„Im Rahmen der Spezifikationen für die Dauerausstellung ist Partei A in der Gestaltung seiner Arbeit frei. Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat Partei A sämtliche mit der Durchführung der Ausstellung verbundenen Kosten zu tragen. Partei B wird das für die Projektausführung notwendige Material bei Bedarf der Partei A gegen Rechnungsstellung zur Verfügung stellen.“
Was bedeztet der letzte Satz? Welche Partei stellt die Rechnung und welche Partei trägt die Kosten?
Vielen Dank!