Was bin ich? Erbrecht frage

… grosvater hat einziges kind, mit seine erste frau das ist mein vater. Mein grosvater ist vor par jahren gestorben. Er war die letzte 60 jahren verheirated mit seine zweit frau, meine Omi.
Sie hat mir gênannt als erbe. Es ist mir nicht deutlich ob ich enkel or stiefenkel bin fur die erbsteur.
Verscheidene informationen hab ich gefunden.
Konnen sie vielleicht das aufklaren so das ich weiss welche freibetrag and steurerklasse ich mich befinden?

Sorry, kann nicht helfen.

Sorry, kann nicht weiterhelfen.

gruß

Es tut mir sehr Leid, Dir keine Antwort geben zu können, weil ich mich im Erbrecht nicht gut genug auskenne, wenn Deine eigentliche Oma die erste Frau Deines Großvaters war. Da musst Du vielleicht bei Justanswer nachfragen, die sind Rechtsexperten.
Antwort von Stephan45

Hallo,
also, Sie sind das Enkelkind aus erster Ehe des Großvaters, nicht aus zweiter Ehe.
Wenn die zweite Ehefrau Ihren Vater nicht -nach Kindesrecht- adoptiert hat, sind Sie kein rechtlicher Nachkomme der zweiten Ehefrau des Opas, also der Oma und würden mithin als fremde Person Erbschaftsteuer zahlen müssen. Der Freibetrag wäre mithin 20.000,00 Euro.
Die Höhe der Steuer ergibt sich aus dem Wert. Je mehr Sie erben, um so höher wird die Steuer in Prozente. Bei Immobilien ist ein besonderer Wert maßgebend, den Sie ggf. beim Finanzamt - Erbschaftssteuerstelle - erfragen können. Dort bekommen Sie im übrigen auch kostenlos Auskunft.
Mfg
PB

bitte an das zuständige erbschaftsgericht wenden

Hallo,

Sie sind Stiefenkel.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Sie sind somit nicht mit der zweiten Ehefrau des Opas verwandt - also sozusagen nur Stief-Enkel.

hallo notsodutch
ich kann nur sagen, dass der freibetrag bei leiblichen kindern 400.000 Euro liegt.wie hoch der freibetrag bei enkelkindern ist, weiss ich nicht. ein anwalt hilft weiter oder sie schauen bei diversen onlinediensten nach.
lg sicha

ich nehme an,dass der grossvater als er die zweite frau geheiratet hat durch scheidung wieder geheiratet hat?wenn die 2.frau Ihren vater adoptiert hat,dann zählen Sie als leiblicher Enkel.Sonst sind Sie der Stiefenkel und dementsprechend werden Sie auch Steuern bezahlen!

Guten Tag,
leider kann ich Ihnen da nicht helfen.
Lieben Gruss von ninja

Hallo,
sie sind Stiefenkel zur Großmutter, aber seit der letzten Steuerreform sind testamentarisch bedachte Stiefenkel den richtigen Enkeln gleichgestell d.h. Freibetrag 400 000 Euro. Aber nur wenn sie per Testament erben.

Egal ob Enkel oder Stiefenkel, Stiefkind oder „richtiges“ Kind, sie sind alle gleich erbberechtigt!

Den Erbschaftssteuerfreibetrag kann ich Ihnen leider nicht nennen, da ich keine Tabelle zur Hand habe. Aber das können Sie im Internet googlen oder so.

Die Steuerklasse hängt ja von Ihrem Familienstand ab und hat nichts mit dem Erbe zu tun.

Alle Angaben wie immer- ohne Gewähr-

LG aus Stuttgart

Gegenfrage:

a) Testament vorhanden oder
b) gesetzl. Erbfolge mit Ausschlagung und
c) werden Pflichtteilsansprüche fällig

http://www.ruby-erbrecht.de/erbschaftsteuer/e/ErbStT…