Hallo,
die Frage stellt sich, weil diese Fahndungsmethode der Effizienzsteigerung bei der Terroristensuche dienen soll. In diesem Zusammenhang ist auch von der Lockerung von Datenschutzbestimmungen die Rede.
Rasterfahndung ist eigentlich eine banale Methode. Tatsächliche und vermutete Täterkennzeichen werden mit einer UND-Verknüpfung versehen, um zu einer überschaubaren Schnittmenge zu kommen. Etwa: Männlich & Moslem & Staatsangehörigkeit & bestimmte Zahlungsgepflogenheiten etc.
Es werden aber keine Penner, Hühnerdiebe und Dummköpfe gesucht. Vielmehr geht es um Leute, die ihre Tat professionell planen und auch die Fahndungsmethoden in die Planung einbeziehen. Die Rasterfahndung lebt davon, daß mit den Verknüpfungskriterien der Personenkreis eingeengt wird und zwar so weit, bis eine individuelle Überprüfung bis hin zum Bewegungsprofil möglich wird. Einfach nur „männlich“ reicht als Kriterium nicht, weil die Schnittmenge dann 3 Milliarden Erdenbürger umfaßt. Also braucht man möglichst viele Kriterien. Dabei werden mehrere Kriterien vorhersehbar sein. Mit dieser einfachen Überlegung wird der intelligente Täter die Fahndungsmethode gegen die Ermittler einsetzen, indem er alles tut, ein oder mehrere vorhersehbare Kriterien nicht zu erfüllen.
Damit wird die Rasterfahndung vorhersehbar keine Erfolge bringen können. Was also soll es bringen, die Voraussetzung für die Rasterfahndung zu schaffen, nämlich die Datenverknüpfung durch Abbau des Datenschutzes zu ermöglichen? Diese Überlegungen werden mit Sicherheit den politisch Verantwortlichen bekannt sein. Falls nicht, sind es Dummköpfe. Falls aber die Zusammenhänge - wie zu vermuten ist - bekannt sind, kann es damit nicht um die Rasterfahndung, sondern einzig um den Abbau des Datenschutzes gehen. So ist es wohl kein Zufall, daß auch schon in Zusammenhang mit Steuersachen von Rasterfahndung die Rede ist.
Mir wird unwohl. Wie seht ihr das?
Gruß
Wolfgang