Hallo, wer kann mir helfen?
Zwei Menschen wollen heiraten (kommt immer wieder mal vor). Sie leben bisher getrennt und kommen finanziell gerade so zurecht.
Er ist arbeitslos und hat gerade seine private Insolvenz angemeldet. Er lebt von 620 € ALH inkl. Wohngeld im Monat. Sie verdient 1000 € netto, hat drei Kinder (davon ein Gemeinsames) und erhält Unterhalt und Kindergeld. Sie wohnt in einem zu 80% finanzierten Haus.
Frage: Wird ihm nach der Heirat die ALH und/oder das Wohngeld ganz oder teilweise gestrichen. Wo erhält man hierzu eine verbindliche Information?
Hallo,
nach einer Heirat wird der Anspruch auf Arbeitslosenhilfe und Wohngeld neu berechnet. Bitte schau mal etwas weiter unten nach, was ich zu „eheähnlicher Gemeinschaft“ geschrieben hab. Dort ist die Berechnung genau beschrieben, die auch für Verheiratete gilt.
Viele Grüße
Jens
Hallo Robert!
Nun, das Wohngeld fällt natürlich weg, denn der Wohnraum, für den Wohngeld gewährt wird, wird ja aufgegeben. Alternativ könnte deine Frau dann Lastenzuschuß beantragen. Inwieweit sie dies bewilligt bekommt hängt vom Verhältnis Hausbelastung - Einkommen ab.
Die ALHI wird überprüft werden, wobei da einerseits das Einkommen der Frau geprüft wird und inwieweit sie vorrangig den Kindern noch Leistungen erbringen muß und andererseits wird die Angemessenheit des Grundstückes geprüft. Sollte das Grundstück nämlich zu groß sein, wird es als Vermögen gewertet. Dies kann zur Folge haben, dass keine ALHI mehr gezahlt wird. Einer Kollegin von mir ging es mit ihrem Lebensgefährten ähnlich. Erst ein Widerspruch brachte da Erfolg…
By Turtle
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