Hallo ihr (hoffentlich) Wissenden!
Behörden, und alles was damit zusammenhängt, sind für mich böhmische Dörfer, deshalb wende ich mich an dieses Forum. Ich studiere teilzeit, und habe davor knappe zwei Jahre (ohne Abschluß) Schauspielunterricht besucht. Dadurch, daß sich die Finanzierung des Studiums (allein) durch die Schauspielerei recht schwierig gestalten wird, würde ich gern nebenher noch „tagelöhnen“ gehen, wie z.B. Messebau o.ä… Nun meine Frage: Muß ich extra ein Gewerbe anmelden, um Rechnungen schreiben zu können, oder bin ich Freiberufler und muß es nicht? Was bin ich eigentlich, und wie habe ich es zu handhaben? Im Voraus schonmal DANKE, und Viele Grüße, Stephan.
Ich bin kein Verwaltungswirt, aber soviel wie ich weiß, musst Du Dich nicht anmelden. Ich würde allerdings zur Sicherheit beim Gewerbeamt anfragen.
Gruß
Joachim
Hallo Stephan,
eine freiberufliche Tätigkeit ist meines Wissens nach nur für Berufe wie Ärzte, Ingenieuren, Rechtsanwälten usw. möglich, da diese die Infrastruktur der Städte wie z.B. Straßen für ihre Tätigkeit nicht benötigen.
Als Messebauer würdest Du aber die öffentlichen Straßen benutzen, da Du das Material für den Messebau mit einem LKW transportieren mußt. Somit wäre es keine freiberufliche Tätigkeit.
Einen Gewerbeschein brauchst Du auf jeden Fall, auch eine Freiberufler braucht einen Gewerbeschein. Das hat ja auch steuerliche Vorteile.
Rechnungen darfst Du aber auch ohne Gewerbeschein schreiben.
Was für ein Fach studierst Du denn?
Gruß aus Mannheim
Hans