Herr Vollmer hat sich ja damals etwas dabei gedacht (auch wenn es vielleicht nicht besonders weitsichtig war).
Erhoffte man sich wirtschaftliche Vorteile für Deutschland?
Schade, dass Medien immer so eingeschränkt und zusammenhanglos berichten!
Gruß!
Christian
Hi,
der Hauptgedanke dieses Erlasses war, dass die Touristen Visa-Empfänger (also die,die auch wirklich nach Ablauf des Visums wieder nach Hause fuhren) mit dieser ausgegebenen Reisepolice im Fall der Fälle nicht dem Steuerzahler und Bund zur Last fällt, da der dann Rücktransportkosten bezahlen müsste, sondern diese von der Versicherung bezahlt wird. Man ging halt nur von guten Touristen aus.
Aber der Fehler lag darin, dass die Vorlage der Reisepolice, die das Geschäft mit diesen aufblühen ließ, praktisch das Visum ersetzte bzw. automatisch nach sich zog, da man in vier Minuten eigentlich nur Tach sagen kann.
Gruß Klaus
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Man weiss gar nicht, ob es von Vollmer ist.
Der Erlass spielt keine Rolle bei der
jüngsten Visaffäre in der Ukraine oder RUS.
Die BRD lässt Besucher einreisen,
wenn sie darlegen, dass sie zum Besuch
hier hin kommen.
Die Botschaft prüft nur, ob der Besuchszweck
nicht der illegalen Beschäftigung oder illegalen Taten
dient, soweit Hinweise aus der landeskundlichen
Erfahrung der Botschaft darauf hindeuten.
Da es ein Visum für viel EU-Staaten ist (Schengen)
dass das nicht der Fall ist für alle diese EU-Staaten.
Damit sich die Sache vereinfacht, fragen die Botschaften
nach dem speziellen Besuchszweck, und prüft ihn.
Sollte er unglaubwürdig erscheinen, oder eben illegal,
dann wird das Visum ohne besondere Begründung abglehnt.
Zudem verlangt die Botschaft, das dargelegt werden kann,
das der Besucher auch willens ist, wieder in die Heimat zurückzukehren. Sie fragen nach festem Arbeitsplatz/ausbildung,
Familie, Grundeigentum, eigenem Betrieb …
Der Vollmer Erlass sagte nun, dass man
bei 51% Überzeugung, dass der Besucher in die
Heimat zurückkhert, man aus diesem Grunde das
Visum nicht verweigert.
Das ging an alle Botschaften (>100),
aber nur in der Ukraine gab es Misssbrauch, angeblich.
Wenn der Erlass nun etwas anderes besagt hätte,
hätte es keinen interessiert, den die Visastellen
sind im Prinzip (wenn auch nicht offiziell)
dem Innenmister(iellen Vorschriften) unterstellt.
Der Erlass war Papierverschwendung, es wurde immer so gehandhabt.
damals wie heute. Natürlich war es ein Erlass,
dass man ihn nicht wiederfindet, ist schon komisch,
es ist aber ein rein büroelles (Akten) Problem,
wenn überhaupt.
Hi,
der Hauptgedanke dieses Erlasses war, dass die Touristen
Visa-Empfänger mit dieser ausgegebenen
Reisepolice im Fall der Fälle nicht dem Steuerzahler und Bund
zur Last fällt, da der dann Rücktransportkosten bezahlen
müsste, sondern diese von der Versicherung bezahlt wird.
Also ging es bei diesem Erlass nur um eine - wohl ziemlich unbedeutene - Sparmaßnahme?
War es denn dem Außenministerium wichtig, Osteuropäern die Einreise nach Deutschland zu erleichtern?
Gruß!
Christian
Hallo Christian!
War es denn dem :Außenministerium wichtig,
steuropäern die Einreise :nach Deutschland zu :erleichtern?
Keineswegs nur Osteuropäern, sondern allen Menschen aus allen Ländern der Erde! Die Diskussion um die „Visaaffäre“ erweckt bei mir den Eindruck, daß es in weiten Bevölkerungskreisen ein seltsames Verständnis von Auslandsvertretungen gibt. Diese dienen nicht dazu, Deutschland oder Europa abzuschotten, sondern das genaue Gegenteil ist der Zweck der Veranstaltung. Schon immer gehörte die Reisefreiheit zu den Anliegen bundesdeutscher Außenpolitik, wie im übrigen der Außenpolitik aller Demokratien. Wir nehmen für uns ganz selbstverständlich in Anspruch, in den letzten Winkel auf dem Globus reisen zu dürfen. Die Einreise ist in viele Länder problemlos und ohne Bürokratie möglich. Je nach Lage gegenseitiger Abkommen und nationaler Bestimmungen ist ein Visum erforderlich. Dieses dient i. a. nicht dazu, Reisetätigkeit zu unterbinden oder auch nur zu behindern. Sportbegegnungen, kultureller Austausch, Wirtschaftbeziehungen und menschliche Begegnungen sollen ohne weiteres möglich sein. Gleichzeitig sollen - soweit erkennbar - Einreisen unerwünschter Personen und Einreisen ohne Rückkehrabsicht verhindert werden. In aller Regel hat der Reisende nur glaubhaft zu machen, daß er über ausreichende Mittel verfügt, für sich selbst zu sorgen und daß auch der Rückreisewille vorhanden ist.
Lediglich einige Staaten mit einem gestörten Verhältnis zur individuellen Freiheit benutzen die Visumpflicht zur Bewegungskontrolle, zur Abschottung und zur Verhinderung von Reisetätigkeit.
Obwohl es nicht der Absicht entspricht, ist die Visumpflicht oft ein rein praktisches Reisehindernis. Wenn es in einem riesigen Land wie der Ukraine mit über 600.000 qkm eine einzige Auslandsvertretung der Bundesrepublik in Kiew gibt, der Reisewillige dort zur Erlangung seines Visums persönlich vorstellig werden muß, ist damit ein ungewolltes Hemmnis der Reisefreiheit verbunden. Deshalb gab es schon seit langer Zeit (irgendwann in der Zeit der Regierung Kohl/Genscher) Möglichkeiten für die Bürger nicht nur der Ukraine, ein Visum über ein Reisebüro an ihrem Heimatort zu erhalten, also nicht mehr unbedingt in die entfernte Hauptstadt zur deutschen Vertretung reisen zu müssen.
Aber wie auch immer man die Sache dreht und wendet und an welche Bedingungen man die Visaerteilung auch immer knüpft, stehen die Absichten dem Reisewilligen nicht auf die Stirn geschrieben. Der Sachbearbeiter kann binnen weniger Minuten nur ein paar Formalien prüfen. Im Grunde ist die Bürokratie für die Katz.
Wie mir scheint, haben wir ein Problem mit Rechten auf Gegenseitigkeit. Wenn wir als eine der stärksten Volkswirtschaften der Erde unsere Waren weltweit verkaufen, finden wir die Welt in Ordnung. Wenn wir in die entferntesten Winkel der Erde in Massen einfallen, ist natürlich auch alles in Ordnung, schließlich haben wir weder gröhlende Suffköppe noch Sextouristen, sind ein Volk aus 82 Millionen fleißigen Denkern, auf die wir allesamt stolz sein können und unsere Kriminellen sind durchweg bodenständig und würden niemals verreisen. Deshalb glauben wir, daß Auslandsvertretungen der Verhinderung des Reiseverkehrs dienen und daß dennoch einreisende Ausländer kriminell sind. Wären sie nicht kriminell, wären sie ja keine Ausländer.
Gruß
Wolfgang
Hallo,
deine Frage ist sehr berechtigt. Jeder redet drüber und keiner kennt sich aus. Hier mal dazu, was ich zu glauben weiss
Der sog. Vollmer-Erlass (wobei sich Herr Vollmer gegen diesen Namen wehrt, weil er während der Ausarbeitung des Erlasses wegen Krankheit gefehlt hat) war die Reaktion auf eine damals als restriktiv empfundene Visa-Politik. Stein des Anstosses war die teilweise herrschende Überregulierung, bei denen auch eindeutige Fälle wegen Formalitäten keine Visa erhalten haben. Herr Vollmer nennt die damals herrschende Visa-Politik als bedenklich im Bezug auf die Menschenrechte.
Deshalb sollte der Ermessensspielraum der zuständigen Sachbearbeiter erhöht werden und das Besuchsrecht für Verwandte wurde ausgeweitet.
Der sog. Vollmer-Erlass beinhaltet nur ein Teil von der Politik, die jetzt in der Kritik ist.
Viele Grüße,
Hannes
Die Reisepolice ersetzte folgendes:
Der hier im Land wohnhafte Bürge und Einlader
musste zu seinem Arbeitgeber, sich eine
Bescheinigung austellen lassen, wie
lange sein Arbeitsvertrag noch galt,
und dass er soundsoviel Geld verdiente,
dass noch genug übrig blieb um ihn zu pfänden,
wenn sein Ausländischer Gast hier öffentliche
Kosten verusacht.
Dann brauchte der Einlader eine
Bescheinigung seines Vermieters,
das die Wohnung gross genug ist, einen Gast
aufzunehmen, für die Dauer des Besuchs.
Damit ging der Einlader und Bürge
zu seinem Ordungsamt, und unterschrieb dort
unter Strafandrohung bezüglich falscher Angaben eine
sogenannte Verpfichtungs(Haftungs)erklärung (VE).
Die VE schickte er abgestempelt vom Ordnungsamt zur Botschaft.
Selbst wenn die Botschaft bis dahin das Visum
erteilt hätte, ohne diese VE geht es nicht.
Da haben dann alle Behörden gesagt, gerade das BMI,
für die Ukraine un GUS vereinfachen wir das, der Einlader geht
ins Reisebüro, und kauft für seinen Gast eine
Reisepolice und schickt die statt der VE zur Botschaft.
Einlader die allgemein mit windigen Sachen
ihr Geld verdienen, hatten nun überhaupt keine
Hemmschwelle mehr, denn sie mussten ja nicht mehr in die Höhle
des Löwen, und hatten so mit vorgetäuschten Einladungen
für ausländische Schwarzarbeiter und (Zwangs)prostituierten
ein gutes Zubrot und belasteteten zusätzlich noch die Kapazität der Bostschaft, ehrliche Beuscher/Einlader abzufertigen.
Das ist ein Teil des Skandals, der bedauerlicherweise
gar nicht in der Öffentlickeit diskutiert wird,
obwhl wünschenswert ist das alledings nicht die zentrale aufgabe der Bostchaft und auch nicht anderer Deutschen Börden, allen
einen Besuchsaufenthalt hier zu ermöglichen, zum guten Ton
in der Welt gehört es schon.
Die Botschaft ist nicht beauftragt und auch nicht befügt,
die Einlader im Deutschen Inland zu kontrollieren, nur die Besucher,
wenn sie vor Ort keinen Zweifelüberhang sahen, das Visum
erteilen, dann erteilte sie es.
Die Entscheidung der Botschaft in Kiew war so gut wie immer,
leider hat die Innenpolitik und nicht die Aussenpolitik
vergessen, welchen einladehemmenden Effekt die Verpflichtungserklärung hatte, als man sie so 2001 für die UKR aufhob, insbesondere auf
zwielichtige Gestalten HIER im Lande.
Die Praxis ist -glaube ich- im Monent so,
dass UKR und GUS Einlader die Police
beibringen können, aber die VE ist wieder die Alte
mit dem Ordnungamtsstempel.
Man muss jetzt aber halt nicht mehr zum Arbeitgeber oder
auch nicht mehr zum Vermieter, wenn man so eine Police als Einlader kauft,und so ist auch wieder gut. (oder nicht, aber nicht deshalb)
Die Botschaft hat aber gar nichts an ihrer eigenen
Praxis geändert, zu keinem Zeitpunkt.
Es ist ein Otto Schily und Gerhard Schröder Problem,
kein Joschka Fischer Problem.
Es gibt und gab nie ein generelles Besuchsrecht für
ausländiche Verwandte, es gibt wohl ein Zuzugsrecht auf Dauer für bestimmte Verwandte. Das legt man dem AA(AM) jetzt in den Mund.
Das kann man auch nicht per Erlass ändern, sondern
nur per Gesetzt, das ja auch nun geändert worden ist,
aber nur in der entsprechenden Verordnung, dass
bestimmte Verwandte auch mit einem Besuchsvisum in
eingigen Fällen zusätzlich Grundgesetzlich abgesichert
hier auf Dauer im Land verbleiben können,
(Visumbefreiungtatbestand) ohne die Gerichte zu bemühen,
die dem dann so oder so statt gegeben hätten oder nicht,
nur das Ausländeramt darf und muss es dann auch nun
selber erlauben. Das könnte zu einem neuen Skandal
führen, da sich nun ausschlieslich zur Einreise nach Deustchland gegründete Familien hier auch niederlassen können,
die gar keine richtigen Familien sind.
Wir werden sehen. Könnte die AA/AM/Botschaft aber auch wenig gegen
machen, die Schuld wird ihr dann auch zugeteilt werden,
je nach innenpolitischer Lage, geanu wie jetzt.
Vollmer oder anderere können aber durchaus
noch weiter an der Schraube gedreht haben wollen,
dass bei einer Verwandtschaftbeziehung zwischen Einlader
und Besucher zum 3-Monats Besuchsvisum,
nur abgemilderte Prüfungen des Besuchszwecks von der Botschft durchgeführt werden müssen, ist ja auch nicht so falsch. was soll die Omi aus dem Ural sonst hier wollen als die Spätausiedlerenkel zu besuchen, auf’n Strich oder was?
Hallo Christian,
Herr Vollmer hat sich ja damals etwas dabei gedacht (auch wenn
es vielleicht nicht besonders weitsichtig war).
Ich finde es ja immer wieder erstaunlich, wie naiv sich so mancher vorstellt, dass „Politik“ gemacht wird. Ich habe hier dieses Wort in Gänsefüßchen gesetzt, weil eine Erlasslage etwas mit Rechtsauslegung zu tun hat aufgrund politischer Gesetzeslagen. Mitnichten sitzt ein Staatsminister (wenn dieser auch politisch beamtet ist) an seinem Schreibtisch, „denkt sich etwas“ und gibt dann Parolen aus, die sich in einem Erlass oder ähnlichem ausformulieren.
Wenn Du aber eigentlich fragen wolltest, was der GRUND war, dass ein neuer Erlass Herrn Vollmer bzw. seiner politischen Entscheidungsebene, nämlich hier dem Referat 514 (Rechtsreferat im Auswärtigen Amt), unumgänglich erschien und deshalb von einem Gremium in mehreren Sitzungen beraten und schlussendlich beschlossen worden sollte…
Der so genannte Vollmer-Erlass (der seinen Spitz-Namen erst im letzten Jahr erhielt), begründet sich auf den „Plüree-Erlass“ aus dem Jahre 1999. Er stützt sich ergänzend auf die Tatsache, die schon von Kinkel zurecht bemängelt worden ist, dass das bislang übliche Reisebüroverfahren unzulänglich war. Mit der nunmehr eingeführten Reiseschutzversicherung sollte dem abgeholfen werden.
Was ja aber leider auch nicht geklappt zu haben scheint.
Der nette Spruch „in dubio pro libertate“ bezieht sich aber mitnichten auf eine nunmehr mögliche „Narrenfreiheit“, wie hier einige so seltsam argumentiert haben. Die Gesetze galten und gelten nach wie vor, und dass ein Erlass ein Gesetz aushebeln kann, wäre das Allerneueste (und ist auch nicht erfolgt).
Erhoffte man sich wirtschaftliche Vorteile für Deutschland?
Na klar erhofft man sich wirtschaftliche Vorteile für Deutschland. Unsere Wirtschaft lebt praktisch nur noch vom Außenhandel. Es sollen doch keine Reiseerleichterungen geschaffen werden für Kriminelle. Das liegt ja wohl klar auf der Hand!
Viele Grüße
Jana
Na klar erhofft man sich wirtschaftliche Vorteile für
Deutschland. Unsere Wirtschaft lebt praktisch nur noch vom
Außenhandel.
Erst mal danke für deine Infos, aber diesen letzten Passus verstehe ich nicht!
Wo ist der Zusammenhang zwischen „Außenhandel“ und "Menschen aus der Ukraine und anderen Sub-Standardländern in D einreisen lassen?
Mir ist klar dass D Exportland ist, aber außer ein paar Einwegkameras ist doch da nicht viel drin gewesen?!
mfg
Moin,
Wo ist der Zusammenhang zwischen „Außenhandel“ und "Menschen
aus der Ukraine und anderen Sub-Standardländern in D einreisen
lassen?Mir ist klar dass D Exportland ist, aber außer ein paar
Einwegkameras ist doch da nicht viel drin gewesen?!
Du vergisst: Auch Dienstleistungen sind ein „Produkt“.
Wir verkaufen unsere Produkte von kompletten Maschinenparks, Anlagen, Autos etc. im Osten und die Leute aus dem Osten verkaufen ihre Dienstleistung in Form von „Fliesenlegen“ und „Schweine zerteilen“ hier.
Zwar hat das tatsächlich nichts mit Touristenvisa zutun, aber die Panikmacher in der Bevölkerung scheinen eh nicht zu begreifen, dass das ganz unterschiedliche Dinge sind und mixen dann auch noch fröhlich das Asylrecht, den doofen Nachbarn aus der Türkei und das schlechte Wetter mit rein.
Cheers
Marion
Genau.
So ist es.
Der Erlass war Spitze.
Er war aber aus ordnungpoltischen
Erwägungen soweit sie das AA und die Bostachaften betreffen,
und auch aus freiheitlichen Motiven soweit sie das AA und die Botschaften betrafen, überflüsssig, wenn auch absolut nicht rechtswidrig. Er ist vom Aktenenplan der AA Behörde auch nur zu einzustufen, dass er spätestens nach drei Jahren vernichtbar ist,
so unbedeutsam ist er, deshalb findet ihn auch keiner mehr.
Anforderbarer Gegenstand Staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen
war er ohnehin nie, wenn auch die eine Staatsanwaltschft ihn angefordert hat.
Die Botschaften (auch die schwarz oder gar braun durchtränkten)
Botschaften haben schon immer mit hoher Treffsicherheit
die Visa erteilt im 5 Minuten Takt, bei ca. 25 Euro das Stück,
voll übereinstiimend mit den Sicheheitspolitischen und
auch reisefreiheitlichen Massgaben eines modernen demokratischen Landes.
Eine Stunde tätige Mithilfe (Gartenamt oder so sollte etwa 50 Euro Einahmen bringen).
Wenn die r/grün Regierung so eine Erlass machte, direkt nach Kinkel,
dann ist es, dass sie verhindern wollten, dass es so aussieht,
dass sie als R/G Neulinge von der Schwarz/Braunen AA Mitarbeitern
und deren gängigen demokratisch bewährten Paxis links überholt werden.
Wenn sich nun das AA unter Kinkel oder auch Fischer
zu den Dingen aüssert, dann aüssern es sich freundlich zu innenpoltischen Versäumnissen, sozusagen als Subject-Matter-Expert,
nicht weil sie im Entferntesten eine Verantwortung dafür tragen,
aber sie sind dabei berufsbedingt diplomatisch.
Das sollte die Öffentlichkeit nicht bewegen zu glauben,
dass das AA iregndwas damit zu tun hat.
Es ist das übliche Schema was die Innensicht des Landes
immer wieder hervorbringt: Shoot the Messenger.
Steinewerfer Joschka und die schwarzen AA Brüder und Schwestern
sind richtige Partner geworden, weil sie über die Jahre mehr
von der Welt gesehen haben, als die miefigen Provinzeler
in Berlin, auch die Roten. Gesetze vom Bundestag/rat würden sie dennoch nie überschreiten, auch nicht mit Erlassen.
Hallo Jana,
achdme Du auf der parteipolitischen Ebene ja beweglich bist, frage ich höflich zurück - aber bitte nicht „ich kann mich nicht erinnern“ habe dies in über 20 Stunden Fernsehübertragung mit Staunen vermerkt, wie und woraus ergint sich, dass sich auf der grundlage der frühee Erlasse von Kinkel nichts geändert hat. Vollmer hat erklärt, er habe den Erlass nicht gekannt. Auch Pleuger will den Text des Erlasses vor rot-grün nicht gekannt haben. Wie will man dann auf etwas aufbauen, was man nicht kennt ?
Herr Vollmer hat sich ja damals etwas dabei gedacht (auch wenn
es vielleicht nicht besonders weitsichtig war).Ich finde es ja immer wieder erstaunlich, wie naiv sich so
mancher vorstellt, dass „Politik“ gemacht wird. Ich habe hier
dieses Wort in Gänsefüßchen gesetzt, weil eine Erlasslage
etwas mit Rechtsauslegung zu tun hat aufgrund
politischer Gesetzeslagen. Mitnichten sitzt ein Staatsminister
(wenn dieser auch politisch beamtet ist) an seinem
Schreibtisch, „denkt sich etwas“ und gibt dann Parolen aus,
die sich in einem Erlass oder ähnlichem ausformulieren.
Richtig, hat Voller bestätigt, er hat keine Ahnung was wie läuft und Fischer offenbar auch nicht.
Wenn Du aber eigentlich fragen wolltest, was der GRUND war,
dass ein neuer Erlass Herrn Vollmer bzw. seiner politischen
Entscheidungsebene, nämlich hier dem Referat 514
(Rechtsreferat im Auswärtigen Amt), unumgänglich erschien und
deshalb von einem Gremium in mehreren Sitzungen beraten und
schlussendlich beschlossen worden sollte…
Dieses Referat weiss doch offenbar nicht, wer den Erlass jemals gefertigt hat.
Der so genannte Vollmer-Erlass (der seinen Spitz-Namen erst im
letzten Jahr erhielt), begründet sich auf den „Plüree-Erlass“
aus dem Jahre 1999. Er stützt sich ergänzend auf die Tatsache,
die schon von Kinkel zurecht bemängelt worden ist, dass das
bislang übliche Reisebüroverfahren unzulänglich war. Mit der
nunmehr eingeführten Reiseschutzversicherung sollte dem
abgeholfen werden.
So trifft dies nicht zu. Dies haben die Vernehmungen von Vollmer ergeben. Vollmer hat erklärt, dass auss eine Sicht der frühere Erlass mit den restriktiven Kontrollmassnahmen „menschenrechtsverletzend“ gewesen sei. Richtig ist, dass das Reisechutzversicherungsverfahren eingeführt wurde, dabei keinerlei Kontrolle der Privatfirmen erfolgte, die das AA neben dem ADACV einsetzte.
Was ja aber leider auch nicht geklappt zu haben scheint.
Der nette Spruch „in dubio pro libertate“ bezieht sich aber
mitnichten auf eine nunmehr mögliche „Narrenfreiheit“, wie
hier einige so seltsam argumentiert haben. Die Gesetze galten
und gelten nach wie vor, und dass ein Erlass ein Gesetz
aushebeln kann, wäre das Allerneueste (und ist auch nicht
erfolgt).
Gestern wurde die Auslegung der Erlasse hin und her diskutiert. Wohl klar ist, dass auf der Konrolle der wirtschaftlichen Situation, die auch vorzunehmen ist, oft nicht genügend geachtet wurde. Insbesondere auch aus dem Grund, weil mit der Reisschutzversicherug offenbar angenommen wurde, dass ohnehin jeder wieder in die Ukraine zurück reist
Erhoffte man sich wirtschaftliche Vorteile für Deutschland?
Na klar erhofft man sich wirtschaftliche Vorteile für
Deutschland. Unsere Wirtschaft lebt praktisch nur noch vom
Außenhandel. Es sollen doch keine Reiseerleichterungen
geschaffen werden für Kriminelle. Das liegt ja wohl klar auf
der Hand!
Dies ist ein weitverbreiteter Unsinn. Wie soll jemand, der in der Heimt im Monat rd. 50 EURO verdient drei Monate nach Deutschland in den Urlaub fahren können ? Man muss kein Krimineller sein, um diese Chancen zu nutzen, sich legal nach DE zu begeben und illegal in der EU zu bleiben.
Ich frage mich, denn es war doch Ziel von rot-grün die Grenzen zu öffnen, stärker wie je zuvor, weshalb man sich dazu heute nicht mehr bekennt.
Hier werden - was anderes ist weder aus Regierungskreisen noch der Opposition zu erwarten - weiterhin mit Nebelkerzen beworfen werden. Im Mchtkampf halten sie alle zusammen, zumindest immer dann, wenn es den eigenen Zielen oder jener der eigenen Freunde dient.
Die Bonner Republik hatte ihre negativen Seiten, aber die Berliner Republik ist ein Hort der Korruption und Täuschung. Berlin ist - wie nie zuvor - ein Selbstbedienungsladen für alle politischen Parteien. Sie haben in der Bonner Zeit den Staat zur Beute erhoben. In Berlin ist der Staat nicht nur Beute, sondern Geisel der Parteien. Diese Aussage erlaube ich mir, weil ich nicht nur knapp 20 Jahre politisch aktiv war, sondern bis heute Kontakte mit bundesweit bekannten Politkern von CDU, FDP und SPD habe.
Mit anderen Gruppen, die in früherer Zeit zum Umsturz aufgerufen haben oder heute mit den Stiefeln marschieren will ich keine Kontakte.
Gruss Günter
offtopik (kurz)
aufgerufen haben oder heute mit den Stiefeln marschieren will
ich keine Kontakte.
Wer marschiert denn in Stiefeln? Nationalisten beachten bei ihren „Aufmärschen“ eine strikte Kleiderordnung, bei der u.a. Stiefel verboten sind. Die „Gegendemonstranten“ dürfen sich hingegen vermummen, um ungestraft Straftaten zu begehen. Das hast Du selber ungefähr in diesem Wortlaut hier schon angemerkt.
Gruß
Gabi
Hi,
Wo ist der Zusammenhang zwischen „Außenhandel“ und "Menschen
aus der Ukraine und anderen Sub-Standardländern in D einreisen
lassen?
Ein guter Geschäftsmann wittert genau in solchen Ländern die wirtschaftliche Zukunft. Das sind praktisch weiße Flecken auf der Landkarte, da kann noch was gerichtet werden. Allein die Wirtschaftshilfe ist oft der Einstieg in große Investitionen, was wiederum zu einem riesigen Vorteil gereicht, einen „Fuß in die Tür“ zu bekommen, wenn sich derlei Staaten von ihren noch-chaotischen Zuständen hin zu sicheren Ländern mit enormem Entwicklungspotential entwickeln.
Das Wirtschaftswunder Deutschlands in den 50-er Jahren ist ein klassisches Lehrbeispiel, wie so etwas laufen kann. Am Anfang stand der Schwarzmarkt - sicher. Inzwischen aber stehen „bessere Wohngegenden“ in den Vororten Kiews von einheimischen Pendlern, die ihre Kaufkraft nun in die Heimat zurückbringen…
Usw. usf.
LG
Jana
Hallo Günter,
wie und woraus ergint
sich, dass sich auf der grundlage der frühee Erlasse von
Kinkel nichts geändert hat.
Kinkel hat das Reisebüroverfahren während seiner gesamten Amtszeit mitgetragen und erst ganz zum Schluss Einsicht gezeigt, dass das so nicht weitergehen kann. Er bzw. seine Arbeitsebene erarbeitete neue Vorschläge, die teilweise von der neuen Amtsführung getragen bzw. an ihre Vorstellungen angepasst worden sind. Es hat sich also etwas geändert, nur ist die Änderung im Fall von Kiew ziemlich „in die Hose“ gegangen.
Vollmer hat erklärt, er habe den
Erlass nicht gekannt.
Das stimmt nicht. Er hat bei den allerersten Entwürfen mitgezeichnet, ist dann jedoch in einem relativ frühen Stadium wegen seiner schweren Herzkrankheit nicht mehr involviert gewesen. Seine Erklärung entspricht den Tatsachen.
Auch Pleuger will den Text des Erlasses
vor rot-grün nicht gekannt haben.
Auch das ist nicht richtig. Botschafter Pleuger, zur damaligen Zeit Staatssekretär im AA, hat lediglich erklärt, dass er bei der Schlusssitzung aus terminlichen Gründen nicht zugegen war. Du musst schon bei den Fakten bleiben. Selbstverständlich kannte er den Text, was er auch weder geleugnet hat noch es leugnen hätte können, denn als StS hat er auch mitgezeichnet, mindestens paraphiert.
Noch ein pingeliger Nachsatz: ERLASSE sind keine parteipolitischen Ausführungsvorschriften!
Wie will man dann auf etwas
aufbauen, was man nicht kennt ?
Da Deine Aussagen nicht korrekt waren, erübrigt sich die Beantwortung dieser Frage wohl.
Ich finde es ja immer wieder erstaunlich, wie naiv sich so
mancher vorstellt, dass „Politik“ gemacht wird. Ich habe hier
dieses Wort in Gänsefüßchen gesetzt, weil eine Erlasslage
etwas mit Rechtsauslegung zu tun hat aufgrund
politischer Gesetzeslagen. Mitnichten sitzt ein Staatsminister
(wenn dieser auch politisch beamtet ist) an seinem
Schreibtisch, „denkt sich etwas“ und gibt dann Parolen aus,
die sich in einem Erlass oder ähnlichem ausformulieren.
Richtig, hat Voller bestätigt, er hat keine Ahnung was wie
läuft und Fischer offenbar auch nicht.
Dafür, dass Fischer nie auf Entscheidungsebenen tätig war noch in der juristischen Nomenklatura fit, hat er in seiner Aussage aber ganz gute Kenntnisse von sich gegeben. Naja, Vollmer selber ist da mindestens rhetorisch eher unbegabt. Aber er galt eh schon zu seinen Zeiten als Spaß-Minister. Das wird wohl seine Gründe gehabt haben.
Wenn Du aber eigentlich fragen wolltest, was der GRUND war,
dass ein neuer Erlass Herrn Vollmer bzw. seiner politischen
Entscheidungsebene, nämlich hier dem Referat 514
(Rechtsreferat im Auswärtigen Amt), unumgänglich erschien und
deshalb von einem Gremium in mehreren Sitzungen beraten und
schlussendlich beschlossen worden sollte…
Dieses Referat weiss doch offenbar nicht, wer den Erlass
jemals gefertigt hat.
Wie kommst Du darauf???
Der so genannte Vollmer-Erlass (der seinen Spitz-Namen erst im
letzten Jahr erhielt), begründet sich auf den „Plüree-Erlass“
aus dem Jahre 1999. Er stützt sich ergänzend auf die Tatsache,
die schon von Kinkel zurecht bemängelt worden ist, dass das
bislang übliche Reisebüroverfahren unzulänglich war. Mit der
nunmehr eingeführten Reiseschutzversicherung sollte dem
abgeholfen werden.
So trifft dies nicht zu. Dies haben die Vernehmungen von
Vollmer ergeben.
Lieber Günter, das sehe ich nicht nur anders, es ist auch nun einmal so, dass sich Plüree-Erlass und Vollmer-Erlass dahin gehend unterscheiden, dass die begründete Änderung, wie ich sie beschrieben habe, verankert worden ist.
Vollmer hat erklärt, dass auss eine Sicht der
frühere Erlass mit den restriktiven Kontrollmassnahmen
„menschenrechtsverletzend“ gewesen sei.
Nein, Vollmer hat erklärt, dass die offenkundige Art und Weise der Ausbeutung der Ausreisewilligen durch offensichtlich Kriminelle menschenrechtsverletzend gewesen sei. Denn an den Kontrollmaßnahmen hat sich ja nichts geändert, die sind fest im Gesetzestext verankert. Wir reden hier aber von der Art und Weise, WIE die Anträge gestellt worden sind.
Richtig ist, dass das
Reisechutzversicherungsverfahren eingeführt wurde, dabei
keinerlei Kontrolle der Privatfirmen erfolgte, die das AA
neben dem ADACV einsetzte.
Ich glaube, da verwechselst Du jetzt etwas. Die Sache mit dem ADAC ist in Verbindung mit dem carnet de touriste zu sehen, der erst im letzten Jahr eingeführt worden ist und aber auf die finanzielle Absicherung abzielt, was wiederum nichts mit dem AA zu tun hat, sondern den Ausländerbehörden, die diese nicht mehr in der Lage waren, ausreichend zu prüfen.
Die diversen Firmen, die im Übrigen NICHT ukrainische waren, um das auch mal in den Raum zu stellen, sind kontrolliert worden. Und es gibt ja auch Botschaften, an denen sie nicht so leichtes Spiel hatten. Das AA hat keinerlei Firmen irgendwo eingesetzt, das ist doch kompletter Unsinn. Firmen haben sich den Umstand zunutze gemacht, dass Touristen nicht persönlich erscheinen mussten, um ihre Visa zu beantragen etc. pp.
Was ja aber leider auch nicht geklappt zu haben scheint.
Der nette Spruch „in dubio pro libertate“ bezieht sich aber
mitnichten auf eine nunmehr mögliche „Narrenfreiheit“, wie
hier einige so seltsam argumentiert haben. Die Gesetze galten
und gelten nach wie vor, und dass ein Erlass ein Gesetz
aushebeln kann, wäre das Allerneueste (und ist auch nicht
erfolgt).
Gestern wurde die Auslegung der Erlasse hin und her
diskutiert. Wohl klar ist, dass auf der Konrolle der
wirtschaftlichen Situation, die auch vorzunehmen ist, oft
nicht genügend geachtet wurde.
Versetz Dich doch mal in die Lage eines Visastellenmitarbeiters in Kiew, der fünfzig Pässe vor sich zu liegen hat, eingereicht mit den wie vorgeschrieben ausgefüllten Unterlagen. Die gesetzlichen Bestimmungen sind also alle bis dahin erfüllt. Nun aber hat er Ermessensspielraum. Er könnte Zweifel anmelden (aber auf welcher Basis), dass alle jungen Frauen im Alter zwischen 18 und 25 Jahren potentielle Opfer der Sex-Mafia sind und lehnt deshalb ab. Diese Möglichkeit hat er. Letzten Endes muss er aber damit rechnen, dass sich nun der Einspruch bei ihm wiederfindet, und bei der Fülle der Anträge locker auf Remonstrationen abzustellen - dazu gehört schon was, stimmt’s? Also ist so auch klar, weswegen sich die Botschaften in allererster Linie über Kapazitätsprobleme beschwerten. Immer schön erst das eine und dann das andere. Jedenfalls war in Kiew die Hölle los, kann ich Dir sagen.
Insbesondere auch aus dem
Grund, weil mit der Reisschutzversicherug offenbar angenommen
wurde, dass ohnehin jeder wieder in die Ukraine zurück reist
Angenommen werden musste! So eine Absichtserklärung ist doch immer ein Vabanque-Spiel. Aber wie willst Du das wirklich und wahrhaftig absichern?
Erhoffte man sich wirtschaftliche Vorteile für Deutschland?
Na klar erhofft man sich wirtschaftliche Vorteile für
Deutschland. Unsere Wirtschaft lebt praktisch nur noch vom
Außenhandel. Es sollen doch keine Reiseerleichterungen
geschaffen werden für Kriminelle. Das liegt ja wohl klar auf
der Hand!
Dies ist ein weitverbreiteter Unsinn. Wie soll jemand, der in
der Heimt im Monat rd. 50 EURO verdient drei Monate nach
Deutschland in den Urlaub fahren können ?
Ein Tourist ist nicht immer ein Urlauber. Es geht hier ja auch um die Knüpfung von Kontakten etc. Die Familienbesuche sind auch nicht zu vernachlässigen. Ukrainer, die ihren in Deutschland lebenden Verwandten Naturalien mitbringen und dafür Geld erhalten, das in der Ukraine wiederum einigen Wohlstand verspricht. Nicht alle wollen ja in Deutschland bleiben. Der überwiegende Teil kehrt ja durchaus wieder zurück. Es gibt derer genug Möglichkeiten. Bemüh doch mal selber Deine Phantasie. Als alter CDU-Hase bist Du doch ein wirtschaftsgläubiger Mensch und keiner, der sein Input nur aus staatlichen Vorgaben erwartet.
Ich frage mich, denn es war doch Ziel von rot-grün die Grenzen
zu öffnen, stärker wie je zuvor, weshalb man sich dazu heute
nicht mehr bekennt.
Sowohl Vollmer (bei dem bin ich mir ganz sicher) als auch Fischer haben dem nicht widersprochen, dass ihre Absicht - auch nach wie vor - die Öffnung zum Osten hin ist und nicht die Abschottung. Darüber könnte man natürlich streiten. Ich selber habe mir da noch kein abschließendes Urteil gebildet, tendiere aber eher zum Miteinander-Reden und erinnere mich an Ängste wegen Polen und der baltischen Staaten. Da gab es ja auch erhebliche Kiew-ähnliche Probleme.
Die Bonner Republik hatte ihre negativen Seiten, aber die
Berliner Republik ist ein Hort der Korruption und Täuschung.
Vorsicht, als Jurist solltest Du wissen, wie schnell man am Abgrund der Verleumdung steht.
Den Rest Deiner Ausführungen lasse ich mal unkommentiert, das gehört meines Erachtens nicht in dieses Tread.
Liebe Grüße
Jana
Hallo Jana,
auch wenn du mein Posting „naiv“ findest: Ich habe weder behauptet, dass Herr Vollmar an „seinem Schreibtisch sitzt“ (mir ist es nämlich egal, wo er seine Arbeit macht, Hauptsache, er macht sie gut), noch, dass er „sich etwas ausdenkt“ und „Parolen ausgibt“.
Wenn du genau liest, wirst du feststellen, dass mich interessiert, was Herr Vollmar „sich gedacht hat“, und das ein Stastsminister irgend etwas denkt, ja davon gehe ich allerdings aus! Vielleicht hast du recht, ich bin wirklich naiv …
Gruß!
Christian
Hallo Christian,
Wenn du genau liest, wirst du feststellen, dass mich
interessiert, was Herr Vollmar „sich gedacht hat“, und das ein
Stastsminister irgend etwas denkt, ja davon gehe ich
allerdings aus!
Das ist eine sehr intime Frage, die Du nur Herrn Vollmer selber stellen kannst. Ob er Dir darauf allerdings eine befriedigende Antwort geben wird, wage ich zu bezweifeln…
Aber den Zynismus mal beiseite:
Diese Fragestellung unterstellt durchaus, dass ein Gedanke eines Staatsministers zu einem Erlass führen kann. Und DAS ist IN MEINEN AUGEN in der Tat äußerst naiv. Denn das eine ist das politische Amt Staatsminister, das andere die Arbeitsebene - hier Referat 514, das für die Erlasse rechtlich verantwortlich zeichnet. Der Staatsminister kann sich denken, was er will, es MUSS sich rechtlich in die Gesetzeslage einfügen. DAS prüfe das Rechtsreferat. Ist das nicht möglich, kann der Staatsminister denken, was er will, es würde niemals zu einer Erlasslage führen. Und DAS muss einfach mal klargestellt werden. Das sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe.
Ich kenne Herrn Vollmer nicht persönlich, aber ich weiß, dass seine Arbeit im AA nicht nur durch seine wirklich bedauernswerte Krankheit eher fragmentarisch war - auch seine wirkliche Macht, zusätzlich negativ unterstützt durch seine mangelnde Durchsetzungsfähigkeit, die beinahe sprichwörtlich war, verbieten meines Erachtens auch nur den Spitznamen des gerne zitierten, aber leider nur wenig ausführlich zur Kenntnis genommen Erlasses.
Viele Grüße
Jana
Hallo Jana,
Das ist eine sehr intime Frage, die Du nur Herrn Vollmer
selber stellen kannst.
Vorstellungen von politisch Verantwortlichen z. B. zur Förderung der deutschen Wirtschaft sind eigentlich nicht so furchtbar intim und durch ihr öffentliches handeln durchaus auch ohne persönliche Befragung zu erkennen.
Diese Fragestellung unterstellt durchaus, dass ein Gedanke
eines Staatsministers zu einem Erlass führen kann. Und DAS ist
IN MEINEN AUGEN in der Tat äußerst naiv.
Damit behauptest du, ein Staatsminister habe auf die Erteilung eines Erlasses keinerlei Einfluss (entsteht dieser von sich aus in einem diffusen Nebel?). Auch wenn da viele Menschen und Gesetze mit im Spiel sind - was ich übrigens nie in Abrede gestellt habe - ganz so kann es wohl doch nicht sein!
Gruß!
Christian
Hallo Christian,
Vorstellungen von politisch Verantwortlichen z. B. zur
Förderung der deutschen Wirtschaft sind eigentlich nicht so
furchtbar intim und durch ihr öffentliches handeln durchaus
auch ohne persönliche Befragung zu erkennen.
Du fragtest aber nur, was sich Herr Vollmer bei diesem Erlass gedacht habe. Nichts weiter Konkretes. Nur genaus so. Also mal ehrlich, vielleicht träumte er ja vom letzten Urlaub, als er fleißig den Vortragenden zuhörte, welche Paragraphen wie und wo implementiert oder besser nicht berücksichtigt werden???
Erst allgemein insistieren und dann tiefe Gedanken hineinbauen… *kopfschüttel*
Diese Fragestellung unterstellt durchaus, dass ein Gedanke
eines Staatsministers zu einem Erlass führen kann. Und DAS ist
IN MEINEN AUGEN in der Tat äußerst naiv.
Damit behauptest du, ein Staatsminister habe auf die Erteilung
eines Erlasses keinerlei Einfluss (entsteht dieser von sich
aus in einem diffusen Nebel?).
Nicht allein. Und noch viel besser, ein Staatsminister kann sich über die Arbeitsebene nicht nur NICHT hinwegsetzen, beispielsweise, indem er einfach anweist. Seine Anweisung kann sogar umgekehrt ausgehebelt werden, WENN eindeutige Rechtsverstöße klar erkennbar sind.
Ich habe in einer anderen Antwort das Rechtliche eines Erlasses auseinandergepflückt. Mach Dir doch mal die Mühe, da noch einmal nachzulesen. Aber nochmal in Kurzform: Ein ERLASS ist wie eine KOMMENTIERUNG ZU EINEM GESETZ, also eine Art AUSFÜHRUNGSVORSCHRIFT, wie ein Gesetz praktisch umzusetzen ist. Ganz-ganz vereinfacht ausgedrückt: eine Gebrauchsanweisung für die Leute an der Front.
Jana