vergangene Woche hatten wir einen Wasserschaden in der Wohnung.Ich habe sofort meine Versicherung angerufen und dann angefangen die nassen Sachen und Dinge nach draussen zu schaffen,bevor der Schaden noch grösser wird!
Leider hat auch unsere Küche im Wasser gestanden und der Küchenexperte meinte das die Küche eigentlich Totalschaden hätte weil das Holz Wasser aufsaugt und somit die Küche aufquillt.Das Problem ist die Küche hat mal 6000 Euro gekostet!
Jetzt kommt anfang der Woche ein Sachverständiger von der Versicherung um den Schaden zu sichten.
Was steht mir nun eigentlich zu? Also was wird vorraussichtlich die Versicherung zahlen müssen?
die Hausratversicherung leistet zum sog. „Wiederbeschaffungswert“, d. h. es wird das gezahlt, was man bräuchte, um sich die Küche so wieder hinzustellen, wie sie vor dem Schaden war.
Das heißt aber auch, dass die Differenz für eine brandneue Küche aus der eigenen Tasche gezahlt werden muss. Wäre es anders, wären die Missbrauchsfälle wohl an der Tagesordnung.
Insofern müsste man Alter und Abnutzung der bisherigen Küche Summenmäßig in Abzug bringen. Genau das wird Aufgabe des Gutachters sein. Die Summe, die am Ende steht, ist der Erstattungsbetrag.
grundsätzl. erstattet die Hausrat die Wiederbeschaffung der beschädigten Sachen zum Neupreis.
Wenn also z. B. die Küche damals 6T€ kostet und es dasselbe Modell heute noch gibt, nur für 7T€, dann gibt´s im Normalfall 7T€.
Es kann aber im Einzelfall Abweichungen hinsichtl. des Widerbeschaffungswertes geben. Genaues regeln die Vers.-Bedingungen, welche dem Vertrag zugrunde liegen. Was da im konkreten Vertrag im Einzelnen drin steht kann ich von Ferne nicht ahnen.
Ich empf. den Betreuer / Vermittler des Vertrags zu befragen (dafür ist der nämlich auch da…).
Wenn später mal eine Hausrat mit „eingebauter Beratung / Betreuung“, insbes. im Schadenfall gewünscht wird, stehe ich gern zur Verfügung.
Die Antwort entscheidet sich an der Schuld; am Auslöser.
Sollte der Wasserschaden durch einen Dritten verursacht worden sein, zahlt dessen (hoffentlich vorhandene) Haftpflichtversicherung den Zeitwert Deines Hausrates.
Schäden durch Dritte wären beispielhaft:
* Überlaufende Badewanne eines „Nachbarn“
* Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz beim Herbeiführen (bei Vorsatz meist keine Versicherungsleistung) wie unzureichende Wartung der Heizung oder von Ventilen
* „Nachbar“ hat ein Fenster offengelassen
* „Pfusch“ am Bau, z.B. undichte Terrassentür
Sollte sich niemand wirklich schuldig finden, leistet Deine Hausratversicherung den Neuwert (Wiederbeschaffung gleicher Art und Güte) des beschädigten Hausrates, insofern nicht durch Umstände (Unterversicherung, Zahlungsausstand) der Schutz eingschränkt ist. Beispiele:
* Sturm beschädigt Fenster durch Astschlag, Regenwasser dringt ein
* Ein ausreichend gewartetes Teil der Wasserversorgung schlägt Leck
* Deine eigene Badewanne läuft über
Die Beispiele und Erklärungen sind eigentlich allgemein gültig bei deutschen Versicherern. Einige Billig-Anbieter oder Altverträge geben aber den Schutz an bestimmten Stellen nicht her. Details findest Du im Versicherungsschein bzw. befrage Deinen Berater.
Der Gutachter kennt sich in den seltensten Fällen mit dem Versicherungsschutz aus, weil er meist selbstständig ist.