Hallo Daniel,
Paragraph kann ich dir nicht nennen, aber es gibt rein logische und auch für dich klare Gründe, die das rechtfertigen, denn:
AlgII wird grundsätzlich im Voraus gezahlt. Heißt, dass was du zum 30. eines Monats bisher überwiesen bekommen hast, ist das Geld für den Folgemonat. Ich gehe davon aus, dass du Ende November somit nochmal ganz normal dein AlgII bekommen hast. Da du jetzt zum Dezember Arbeit aufgenommen hast (Glückwunsch erstmal hierzu), bekommst du für den Monat Dezember ja auch Lohn. Und Lohn wird logischerweise angerechnet.
Es hat somit eine Überzahlung stattgefunden, und du wirst einen Betrag X zurückzahlen müssen, schlimmstenfalls das ganze AlgII für Dezember, was Ende November gezahlt wurde. Bevor du jetzt zu fluchen anfängst: Wäre es dir lieber gewesen, du müsstest mit dem was du Ende Oktober bekommen hast bis zur ersten Gehaltszahlung auskommen? Ich denke nicht. Überzahlungen entstehen ganz automatisch bei kurzfristigen Arbeitsaufnahmen. Du musst somit den Arbeitsvertrag und die erste Lohnabrechnung einreichen, damit die Überzahlung berechnet werden kann. Dann bekommst du eine Aufforderung den Betrag X zurückzuzahlen. Das kannst du dann z.B. so vereinbaren, dass du monatlich 50 Euro, oder was du abdrücken kannst, in Raten abbezahlst.
Alles verstanden soweit?
Viel Erfolg im neuen Job!
Gruß
Emerson