Guten Morgen,
was mich seit einiger Zeit beschäftigt ist folgende Frage:
Nehmen wir mal an, Handwerker X stellt eine Rechnung in Höhe von 1000 Euro inkl. MwSt aus. Davon führt der brave Handwerker nun die MwSt ab. Den Rest versteuert er mit seinem persönlichen Steuersatz - gehen wir mal von 25 % aus.
Was alles hat Handwerker X von diesen 1000 Euro ausgehend noch abzuführen. Also errechnen sich aus diesem Betrag noch weitere Abgaben (Krankenkasse usw …).
Ich bin nicht selbstständig und kenne mich daher nicht damit aus. Wer kann mir auf die Sprünge helfen, wie sein tatsächliches Netto aussehen würde - also das, was er am Ende dann in seinem Geldbeutel hat - das was auch der Angestellte ausbezahlt bekommt. Ich schätze mal, dass von den anfänglichen 1000 Euro nur noch 500 Euro übrig beleiben, oder ist es sogar noch weniger.
Vielen Dank für zahlreiche Infos von Handwerkern, Dienstleistern und allen übrigen Selbstständigen
Hallo Falke,
danke für deine Antwort, dennoch ist sie für mich nicht genau genug. Gehen wir mal davon aus, dass er kein Material benötigt hat und es sich um ein Beratungsgespräch handeln würde, wo keine weiteren Kosten anfallen. Kommt meine Überlegung da von etwas der Hälfte an Reingewinn hin?
Gruß Beatrix
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Hallo Beatrix
Der Normalfall dürfte der sein, dass der Handwerker keine
kostenpflichtigen Beratungsgespräche führt. Natürlich berät jeder
gute Handwerker seine Kunden. Dies macht er in erster Linie, um
zufriedene Kunden zu haben. Die Beratungszeit wird er jedoch in
seiner Kalkulation berücksichtigen und nicht gesondert berechnen.
Dein Frage nach dem Reingewinn lässt sich nicht mit einer Ziffer
beantworten. Davon hängen zu viele Faktoren ab.
Auch wenn der Handwerker jeweils eine auftragsbezogene
Nachkalkulation macht, wird er Dir im besten Fall nur eine ungefähre
Auskunft geben können.
Gruss
Heinz
Hallo,
wie sein
tatsächliches Netto aussehen würde - also das, was er am Ende
dann in seinem Geldbeutel hat - das was auch der Angestellte
ausbezahlt bekommt.
Ich weiß auch nicht, was alles konkret abgeht (zumindest nicht in der Genauigkeit wie du dir das vorstellst), aber das der AN das Netto bekommt, was übrig bleibt vom Auftrag, ist die falsche Logik. Der bekommt das, was er mit dem AG vereinbart hat. Optimalerweise macht der AG noch Gewinn (ist aber leider bei knapper Kalkulation nicht immer der Fall). Und selbst wenn er Miese machen sollte, kann er deswegen seinem AN nicht weniger bezahlen als vereinbart.
MfG
Hallo Beatrix,
anhand einer einzelnen Rechnung von - sagen wir mal 1.000 € - kann man nichts errechnen.
Nehmen wir als Beispiel nur die Krankenversicherung. Ein Selbständiger zahlt Minimum 700 € im Monat. Wenn er nur die von Dir genannte Summe von 1.000 € im Monat einnimmt, lastet der gesamte KV-Betrag darauf. Hinzu kommen die Monatsbeiträge für Renten- und sonstige Versicherungen, Steuern. Für dies alles reichen die 1.000 € nicht… Wenn er aber 10 Rechnungen à 1.000 € im Monat schreiben kann, entfallen pro Rechnung 70 € auf die Krankenversicherung, bei 50 Rechnungen sinds nur noch 14 €.
Kurz gesagt, was einem Handwerker oder Dienstleister von einer 1.000 €-Rechnung letztendlich übrig bleibt, ist individuell verschieden. Genaueres kann man erst sagen, wenn man seine jährlichen Gesamteinkünfte, die abzugsfähigen Gesamtaufwendungen und die individuelle Steuerlast kennt.
Viele Grüße
Maralena
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Hallo Beatrix,
anhand einer einzelnen Rechnung von - sagen wir mal 1.000 € -
kann man nichts errechnen.
Nehmen wir als Beispiel nur die Krankenversicherung. Ein
Selbständiger zahlt Minimum 700 € im Monat
Nein, das Minimum in der GKV ist 250 EUR im Monat, die PKV geht nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand.
Hinzu kommen die Monatsbeiträge
für Renten- und sonstige Versicherungen, Steuern.
Meist ist ein Selbständiger nicht pflichtversichert in der Rentenkasse, also erst mal vernachlässigbar, auch andere Versicherungen sind kein MUSS, außer BG (da wird sich schon eine melden) und Handwerkskammer, evt. braucht man je nach Branche eine Betriebsversicherung.
Genaueres kann man erst sagen, wenn man seine
jährlichen Gesamteinkünfte, die abzugsfähigen
Gesamtaufwendungen und die individuelle Steuerlast kennt.
Ja, genau.