kurzform: braucht ein Steuerberater die Originalrechnungen um eine Steuererlärung beim Finanzamt einzureichen?
angenommen:
Ein Steuerberater erledigt die Einreichung der Steuererklärung eines Kleinunternehmens.
Es wurden vorab alle Einnahmen (Rechnungen), Ausgaben (Fremdrechnungen) und weitere Posten in einer Excel Tabelle fein säuberlich nach Wunsch des St.Beraters zusammengefasst und diese sollten noch vor einer morgigen Dienstreise morgen abgeben werden.
Diesen kann man aber bis zur Abreise nicht mehr erreichen
Kann mir jemand sagen, ob ein Steuerberater auch die originalen Rechnungen (von Kleinunternehmen erstellte und/oder der Ausgaben des Unternehmers) benötigt?
Reicht dem Steuerberater die Überschussrechnung in der Tabelle/als Excel-dokument?
Ich wüsste jetzt nicht, wie das mit der Garantie der Geräte laufen sollte, wenn die Rechnungen an einen Steuerberater abgeben würden.
oder müssten alle Rechnungen kopiert werden?
Vielen Dank im Voraus
Servus,
für die Erfassung der Betriebsausgaben sind grundsätzlich die Belege selbst notwendig. In der Regel werden die vom Mandanten vorgelegten Auflistungen weggelegt und die Belege gebucht - das geht schneller und für den Mandanten billiger.
Die Einnahmen lassen sich am leichtesten anhand durchgehend vorliegender Bankauszüge erfassen.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Ich wüsste jetzt nicht, wie das mit der Garantie der Geräte
laufen sollte, wenn die Rechnungen an einen Steuerberater
abgeben würden.
oder müssten alle Rechnungen kopiert werden?
Ich denke hier liegt ein simples Mißverständnis vor: Der Steuerberater behält die Belge ja nicht, sondern gibt sie nach Verbuchug wieder zurück. Wenn man natürlich eine Rechnung benötigt, während sie gerade beim StB ist dann hilf nix - man muss zum StB dackeln und ihn bitte die Rechnung gerade mal rauszurücken … Deshalb bevorzuge ich auch einen Buchhalter der ins Büro kommt und vor Ort bucht. Dann sind alle Belege vor Ort. Der StB kriegt dann nur noch die Buchungen überspielt (für die er natürlich dann keine Verantwortung übernehmen kann).
HTH
C.