Wieso sollen über titulierte Schulden Mahnbescheide beantragt
werden?
Genau das ist die Frage. Nett, daß Du zu erkennen gibst, sie verstanden zu haben.
Der Mahnbescheid ist ein möglicher erster Schritt auf dem Weg,
einen Titel zu bekommen. Wenn man den hat, dann vollstreckt
man - fertig.
Immer wieder erfrischend, wenn man was erklärt bekommt, was man nicht gefragt hat, wissen wollte bzw. schon längst weiß. Aber wir sind ja in w-w-w, da ist es leider üblich geworden, erstmal wild mit seinem Wissen um sich zu schlagen, auch wenn es banal ist bzw. man damit völlig daneben liegt.
könnte. Dem spricht entgegen, daß es sich bei den
zugrundeliegenden Fällen (mein Informant ist Insider) um
ausgeklagte 30-Jahre-Titel handelte, in denen bereits
Dann frage doch am besten Deinen Insider-Informanten.
Als ich die Stelle in der Frage formulierte, war mir klar, daß irgendwer diese Aufforderung an mich richten würde. Glückwunsch, Erster, Volltreffer. Der Insider weiß vom Vorgang, den Grund kennt er nicht - er ist der Parkplatzwächter.
Ich denke schon, dass die meisten Banken wissen,
dass ein Titel regelmäßig 30 Jahre „hält“ und man für
ihn keinen Mahnbescheid erwirken musss…
Na sowas. Ich denke, alle Banken wissen das.
Mit anderen Worten: alles, was oben steht, ist undienlich, verfehlt, überflüssig, kann als agressiv oder arrogant interpretiert werden usw.
Aber denk’ Dir nichts, ich meine es auch nicht böse, sowas ist nur eine typische w-w-w-Unsitte, die mich regelmäßig ins schleudern bringt - liegt sicherlich an mir.
Na also! Da kommt dann ganz nebenbei endlich und zuletzt das Thema doch noch zutage:
Ansonsten stimmt es schon, dass durch die
Schuldrechtsreform eine ganze Reihe von Ansprüchen am
31.12.2004 verjährt sind.
Du meintest wahrscheinlich: …von Anprüchen am 31.12.2004 zu verjähren drohten. Das konnte mit den Mahnbescheiden verhindert werden.
Vielen Dank, ich weiss jetzt zwar immer noch nichts zu meiner Frage, habe aber ein Stichwort, das mir beim suchen hilft.
Schönes Wochenende
scope