Was bewirkt ein 'Strafantrag'?

Hallo,
angenommen, Person A zeigt Person B an wegen Betrugs. Der Staatsanwalt ermittel zunächst, stellt das Verfahren dann aber wegen fehlendem öffentlichen Interesse ein.
a) der Staatsanwalt darf das, oder?
b) würde ein Strafantrag bei der Anzeige des Betrugs daran etwas ändern?
Ist wirklich rein fiktiv, ich habe nicht vor jemand anzuzeigen und bin auch nicht angezeigt worden. Ich habe allerdings vor Jahren mal jemand wegen einer Straßenverkehrssache angezeigt (der auch bestraft wurde) und damals Strafantrag gestellt - mir ist nur bis heute nicht klar, ob und ggff. was dieser bedeutet/bewirkt (hat).
Gruß
loderunner

Es gibt sogenannte Antragsdelikte, die nur auf Strafantrag hin verfolgt werden. Der Antragssteller hat damit einen gewissen Einfluss darauf, ob die Durchfuehrung eines Strafverfahrens ueberhaupt zulaessig ist. Antragsdelikt ist zum Beispiel der Hausfriedensbruch oder der Diebstahl geringwertiger Sachen. Auch der Betrug ist Antragsdelikt, wenn nur ein sehr geringer Schaden entstanden ist.
Meist handelt es sich nicht um reine Antragsdelikte, d.h. der Staatsanwalt hat oft die Moeglichkeit, dennoch zu ermitteln, wenn er ein besonderes oeffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht.
Haeufiger ist der umgekehrte Fall, d.h. der Staatsanwalt stellt das Verfahren wegen geringer Schuld und mangelndem oeffentlichen Interesse ein, obwohl ein Strafantrag vorliegt. Das darf er. Es besteht dann in bestimmten Faellen noch die Moeglichkeit, ein Privatklageverfahren durchzufuehren. Das ist bei Richtern sehr unbeliebt und geht meist schief.
Vom Strafantrag zu unterscheiden ist die Strafanzeige. Die Strafanzeige ist bei jedem Delikt moeglich und bedeutet lediglich, dass jemand die Polizei oder die Staatsanwaltschaft ueber einen Sachverhalt in Kenntnis setzt.

Danke, alles klar! (owt)
-nix-