Was beseutet diese Satz in einem Vertrag?

„Im Rahmen der Spezifikationen für die Dauerausstellung ist Partei A in der Gestaltung seiner Arbeit frei. Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat Partei A sämtliche mit der Durchführung der Ausstellung verbundenen Kosten zu tragen. Partei B wird das für die Projektausführung notwendige Material bei Bedarf der Partei A gegen Rechnungsstellung zur Verfügung stellen.“

Was bedeztet der letzte Satz? Welche Partei stellt die Rechnung und welche Partei trägt die Kosten?

Vielen Dank!

Offensichtlich geht es darum, dass die Partei A eine Dienstleistung für die Partei B erbringt. Die Partei A hat dabei freie Hand, wie es diese Dienstleistung erbringt. Ich vermute, es geht um die Organisation einer Ausstellung. Sollte dazu Material benötigt werden, z.B Strom oder Schaukästen, kann das B zur Verfügung stellen an und A verrechnen.

Gruß, Sausewind

Hallo,

ich gehe nach den zwei Sätzen davon aus, dass B einen Ausstellungsraum besitzt und diesen A zur Verfügung stellt. Wie A den Raum dabei gestaltet ist A überlassen. Sollte A für die Gestaltung Material oder Dienstleistungen benötigen, muss A sie tragen. Falls A Material von B benötigt, wird B das in Rechnung stellen (so als würde A einen fremden C beauftragen).

Oder anders gesagt: alles, was über die Bereitstellung der Räumlichkeiten hinaus geht, kostet extra.

Grüße

Vielleicht wäre es sinnvoll, zu erfahren, um was es bei dem Projekt eigentlich geht. Denn Dauerausstellung und Projekt sind eigentlich widersprüchlich, da ein Projekt immer ein Anfang und ein Ende hat. Eine Dauerausstellung sehe ich deshalb nicht als Projekt.

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Nicht selten in solchen Fällen hängen die Fakten von einzelnen Worten ab - manchmal aber auch nicht, man interpretiert jede Menge in die Texte hinein, die von (rechtlich) Amateuren formuliert wurden, die nur wichtig klingen wollen. :wink:

Vielleicht ist das „das Projekt“ der Aufbau der „Dauerausstellung“. Aber wie Du schon schreibst, ohne Kenntnis des kompletten Vertrages können wir nur spekulieren.

A muss alle Kosten tragen. B kann ihm Materialien zur Verfügung stellen und stellt ihm diese dann in Rechnung. A muss sie dann bezahlen.

Sehe ich genau so. Ist der Rahmen der Spezifikationen genauer definiert? Wenn nicht, könnten da weitere Schlupflöcher für den Auftraggeber drin stecken. Klingt ein bisschen wie" Du trägst das Risiko, vom Gewinn kriege ich aber was ab"

Partei A trägt die Kosten und ist im Rahmen bestimmter Regelungen (fehlen hier vermutlich) frei in der Durchführung einer bestimmten Aufgabe/eines Projekts. Partei B kann ggf. als Zulieferer für A fungieren (bspw. Leihe von hauseigenen Bilderrahmen für eine Ausstellung). A bekommt für diese erbrachten Dienstleistungen eine Rechnung von B.