Hallo zusammen,
Einzelunternehmer geht in Insolvenz.
Das eigengenutzte Wohnhaus ist im Eigentum des Insolvenzschuldners. Als Sicherung für das Firmenkontokorrent sind 50T Euro Grundschuld sowie 50T Euro Firmengründungsdarlehen per Grungschuld eingetragen.
Sofort nach Insolvenzantrag beantragt die Bank die Zwangsversteigerung.
Der IV gibt das Wohnhaus frei, die Versteigerung findet statt.
Das Haus wird mit 50 % des Verkehrswertes versteigert.
Die Banken werden bedient, es bleibt ein Restertrag von 14 T. Euro, was auf ein Konto in Bamberg hintewrlegt wird.
Nun wurde das Geld dem Insolvenzverwalter zugeführt.
Nun die Frage:
Meines Wissens bedeutet die Freigabe die Auslösung aus der Insolvenzmasse, da der IV nicht mit einer Massenerhöhung rechnet und keine Verpflichtungen respektive Arbeit ohne Vergütung erwartet hat, zumal er damit auch Folgekosten vermeiden wollte.
Dem Gesatz nach fällt das freigegebene Objekt zurück in die Verantwortung ( Besitz ) des Schuldners.
Der Verwalter verzichtet unwiderrufbar mit der Freigabe.
Ist es rechtens im Nachhinein die 14 T Euro zu kassieren, wenn er vorher verzichtet hat.
Die nicht von der Insolvenz betroffene Ehefrau hat ihr Leben lang zur Tilgung der Hausfinanzierung mit beigetragen, das Obergeschoß wurde mit Mitteln der Mutter ( 84 J. )des Insolvenzschuldners ausgebaut und für sie bewohnbar gemacht.
Absicherung im Grundbuch leider nicht vorhanden.
Wäre das Haus in der Insolvenzmasse eingebunden, hätten beide einen Antrag zur Insolvenztabelle gestellt, aber durch die Freigabe bestand ja zunächst keine Forderung gegen den Insolvenzschuldner im Rahmen eines Wert-ausgleiches.
Steht das Geld nun dem Insolvenzverwalter zu oder doch der Ehefrau und der Mutter des Schuldners.
Ein weiterer Punkt ist natürlich die Frage, darf die Bank überhaupt zwangsversteigern, wenn die Insolvenz beantragt wurde, der Schuldiger im Rahmen der Insolvenz vollstreckungsgeschützt ist und das Objekt durch Freigabe dem insolventen Schuldner zugesprochen wurde.
Zur Info: Die Insolvenz wurde durch nahezu zeitgleiche Insolvenzen von 2 Hauptkunden des Betroffenen ausgelöst, wodurch die Bank eine wirtschaftliche Schlechterstellung der Firma mutmaßte und auf eine
finanzielle Unterstützung mit negativem Ausgang reagierte. Es wurde sogar die Kündigung des bereigestellten Kontokorrentes in Erwägung gezogen.
Bitte um hilfreiche Meinungen, möglichst mit Verweisen auf Referenzurteile oder Gesetzestexte.
Danke im voraus
Industrierechner