Was braucht man zum heiraten?

hi ihr…Ich wollt euch mal fragen, wie und wo man sich am besten beraten lassen kann (wenn nicht hier :wink: ), was man alles so benötigt und wissen sollte.
Also z.b wegen der Rente (wo muß man dahin), Krankenkasse,Steuerklasse usw…

Wie lange muß man warten, bis man einen Termin beim Standesamt bekommt, was braucht man da dazu(naja wird wahrscheinlich dort gesagt), was kostet das? Tauscht man da die Ringe aus (wenn man nicht kirchlich heiratet). Was muß man allgemein alles ändern lassen und wo muß man alles hin, also die ganzen Ämter usw.
Fragen über Fragen :wink:
Wäre nett, wenn mir das einer sagen könnte.

Hi, das ist ja ne ganze Menge:

Wie lange muß man warten, bis man einen Termin beim Standesamt
bekommt, was braucht man da dazu(naja wird wahrscheinlich dort
gesagt),

Kommt wahrscheinlich auf den Ort an, in dem Du wohnst und darauf ob Ihr beide Deutsche seid oder nicht und dann evtl. einen Dolmetscher benötigt.
Ihr braucht beide Eure Personalausweise, Abstammungsurkunden, Abschriften aus dem Familienbuch (wenn selbst noch keins angelegt wurde, liegt es am Wohnsitz der Eltern beim Standesamt), Heiratsurkunden und Scheidungsurteile (falls Ihr sowas schon mal gemacht habt).
Alles natürlich in deutsch. Falls es sich um ausländische Urkunden handelt, müssen die von einem vereidigten Dolmetscher übersetzt werden.

was kostet das?
Hab keine Ahnung!

Tauscht man da die Ringe aus (wenn

man nicht kirchlich heiratet).

Klar, da findet dann die Zeremonie ja im Standesamt statt.

Was muß man allgemein alles

ändern lassen und wo muß man alles hin, also die ganzen Ämter
usw.

Du musst natürlich Deinem Arbeitgeber, Versicherungen, etc. mitteilen, dass Du geheiratet hast.
Dann solltest Du bei Deiner Gemeinde- oder Stadtverwaltung Deine oder Eure Lohnsteuerkarten ändern lassen (muss man dann vom Arbeitgeber zur Änderung anfordern)
Wer seinen Familiennamen ändert muss Perso, Reisepass, Führerschein, Fahrzeugschein/brief, Lohnsteuerkarte ändern lassen.
Und dann solltest Du allen, mit denen Du Schriftverkehr hast, natürlich mitteilen, dass sich Dein Name geändert hat.
Tja, mehr fällt mir im Moment nicht ein.
Gruß Maike

Das allerwichtigste…
… hast Du vergessen. *ggg*

Einen heiratswilligen Mann dabeizuhaben wäre ziemlich günstig.

Sorry - konnte ich mir nicht verkneifen.

Gruß, masc

… hast Du vergessen. *ggg*

Einen heiratswilligen Mann dabeizuhaben wäre ziemlich günstig.

Ich brauchte bisher jedesmal auch noch Trauzeugen.

Gruß
Wolfgang

Hi Wolfgang, die hatte ich total vergessen. Ob ich das verdrängt hab? Bei meiner Hochzeit waren das meine Eltern!?! Inzwischen bin ich geschieden und die beiden auch.
Gruß Maike

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nachdem bereits im Jahre 1976 im Rahmen des Eherechtsreformgesetzes die Vorschriften über die Ehescheidung aus dem Ehegesetz ins BGB überführt worden waren, hat der Gesetzgeber mit dem Eheschließungsrechtsgesetz vom Mai 1998 nun auch den letzten Schritt vorgenommen und das Recht der Eheschließung ins BGB übernommen; das aus dem Jahre 1946 stammende Ehegesetz wurde damit endgültig aufgehoben. Anlaß für die Neuregelung war die Tatsache, daß zahlreiche Vorschriften nicht mehr zeitgemäß erschienen; so ist eine Anzahl bisheriger Ehehindernisse entfallen. Ersatzlos weggefallen sind auch das früher notwendige Aufgebot sowie die Anwesenheitspflicht von zwei Trauzeugen.

MfG
Undine

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Hmm, das ist ja interessant. Wusste ich auch nicht. Dass es kein Aufgebot mehr gibt wusste ich, aber die beabsichtige Eheschließung anzeigen muss man trotzdem noch.
M

Hmm, das ist ja interessant. Wusste ich auch nicht. Dass es
kein Aufgebot mehr gibt wusste ich, aber die beabsichtige
Eheschließung anzeigen muss man trotzdem noch.
M

Ja, nach § 4 Personenstandsgesetz muß die Eheschließung angemeldet werden und das auch beim zuständigen Standesbeamten, der dann prüft, ob ein Ehehindernis besteht.
Is ja auch praktisch, daß man sich anmeldet, sonst ist der Standesbeamte im E-Fall net da :smile:)
Der Unterschied zum Aufgebot ist der, daß es keine „Wartefrist“ mehr gibt, sondern nur noch alles von der Schnelligkeit des Standesbeamten abhängt.

MfG
Undine

Ersatzlos weggefallen … die Anwesenheitspflicht von zwei :Trauzeugen.

Hallo Undine,

das ist ja praktisch. Dann gibt es keine Zeugen mehr für die Dummheiten, die man sich leistet.

Ehegeschädigte Grüße
Wolfgang

Hi you,
n, Mann
Tschüß