ich habe eine Verständnisfrage zu dem o.g. Absatz. Dieser lautet ja: (1a) Innerhalb geschlossener Ortschaften ist abseits der Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) mit der Anordnung von Tempo 30-Zonen (Zeichen 274.1) zu rechnen.
Was genau meint dies? Wie genau muss ein Verkehrsteilnehmer mit der „Anordnung“ rechnen? Und wie sieht die Anordnung aus?
Vielen Dank
durch eine Allgemeinverfügung durch Zeichen 274.1 eben.
Wozu es diesen Satz braucht, verstehe ich aber auch nicht, außer, daß er „verbietet“ 30er-Zonen auf Vorfahrtsstraßen oder außerhalb geschlossener Ortschaften einzurichten - manchmal ist „selbstverständliches“ in Gesetzesform gegossen eben etwas schwer leserlich.
Wie genau muss ein Verkehrsteilnehmer
mit der „Anordnung“ rechnen? Und wie sieht die Anordnung aus?
Er muss damit rechnen das er sich von ihm unbemerkt in so einer 30 Zone befindet. Sei es weil er das Schild übersehen hat, über Schleichwege in die Zone eingefahren ist, sei es weil er selber in so einer Zone das Fahrzeug übernommen hat.
Die Ausrede er habe es nicht wissen können ist damit schlicht ausgehebelt. Weiß er nicht ob er in so einer Zone ist, muss er so fahren als wäre er in so einer 30 Zone.
ist ein vz nicht vorhanden, brauche ich mich nicht danach zu richten. kann ich nachweisen, dass an meiner einfahrt zur 30 zone kein zeichen steht und ich werden vermessen, dann gibts auch keine strafe. dazu muss ich auch ortsunkundig sein.
hauptmannfuchs
ist ein vz nicht vorhanden, brauche ich mich nicht danach zu
richten.
Hi,
wie war das noch mit den Streckengeboten und Parkverbote?
kann ich nachweisen, dass an meiner einfahrt zur 30
zone kein zeichen steht und ich werden vermessen, dann gibts
auch keine strafe.
Es gibt, nur mal als Beispiel, Supermarktparkplätze die von 2 Straßen angefahren werden können, und da wird nicht an der Ausfahrt ein Zonen Schild aufgehängt. Deswegen ist dort trotzdem 30
dazu muss ich auch ortsunkundig sein.
Kann helfen, oder auch nicht, deshalb auch die Aussage von dem Gesetz, weißt Du es nicht, im Zweifel 30km/h
ja wenn das in diesem fall so ist, dann ist das sicherlich noch niemanden aufgefallen.
laut vwv ist das aber so festgelegt. zonen müssen an allen einfahrten gekennzeichnet sein genau wie auch ortseingangsschilder auch an unbedeutenden straßen aufgestellt sein müssen.
hauptmann
natürlich müssen die Straßen die in die Zone führen beschildert sein, nicht aber die "Schleichwege wie Firmenausfahrten oder Supermarktparkplätze.
Es gibt auch Situationen wo Fahrerwechsel stattfinden, und als Beifahrer brauche ich keine Beschilderung beachten, sitze ich aber am Steuer spielt es keine Rolle ob ich das Schild gesehen habe oder nicht.
Es geht nur darum, es darf keiner sagen ich bin nicht an einem Schild vorbeigefahren also gelten sie für mich nicht. Keine vorfahrtsregelnde Schilder sind immer ein Indiz es könnte eine sein. Auch wenn manchmal solche Schilder, auch wenn sie nicht sollten, in den Zonen auftauchen.