Was brauche ich zur Einreise nach Kanada

Ich bin alleinerziehend und möchte mit meiner Tochter nach Kanada reisen im August zu meiner Mutter. Wer kann mir sagen, welche Unterlagen ich brauche für die einreise für ein Touristen visum für 3 Wochen?? WEil ich ja alleinerziehend bin mit Gerichtsurteil!!!
Danke

Hallo

Für die Einreise nach Kanada brauchen Sie lediglich einen gültigen Reisepass.

Hallo, gültiger Reisepaß für beide vorrausgesetzt, hier der original-Wortlaut der kanadischen Botschaft:

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die mit nur einem Elternteil oder Vormund reisen sollten folgendes im Handgepäck mitnehmen:

  • eine Kopie der internationalen Geburtsurkunde

  • eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung in englischer oder französischer Sprache des nicht mitreisenden Elternteils
    oder
    eine Kopie des Sorgerechtsurteils, wenn die Eltern geschieden sind,
    oder
    eine Kopie der Sterbeurkunde oder Unterlagen, die beweisen, dass es keinen weiteren Vormund gibt

Den Vordruck für die Einverständniserklärung gibt es hier:

http://www.canadainternational.gc.ca/germany-allemag…

Fragen werden nur per email beantwortet:
[email protected].

Gruss

Erich

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Für Mutter und Tochter einen Reisepass, der noch 6 Monate gültig ist. Ein Visum ist nicht nötig: http://www.visumexpress.de/laenderinfos/kanada.htm

Viele Grüße und viel Spaß in Kanada. Übermorgen fliegen wir.
EasyAmerica

Sorry, da kann ich leider keine Angaben zu machen. Wir waren für 3 Wochen in Kanada in Urlaub und da hat der pass ausgereicht.

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Dass du alleinerziehend bist mit Gerichtsurteil spielt keine Rolle! Alles was du brauchst ist einen gültigen Reisepass für deine Tochter! Dein Reisepass sollte natürlich auch noch mindestens 6 Monate gültig sein…

Gruss,
Kai

Hallo,

du brauchst für die Einreise nach Kanada eine gültigen Reisepaß.
Ein Visum benötigst du nicht.

LG

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Hallo, danke für die sehr hilfreiche Information!!! Muss ich das Gerichtsurteil übersetzen lassen??? auf den Links ist darüber auch nichts vermerkt!!

Danke
MFG Kerstin Ibrahim

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Hallo!

Tut mir leid. Mit Kinderangelegenheiten kenne ich mich nicht aus.

LG
Horst

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Danke für die sehr hilfreiche antwort, leider finde ich keine Informationen, ob ich auch das Urteil noch übersetzen lassen muss. Wissen sie dies vielleich?
Danke
Kerstin

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Hallo Sophielua,

du muss auf jedem Fall die Einverständniserklärung des Kindesvater, wenn du nicht das alleinige Sorgerecht hast. (Leider stimmt die Antwort von Kai so nicht :frowning:(( )