Hallo, bei fast jeder neuen Versicherung, so auch bei der Haftpflichtversicherung darf die ersten drei Monate kein Schaden eingereicht werden. Womit wird dies gerechtfertigt? Natürlich, erst der Schaden, dann die Versicherung geht nicht, aber 2 Wochen rei
Mir ist das ausser bei der privaten Krankenversicherung nicht bekannt.
Es kann aber sein, dass das neu ist und ich es da ich Rentner bin nicht mitbekommen habe.
Der Grund kann darin liegen, dass Versicherungsbetrug eine Art Volkssport geworden ist und keiner sich was dabei denkt, die Versicherung erst nach dem Schaden abzuschließen und sie nach dem Schaden gleich wieder zu kündigen.
Es wird zwar immer gescholten über die all so schrecklichen Versicherungen und keiner denkt dabei daran, dass es einen viel größere Zahl an schrecklichen Kunden gibt.
Viele Grüße
Julius Jordan
Hallo!
In der Haftpflichtversicherung gibt es keine drei Monate Wartezeit. Lediglich die Krankenversicherungen (private) und in Teilbereichen die Rechtschutzversicherung haben eine Wartezeit von drei Monaten.
Die Wartezeit soll verhindern, dass absehbare Ereignisse plötzlich versichert werden, bildhaft ausgedrückt: ein brennendes Haus soll nicht mehr gegen Feuer versichert werden.
MFG
CKH
Die Wartezeiten wurden eingeführt, da es zuvor, zu zahlreichen Betrugsversuchen kam. Die Masche war ganz einfach … Viele Personen schlossen erst dann eine Versicherung ab, nachdem ein Schaden enstanden war und reicht diesen dann bei der Versicherung - kurz nach der Vertragsunterzeichnung - als Neuschaden ein. Das war unfair gegenüber den langjährigen Kunden.
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Mit internetten Grüßen,
A. Schmidt
Bei der Haftpflichtversicherung gibt es keine Wartezeit.
Hallo,
das ist ein Irrglaube. Das betrifft lediglich Rechtsschutzversicherungen. Ansonsten haben Versicherungen nach Zahlung des Beitrags auch Versicherungsschutz zu leisten.
Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe
guten tag, fragen sie den user „keki“:: er ist fachmann
gruss
Ich weiß nicht wo Sie das her haben, dass die ersten 3 Monate kein Schaden eingereicht werden darf. Ich kenne dies nur von der Rechtschutzversicherung und von bestimmten Krankenversicherungen. Dort ist es mehr als gerechtfertigt, sonst würde jeder warten bis der Rechtschutzfall eintritt, dann schnell eine Versicherung abschließen und die Versichertengemeinschaft zahlen lassen. Gleiches gilt für Krankenzusatzversicherung wie z.B. Zahnersatz. Bei der Hahftpflichtversicherung habe ich eine solche Regulierung noch nicht erlebt.
Hallo,
deshalb vorher nicht nur den Preis sondern auch die Leistung vergleichen. Es sind nun mal Vertragsbedingungen die man akzeptieren kann oder eben nicht.
Gruss Mario
Guten Tag,
außer in der Krankenversicherung / Rechtsschutzversicherung sind Wartezeiten eher unüblich. Ich kenne keine Haftpflichtversicherung mit einer entsprechenden Wartezeitregelung. Selbst die günstigen Haftpflichtversicherungen (30€ im Jahr) haben keine solche Regelung.
Bei weiteren Fragen gerne
Ihr
Karsten Esser
Schaden darf ab Versicherungsbeginn eingereicht werden.
Bei Rechtschutz bzw Krankenversicherung ist eine Wartezeit üblich und normal.
Das ist mir so nicht geläufig. Wartezeiten kenne ich bei uns für neue Krankenversicherung, Rechtschutzversicherung. Nach Zusendung der Police in der Haftpflicht besteht bei uns Versicherungsschutz. Hier hilft einfach die Versicherung nicht zu vereinbaren, wenn überall Wartezeiten sein sollten.
nein, das ist Quatsch wer erzählt so nen Schwachsinn??? Die wartefrist besteht nur bei der Rechtschutzversicherung und evtl Krankenversicherung. Bein Haftpflicht etc. heißt es, Beitragszeit ist Leistungszeit und wenn heute Beginn und morgen tritt der Schaden ein dann wird bezahlt.
Gruß, Boxerchen
Hallo,
das stimmt so nicht. Bei den wenigsten besteht eine Wartezeit.
Bei der von Dir erwähnten Haftersicherung, besteht KEINE Wartezeit. Sondern Versicherungsschutz besteht ab nächsten Tag 12 Uhr. Oder später, wenn ein späterer Vertragsbeginn vereinbart wurde. Bei der privaten Krankenversicherung ist im Zahntarif sogar eine Wartezeit von 7 Mon.
Also das mit den 3 Mon. stimmt so nicht.
Gruß Egon
Wo kommt diese Info her?