Was bleibt mir nach der Ehe vom Erbe?

Hallo Gemeinschaft,

folgender Sachverhalt:
A und B heiraten ohne Ehevertrag.
nach wenigen Jahren erbt der A ein Haus, das noch mit 100.000 Euro belastet ist. Gesamtwert des Hauses: 200.000 Euro. Die Abzahlung des Kredits wird von den Mieteinnahmen in dem Haus getragen und so ist nach einigen Jahren die Restschuld abbezahlt.
Schließlich lassen sich A und B scheiden.

Ich habe verstanden, dass B nun grundsätzlich nicht am Erbe des A beteiligt ist. Was ist nun aber mit der Restschuld, die während der Ehe erst abgetragen wurde?
Das Haus war natürlich 200.000 Euro wert, hatte aber noch 100.000 Euro Hypothek.
Muss der A die B nun mit 50% der Restschuld auszahlen (also 50.000 Euro)?

Ich hoffe, das ist nicht zu kompliziert.
Vielen Dank für alle Anregungen.

Hallo Matador2060,

mit Scheidung und Zugewinnausgleich kenne ich mich leider gar nicht aus.
Habe nur ein wenig Ahnung von Erbrecht.

Bei der Anfrage handelt es sich ja offensichtlich um den Zugewinnausgleich. Ich hätte hier eine ganz interessante Adresse, die Du unbedingt aufrufen solltest:

www.scheidung-online.de/za

Hoffentlich konnte ich irgendwie helfen.

mfg
Lara50

Meine Meinung:
A hat Schulden mit Mieteinnahmen getilgt.
A muß B nichts bezehlen.

Das ist doch eine typische Frage des Zugewinnausgleichs welche ihnen mit Sicherheit Ihr Scheidungsanwalt beantworten kann. Ob was für Sie dabei herauskommt kann man erst sagen wenn der ganze Zugewinn bewertet ist.

ml.

Hallo,
die Sache ist ganz einfach:
Wenn die Eheleute in der „Zugewinngemeinschaft“ gelebt haben, also keine Gütertrennung vereinbart war, gilt Folgendes:
Das Erbe bleibt allein dem Erben allein, also hier die 100.000,00 Euro, die Abzahlung durch die Mieteinnahmen sind dann Zugewinnbeträge, also gehört dem Ehepartner davon die Hälfte. Denn die Abzahlung haben die Eheleute gemeinsam -wovon auch immer- vorgenommen.
MfG
PB

hallo matador2060
leider kann ich ihnen bei diesem problem nicht weiterhelfen
sicha

Hallo,

das ist allenfalls eine Frage des Zugewinnausgleichs, also eine familienrechtliche Angelegenheit. Dazu kann ich Ihnen leider nicht allzu viel sagen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo, sorry komme erst heute dazu Wetter war zu schön.
ohne Ehevertrag = Zugewinngemeinschaft.
Auf diesen Zugewinn hat man ein Ausgleichsrecht.
Wert 200 000,-, 100.000,-- Belastung die während der Ehe abbezahlt wurden also sind diese 100.000,-- zugewonnen während der Ehe. entspricht 50.000,- Ausgleichsanspruch. Dies macht aber kein Scheidungsgericht von selbst, sondern das muss man fordern. Viel Glück Rolando

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Allerdings handelt es sich nicht um eine erbrechtliche Angelegenheit, sonder letztlich um eine güterrechtliche.

Wie sagen besteht nach der Scheidung kein gesetzliches Güterrecht des geschiedenen Ehegatten.

Hier solltne Sie klären, ob die Mieteinnahmen im Rahmen des Zugewinnausgleichs eine Rolle spielen.

Das ist etwa für einen Fachanwalt für Familienrecht.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim-Roisdorf
Tel. 02222-93118-0
Fax. 02222-93118-2
http://www.dr-erbrecht.de

Hallo,
wer geschieden ist hat kein Erbrecht mehr nach dem geschiedenen Ehepartern. Ein Ausgleich kann lediglich im Zugewinn währen des Scheidungsverfahrens geltendgemacht werden.

Hallo,

Deine Vermutung ist richtig. Zwar fällt nicht die Erbschaft in den Zugewinn, aber die „erledigten Schulden“ haben Dein Vermögen erhöht und davon steht der Ehefrau die hälfte zu.
Ingeborg