Hallo Sagamoretopsyturvy,
Es macht sicher Sinn, je nach Situation mit den Begriffen zu spielen. Im Einreisevisum ist es oft hilfreich etwas tief zu stapeln. Man tut sich dann schon mal leichter, wenn man etwas „schmuggelt“.
Rechltich dürfen Sie den Master führen, das ist ein akademischer Grad. Der erlernte Beruf ist sicher Geologe.
In Detuschland hab en wir die Problöematik, dass ein Jurist sich mit dem Titel Assessor jur wo eitnragen kann. Er arbeitet womöglich, als Hochschulprofessor, als Geschäftsführer eines UInternehmens, möglicherweisee als REchtsanwalt. Er kann den Titel wählen auf seiner Visitenkarte,d en er sich aussucht. Je nachdem was „besser“ klingt, wird er einen unterschiedlichen „Beruf“ wählen.
Im Behördenumgang macht es Sinn, ebenos wie in rechtlichen Belangen, den höcsht erreichten Bidlungsgracd als Beruf anzugeben.
Manche Ausbildung berechtigen zum Führen einer Berufsbezeichenung. Herr Beckenbauer war deshalb nicht Trainer der Nationalmannschaft, sondern hat als „Teamchef“ die Mannschaft zum Weltmeistertitel geführt. Wir haben in Deutschland die Probelamitk, dass Tätigkeiten und erlernte Berufe nicht oder selten übereinstimmen.
Also Mut zur Bezeichnung. Sie können ja utner Umständen in dem Laden, in dem Sie arbeiten, auch Geschäftsführerin, Abteilunjgsleiterin, Einkäuferin, Bereichsleiterin, Personalleiterin, …sein.
viel Spass beim Raussuchen eines Titels. WEnn Sie die Bezeichnung Ihrer Diplomurkunde der Universität wählen, liegen Sie auf keien Fall falsch.
Beste Grüße