Hallo, haben ledig zusammen auf meinem Grundstück in 02/2002 begonnen zu bauen.Bei Buchgrundeintragung stehe ich als Eigentümer und meine Frau als Mitverpflichter.
Im gleichen Jahr mitten in der Bauphase haben wir geheiratet und sind dann Ende 2002 zusammen ins Haus gezogen. Nun vor einer evtl. Scheidung würde ich gerne wissen ob - wie viel und ab welcher Zeit ( Haben noch Schulden auf Haus) in 2002 mein Partner finanziellen Anspruch auf das Haus hat???
Hallo Grosso,
tut mir leid, aber in finanziellen Dingen kenne ich mich nicht aus und bin auch keine Juristin. Ich selbst habe mehr mit Umgangsrecht, Kindesunterhalt und Sorgerecht zu kämpfen.
Trotzdem alles Gute, viel Glück und hoffentlich bald kompetente Beratung von anderer Seite,
AnkeAngela
kann dir leider nicht weiterhelfen .
Hello,
bei Zugewinngemeinschaft wird das wohl die Hälfte sein, Gruß CZ.
Hallo, dein Partner bekommt nach der Scheidung die Hälfte des Vermögens, was Ihr in der Zeit der Ehe gesammelt habt. Wenn Ihr hingegen Schulden habt, dann werden auch die Hälftig geteilt. Am besten, Ihr ermittelt den Wert eures Hauses und zieht die Restschuld davon ab. Was übrig bleibt, wird durch zwei geteilt.
Gruß, Ralle
Hallo Ralle,Danke für deine Antwort,aber was noch unklar ist laut Zugewinn steht ihr die hälfte zu - aber vom gesammten Haus ? (War ja schon bis zur Ehe 3/4 fertig)das ist mir total unklar
Hallo, dein Partner bekommt nach der Scheidung die Hälfte des Vermögens, was Ihr in der Zeit der Ehe gesammelt habt. Wenn Ihr hingegen Schulden habt, dann werden auch die Hälftig geteilt. Am besten, Ihr ermittelt den Wert eures Hauses und zieht die Restschuld davon ab. Was übrig bleibt, wird durch zwei geteilt.
Gruß, Ralle
Also hast du die Kredite allein aufgenommen vor der Eheschließung? Für den Zugewinnausgleich wird gerechnet, was beide vor der Eheschließung hatten. Das wird von dem gemeinsam erwirtschafteten abgezogen. Wenn du also beispielsweise vor der Ehe 10000 Euro hattest, dann können die nicht durch zwei geteilt werden. Auch die Schulden, die du allein vor der Ehe hattest, werden nicht deiner Frau angelastet… Mein Tipp: such dir einen Anwalt, dem du vertraust. Zahle lieber dem Anwalt ein Honorar, als dass du später irgendetwas übersiehst. Das lohnt sich in jedem Fall.
Hallo,wenn bis zur Eheschließung kein Ehevertrag geschlossen wurde,dann ist dies eine Zugewinngemeinschaft und das Haus gehört ihnen und ihrer Frau zu gleichen Teilen,auch die noch zu zahlenden Schulden wären von Beiden abzutragen!
Hallo,
Schulden und Guthaben werden danach getrennt, was in die Ehe mit eingebracht wurde bzw. in der Ehe als Zugewinn zählt. Dannach wir auch wieder auseinanderdividiert. Ist nicht ganz einfach und auch vom Richter abhängig!
Alles Gute
Andreas
Hallo,
bei solchen rechtlichen Fragen würde ich in jedem Fall einen Anwalt zu Rate ziehen, da bin ich auch nicht spezialisiert für. Tut mir leid.
LG
Ira
Hallo,
normalerweise seht deiner Frau der ein zugewinnausgleich zu, das heist, wert des Hauses minus schulden, und der Zugewinn wird durch 2 Geteilt.
Gruß zutom
Hallo Grosso
Ich kann Dir die Frage nicht so richtig beantworten,denn es hängt davon ab was der Anwalt Deiner Frau vorschlägt.
Denn Du stehst allein im Grundbuch.
Was ich Dir Raten kann ist nehme Dir einen Anwalt,erst einmal ein Beratungsgespräch und dann kannst Du immer noch entscheiden was Du machen willst.
Viel glück bei allem Seppel42
Hallo, wenn Sie im gesetzlichen Güterstand verheiratet sind,dann greift der Zugwinnausgleich, d.h. es wird festgestellt, wer welches Anfangsvermögen hat und welches Vermögen jetzt da ist. Wer mehr Zugwinn hat, muss diesen anteilig an den anderen bezahlen. Genaue Berechnung macht der Anwalt. Alles Gute!
Hallo GROSSO,
in der Regel, wenn nichts anderes vereinbart, gilt die Zugewinngemeinschaft ab Eheschließung. Von da weg kann die Ehefrau hälftig das gemeinsam Erworbene oder Eingebrachte verlangen. Zur Sicherheit empfehle ich die Inanspruchnahme eines Rechtsberaters, die in jedem Amtsgericht zur Verfügung stehen, um langwierige Rechtsstreitigkeiten im Vorfeld abzuwenden. Damit sind sie aich in der Regel kostenlos.
Ich bitte die späte Antwort bedingt durch einen Auslandsaufentahlt zu entschuldigen und würde mich über eine positive Bewertung freuen. Für weitere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Alles Gute und schönen Gruß
Bernd