Was brauch das Amt...?

Hallo,

Also ich habe ab dem 1.12.2010 wieder Arbeit aufgenommen und Harz4 abgemeldet. Jetzt verlangt das Hatz4-Amt (Bei uns Jobcenter) das ich einen Arbeitsvertrag vorlege. Meine Frage wäre jetzt, muss ich das machen oder reicht die Änderungsmitteilung? Wenn ich es doch machen muss welcher Paragraph besagt das? Im grunde ist doch der Arbeitsvertrag nicht relevant für das Amt oder?

Wäre echt cool wenn mir jemand antworten könnte.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel

Die Lösung ist einfach:
gehe zum Amt und frage nach, auf welcher Rechtsgrundlage die Auflage gemacht wird. Das Amt ist zur Auskunft verpflichtet.

Gruß

Hallo Daniel,

Paragraph kann ich dir nicht nennen, aber es gibt rein logische und auch für dich klare Gründe, die das rechtfertigen, denn:

AlgII wird grundsätzlich im Voraus gezahlt. Heißt, dass was du zum 30. eines Monats bisher überwiesen bekommen hast, ist das Geld für den Folgemonat. Ich gehe davon aus, dass du Ende November somit nochmal ganz normal dein AlgII bekommen hast. Da du jetzt zum Dezember Arbeit aufgenommen hast (Glückwunsch erstmal hierzu), bekommst du für den Monat Dezember ja auch Lohn. Und Lohn wird logischerweise angerechnet.

Es hat somit eine Überzahlung stattgefunden, und du wirst einen Betrag X zurückzahlen müssen, schlimmstenfalls das ganze AlgII für Dezember, was Ende November gezahlt wurde. Bevor du jetzt zu fluchen anfängst: Wäre es dir lieber gewesen, du müsstest mit dem was du Ende Oktober bekommen hast bis zur ersten Gehaltszahlung auskommen? Ich denke nicht. Überzahlungen entstehen ganz automatisch bei kurzfristigen Arbeitsaufnahmen. Du musst somit den Arbeitsvertrag und die erste Lohnabrechnung einreichen, damit die Überzahlung berechnet werden kann. Dann bekommst du eine Aufforderung den Betrag X zurückzuzahlen. Das kannst du dann z.B. so vereinbaren, dass du monatlich 50 Euro, oder was du abdrücken kannst, in Raten abbezahlst.

Alles verstanden soweit?

Viel Erfolg im neuen Job!

Gruß
Emerson

Huhu, wenn du komplett vom Amt weg bist, die keinerlei Zahlungen von dir zu kriegen haben, brauchst du das auch nicht…:smile:) Natürlich werden die auf die Barrikaden gehen, da Harz4 ein Darlehen ist… Also, lass denen doch den Willen, kopier die erste Seite, denn das reicht!!! u geb sie ihnen…mfg Bodo

Hallo DanielR,
Ich kenne keinen expliziten Gesetzestext. Manche Gesetzestexte bez. Mitwirkung sagen nur allg. aus, Beweismittel zu bezeichnen. Mit dem Datenschutz ist das wirklich schwierig bei den Jobcentern. die Seiten mit den wichtigsten Daten (Anschrift AG, Beginn d. Verhältnisses, Kündigungsfristen und über die Höhe und Zeitpunkt der Entgeltbezahlung) würde ich in Kopie überreichen,diese werden zur Bearbeitung schon gebraucht. Da gibt es nähmlich der Übergang von Abmeldung zur Sozialvers. dorch die Jobcenter und die Anmeldung durch den Arbeitgeber. Stellt die Kranken- bzw. die Rentenversicherung eine Unregelmäßigkeit fest, wird womöglich der Jobcenter zu tief in Kontakt mit dem Arbeitgeber kommen. (Siehe Link unten) Nicht unbedingt den ganzen Vertrag. Oder den Rest abdecken. Dann muss auch der Kontoauszug mit der ersten Arbeitsentgeltzahlung nachgereicht werden, weil die prüfen, in welchem Monat der Zufluss ist. Achte darauf, dass der erste Lohn/Gehalt nicht schon im Dezember auf dem Konto gutgeschrieben wird, sonst fordern die das ALG 2 welches noch zum 1.12.2010 ausbezahlt wurde wieder zurück.
Du kannst Dir viel Ärger und Zeit sparen, wenn Du die relevanten Inhalte für die Agentur kopierst.
Wäge ab, wieviel du preisgibst anhand auch von folgendem Bericht: http://pressetext.de/news/090421020/amtswillkuer-und…
, denn die besorgen sich was sie benötigen auch so und machen eim das Leben dann schwer.
Ich hoffe Dir hilfts.

Gruß
Herby

Hallo Daniel,

JEIN :smile:.
Also: wenn Du keine aufstockenden ALG II Leistungen mehr brauchst bist Du nicht verpflichtet den Grund anzugeben, weshalb Du keinen Leistungenm mehr haben möchtest. Es reicht, wenn Du den Wegfall der Hilfebedürftigkeit anzeigst.
Aber die Arge möchte wissen bei wem du arbeitest, weil:
1.) sie wissen möchte, ob sie an der Integration beteiligt war (Konsolidierung eines Vermittlungsvorschlages)
2.) sie ja sowoeso deinen LEbenlauf führt und sie ihn so gleich aktuell hat, wenn du Dich das nächste mal bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter meldest und
3.) um Schwarzarbeit zu verhindern (das ist nämlich Unterschlagung von Steuergeldern!) und
4.) sie nur so eine akkurate Arbeitsmarkt-Statistik führen kann (von wegen wieviele Leute sind wann in welcher Region und welcher Branche eingestellt worden, wie sind die Durchschnittslöhne dort etc…)

Gruß Gwenhyfar

Hallo, doch das Arbeitsamt brauch den Vertrag damit sie berechnen können ob du aus den Leistungsbezug raus fällst.Bei uns muss man sogar eine Einkommensbescheinigung vorlegen da reicht der Arbeitsvertrag gar nicht.Das ist Teil der Mitwirkungspflicht du könntest ja auch schon eher mit Arbeiten angefangen haben und zu unrecht im Dezember Leistung bezogen haben.

Hi,

doch das Amt will den Vertrag sehen.
Es genügt das erste Blatt, wo Ihr Name im Zusammenhang mit dem AG genannt wird.
Abgesehen davon können Sie sich natürlich auch ohne Grund abmelden, aber dann weiß das Amt bei einer erneuten Arbeitslosigkeit nichts von Ihrer dann ehemaligen Tätigkeit.
Um ALG1 zu bekommen, müssen Sie in den letzten 3 Jahren aber bestimmte Beschäftigungszeiten angeben können, sonst ist gleich Harz-4 dran.
Außerdem will das Amt auch eine Kündigungsbestätigung. Auf diese Weise werden Ihre Beschäftigungszeiten exakt berechnet.
Grüße!

P.S.: Details stehen im Vertrag übleicherweise erst auf S.2ff.

ich musste den arbeitsvertrag vorlegen und welches gesetz es vorschreibt weiss icch nicht .
ich denke die wollen den haben um sich abzusichern und wegen den sozialversicherungen
sonst konnte ja sonsterwas da erzählen das du arbeit hast aber dan weiter geld von der arge beziehst und schwarzarbeiten gehst
die sichern sich heut zutage alle ab
leg ihn vor wenn du ihn hast und wenn du einen festenvertrag hastmusstdich ja nicht mehr so schnellmit der arge rumschlagen und bist sie los

ich bin zu mindestens froh das ich da seit sehr langer zeit nicht merh hinmuss