Was beunruhigte Ende 2004 die Banken?

Weiß jemand, durch welchen außergewöhnlichen Anlaß Ende 2004 die Banken (ziemlich hektisch und nervös) schnell noch vor Jahresende Mahnbescheide über titulierte Restschulden aus Zwangsversteigerungsverfahren gegen die Schuldner erwirkten?

Erläuterungsversuch:
Die Vermutung liegt nahe, daß sich in der Betrachtung von Verjährungsfristen etwas (überraschend?) geändert haben könnte. Dem spricht entgegen, daß es sich bei den zugrundeliegenden Fällen (mein Informant ist Insider) um ausgeklagte 30-Jahre-Titel handelte, in denen bereits sämtliche Verwertungsmaßnahmen durchgeführt und Restschulden stehengeblieben waren. Es ist möglich, daß der Kreis der Schuldner, an die „in letzter Sekunde ein Mahnbescheid rausging“ noch weiter zu fassen ist, da die Bank in einer außergewöhnlichen Aktion zwischen Weihnachten und Neujahr 2004/05 mehrere hundert Mahnbescheide erwirken musste, angeblich, „um ihre Ansprüche nicht zu verlieren“.

Hat jemand eine Erklärung?

Besten Dank
scope

Hallo,

Jahresende Mahnbescheide über titulierte Restschulden aus
Zwangsversteigerungsverfahren gegen die Schuldner erwirkten?

Wieso sollen über titulierte Schulden Mahnbescheide beantragt werden?
Der Mahnbescheid ist ein möglicher erster Schritt auf dem Weg,
einen Titel zu bekommen. Wenn man den hat, dann vollstreckt man -
fertig.

könnte. Dem spricht entgegen, daß es sich bei den
zugrundeliegenden Fällen (mein Informant ist Insider) um
ausgeklagte 30-Jahre-Titel handelte, in denen bereits

Dann frage doch am besten Deinen Insider-Informanten.
Ich denke schon, dass die meisten Banken wissen,
dass ein Titel regelmäßig 30 Jahre „hält“ und man für
ihn keinen Mahnbescheid erwirken musss…

Ansonsten stimmt es schon, dass durch die
Schuldrechtsreform eine ganze Reihe von Ansprüchen am
31.12.2004 verjährt sind.

Gruß, Trobi

Hallo,

ja, es hatte mit der Verkürzung der Regelverjährung von 30 auf 3 Jaher zu tun. Die Überlegung war die, dass wenn der Schuldner in den letzten drei Jahren auf die Forderung überhaupt nichts bezahlt hat (und damit auch nichts auf Koten der Zwangsvollstreckung) die Kosten der Zwangsvollstreckung ebenfalls innerhalb von dei Jahren verjähren. Die Folge war, dass der Vollstreckungsgläubiger am Ende von 2004 den Neubeginn der Verjährung nach § 212 Abs. 1 Nr. 2 BGB durch einen erneuten Vollstreckungsauftrag oder durch einen Kostenfestsetzungsantrag (§ 788 Abs. 2 ZPO) erreichen musste.

Ich weiss nur noch, dass es damals umstritten war, ob die 3-Jahres-Verjährung auch für Vollstreckungskosten gilt. Spontan kann ich nicht sagen, was das Ergebnis des Ganzen war oder ob irgendetwas nachgebessert wurde. Aber da weiß hier sicher jemand anderer mehr…

Chrissie

Wieso sollen über titulierte Schulden Mahnbescheide beantragt
werden?

Genau das ist die Frage. Nett, daß Du zu erkennen gibst, sie verstanden zu haben.

Der Mahnbescheid ist ein möglicher erster Schritt auf dem Weg,
einen Titel zu bekommen. Wenn man den hat, dann vollstreckt
man - fertig.

Immer wieder erfrischend, wenn man was erklärt bekommt, was man nicht gefragt hat, wissen wollte bzw. schon längst weiß. Aber wir sind ja in w-w-w, da ist es leider üblich geworden, erstmal wild mit seinem Wissen um sich zu schlagen, auch wenn es banal ist bzw. man damit völlig daneben liegt.

könnte. Dem spricht entgegen, daß es sich bei den
zugrundeliegenden Fällen (mein Informant ist Insider) um
ausgeklagte 30-Jahre-Titel handelte, in denen bereits

Dann frage doch am besten Deinen Insider-Informanten.

Als ich die Stelle in der Frage formulierte, war mir klar, daß irgendwer diese Aufforderung an mich richten würde. Glückwunsch, Erster, Volltreffer. Der Insider weiß vom Vorgang, den Grund kennt er nicht - er ist der Parkplatzwächter.

Ich denke schon, dass die meisten Banken wissen,
dass ein Titel regelmäßig 30 Jahre „hält“ und man für
ihn keinen Mahnbescheid erwirken musss…

Na sowas. Ich denke, alle Banken wissen das.

Mit anderen Worten: alles, was oben steht, ist undienlich, verfehlt, überflüssig, kann als agressiv oder arrogant interpretiert werden usw.
Aber denk’ Dir nichts, ich meine es auch nicht böse, sowas ist nur eine typische w-w-w-Unsitte, die mich regelmäßig ins schleudern bringt - liegt sicherlich an mir.

Na also! Da kommt dann ganz nebenbei endlich und zuletzt das Thema doch noch zutage:

Ansonsten stimmt es schon, dass durch die
Schuldrechtsreform eine ganze Reihe von Ansprüchen am
31.12.2004 verjährt sind.

Du meintest wahrscheinlich: …von Anprüchen am 31.12.2004 zu verjähren drohten. Das konnte mit den Mahnbescheiden verhindert werden.

Vielen Dank, ich weiss jetzt zwar immer noch nichts zu meiner Frage, habe aber ein Stichwort, das mir beim suchen hilft.

Schönes Wochenende
scope

Hallo,

ja, es hatte mit der Verkürzung der Regelverjährung von 30 auf
3 Jaher zu tun. Die Überlegung war die, dass wenn der
Schuldner in den letzten drei Jahren auf die Forderung
überhaupt nichts bezahlt hat (und damit auch nichts auf Koten
der Zwangsvollstreckung) die Kosten der Zwangsvollstreckung
ebenfalls innerhalb von dei Jahren verjähren. Die Folge war,
dass der Vollstreckungsgläubiger am Ende von 2004 den
Neubeginn der Verjährung nach § 212 Abs. 1 Nr. 2 BGB durch
einen erneuten Vollstreckungsauftrag oder durch einen
Kostenfestsetzungsantrag (§ 788 Abs. 2 ZPO) erreichen musste.

Ich weiss nur noch, dass es damals umstritten war, ob die
3-Jahres-Verjährung auch für Vollstreckungskosten gilt.
Spontan kann ich nicht sagen, was das Ergebnis des Ganzen war
oder ob irgendetwas nachgebessert wurde. Aber da weiß hier
sicher jemand anderer mehr…

Danke, Chrissie, hast mir Recherchen erspart.
Bin aber jetzt noch verwirrter in der Sache.

Nimm dieses Umfeld an:
In mehreren, evtl. sogar zahlreichen Fällen seien durch eine (durch interne Personalintrigen und total inkompetenten Aufsichtsrat völlig aus dem Ruder gelaufenen ländlichen) Genossenschaftsbank Zwangsverwertungen erfolgt. Die, wie es gerüchteweise heißt, seien allesamt bis heute nicht abgerechnet - so hätte die Bank z.B. in einem Fall versucht, einen dieser Mahnbescheide aus Ende 04 mit der Forderungsangabe „ca. 410000 Euro“ durchzusetzen (und den anschließenden Prozeß kürzlich voll verloren).
In einem anderen dieser Fälle hätte die Bank übersehen, auch gegen den mithaftenden Ehepartner den Mahnbescheid zu beantragen.

aufkommende Fragen:
Meines Wissens werden vom Versteigerungserlös doch zuerst die Kosten befriedigt? Es würden also ggf. die Restschuld auf die Hauptsache übrigbleiben und deren Verzinsung? Weshalb spielen bei der Schuldrechtsreform die (nach Zwangsverwertung schon längst befriedigten) Vollstreckungskosten überhaupt noch eine Rolle?

Ist im o.g. zweiten Fall der Ehepartner u. U. „aus dem Schneider“?

Servus
scope

Als ich deinen Beitrag gelesen habe, habe ich mich auch sehr über ihn gewundert. Trobis Antwort ist nur allzu verständlich; man bekommt den Eindruck: So kann der Fragesteller es doch nicht gemeint haben… Insofern waren auch die Ausführungen zum Mahnbescheid nicht verfehlt.

Levay

Glückwunsch, Erster, Volltreffer. Der Insider weiß vom
Vorgang, den Grund kennt er nicht - er ist der
Parkplatzwächter.

Wenn das so ist, ist die Antwort ganz einfach:

Dein „Insider“ hat irgendwas aufgeschnappt, in den
falschen Hals bekommen und dann vermutlich mit
wissender Mime weiter erzählt.

Gruß, Trobi

Dein „Insider“ hat irgendwas aufgeschnappt, in den
falschen Hals bekommen und dann vermutlich mit
wissender Mime weiter erzählt.

Es gibt für die Frage, welche Bankmitarbeiter wann wie oft mit wieviel Briefumschlägen zum Nachtbriefkasten des Amtsgerichts gefahren sind, keinen besseren Informanten. Außerdem ist die Frage des Anlasses durch Chrissie (s.o.) doch schon längst geklärt. Es ist nur noch ziemlich unklar (zumindest mir), *was* in der Schuldrechtsreform solch hektische Massenaktionen auslöste.