten, Arbeitsausfall… das kann teuer werden.
Verhaltensregeln für alle: Die Wahrheit sagen, denn spätestens vor Gericht wird es richtig ernst bei Falschaussagen.
Und A braucht sich keine Sorgen machen… er wird mit Sicherheit auch noch eine Ladung bekommen.
Gruss
Iru
Guten Tag und vielen dank für die antwort.
alsoarbeitsausfall kommt definitiv nicht in betracht, ebenso wie arztkosten, da es ein winziger kratzer an der augenbraue war. der betrunkheitszustand könnte persona durch zeugenaussaen beweisen. ebenso ist person a bisher noch nie straffällig oder sonst in irgendetwas verwickelt gewesen. hättest du eine einschätzung was schlimmsten bzw. besten falls person a erwarten kann? mfg
guten tag und vielen dank für deine antwort,
person a weiß selbst nicht wieso und weshalb er so reagiert hat und bereut es ja sehr.hast du eine einschätzng womit person a rechnen kann?
straffälig oder sonst war er noch niemals in irgendetwas verwickelt. mfg
Hallo,
Verhaltensregeln für alle: Die Wahrheit sagen, denn spätestens
vor Gericht wird es richtig ernst bei Falschaussagen.
ich kann mich schwach daran erinnern, dass Angeklagte in Strafverfahren weder aussagen, noch die Wahrheit von sich geben müssen…
Somit ist die „Verhaltensregeln für alle“ eine „Verhaltensregeln für die Zeugen“.
Gruß
S.J.
Hallo,
kann ich nicht sagen. Hängt auch sicher von der Befindlichkeit des Richters ab.
Den max. Wert kannst Du im Gesetzbuch nachlesen.
Wäre ich A, würde ich o.g. Dinge umsetzen und ruhig bleiben! 
VG, René
Naja, ein Kratzer an der Augenbraue und, ohne jetzt Angst machen zu wollen, ein Schleudertrauma, das erst später bemerkt wurde, oder der Typ ist Bluter und ein paar geplatzte Adern z.B. im Auge sorgen für Erblindung Tage später…
Von einem befreundeten Anwalt habe ich da schon einiges mitgekriegt. Der beste Fall war ein ärztlich attestiertes Schleudertrauma durch einen Unfall beim Ausparken auf dem Supermarktparkplatz. Der Geschädigte saß dabei nichtmal in seinem Auto (das beschädigt wurde), sondern stand daneben… ohne zu stürzen, ohne Berührung zu seinem Auto oder dem des Schädigers. ^^
Hallo,
ich kann mich schwach daran erinnern, dass Angeklagte in
Strafverfahren weder aussagen, noch die Wahrheit von sich
geben müssen…
da hast du vollkommen Recht.
Somit ist die „Verhaltensregeln für alle“ eine
„Verhaltensregeln für die Zeugen“.
stimmt, wenn ich es ausschließlich auf das Rechtliche beziehe und mir die Meinungen/Urteile der anderen egal sind. Ich bin der Auffassung, dass man mit der Wahrheit immer besser fährt.
Ein Richter, der merkt, dass ihm der Angeklagte ständig die Ohren volllügt, kann durchaus den Standpunkt vertreten und durchsetzen, dass ihm ein unbelehrbarer Täter gegenüber sitzt, dem man deswegen aus präventiven Gründen härter bestraft, bestrafen muss, bzw. dass man keine Gründe sieht, die Strafe irgendwie zu mildern.
Gruss
Iru