Hallo punki_grueni,
hoffe, ich kann Ihnen weiterhelfen.
Für die Anerkennungserklärung des Vaters (beim z.B. Standesamt):
-Personalausweis oder Reisepass des Vaters
-Abstammungs-oder Geburtsurkunde des Vaters
-nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes
Die Anerkennung der Vaterschaft müssen Sie persönlich in Anwesenheit einer Urkundsperson erklären. Sie können sich nicht durch Dritte vertreten lassen. Sind Sie minderjährig, müssen auch Ihre gesetzlichen Vertreter der Anerkennung zustimmen.
Für die Anerkennung der Vaterschaft ist immer die Zustimmung der Mutter des Kindes erforderlich. Ist die Mutter minderjährig, ist neben ihrer Zustimmung auch die ihres gesetzlichen Vertreters notwendig.
Die Eltern können die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung gemeinsam, aber auch getrennt von einander vornehmen. Die Anerkennung der Vaterschaft wird jedoch erst wirksam, wenn alle erforderliche Zustimmungen erfolgt sind.
Für die Zustimmungserklärung der Mutter:
-Personalausweis oder Reisepass der Mutter
Wenn die Zustimmung getrennt von der Anerkennung der Vaterschaft erfolgt:
-beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters
-nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes
(-für weitere Zustimmungserklärungen (z.B. von gesetzlichen Vertretern eines minderjährigen Elternteils):
-Personalausweis oder Reisepass des Zustimmenden
-beglaubigte Abschrift der Erklärung, zu der die Zustimmung gegeben wird
-eventuell Nachweise über die Stellung als gesetzlicher Vertreter)
Im Einzelfall können weitere Unterlagen verlangt werden. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der zuständigen Stelle.
Wenn die Vaterschaft bereits vor der Geburt anerkannt wird, wird der Name des Vaters auch in die Geburtsurkunde eingetragen. Erfolgt die Anerkennung nach der Geburt, muss eine neue Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Wenn Sie die Anerkennung der Vaterschaft beim zuständigen Jugendamt vornehmen, können Sie gleichzeitig auch eine Erklärung über das Sorgerecht abgeben.
Liebe Grüße und alles Gute,
Samyle